Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG am Mittwoch die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften entzogen. Außerdem hat die Aufsicht ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot (Moratorium) erlassen.
Es bestehe die Gefahr, dass das Institut seine Verpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern nicht erfüllen könne, teilte die BaFin zur Begründung mit. Zudem sei das Bankhaus Teil eines unübersichtlichen Unternehmensgeflechtes. Es habe ein Mangel an wirtschaftlicher Transparenz geherrscht, was die Aufsicht über das Institut beeinträchtigt habe. In diesem Fall habe die BaFin keine andere Möglichkeit gehabt, als der Bank die Erlaubnis zu entziehen und zum Schutze der Gläubiger ein Moratorium zu verhängen. Beide Verfügungen sind sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Das Bankhaus Reithinger gehört seit September 2002 nur noch der Grundsicherung durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB), Burgstraße 28 in 10178 Berlin, an. Der Entschädigungsanspruch dort umfasst Einlagen oder Gelder, die auf die Währung eines EU-Mitgliedstaates oder auf Euro lauten. Er ist je Kunde auf 90 Prozent der Einlagen und auf den Gegenwert von höchstens 20.000 € begrenzt. Zu den geschützten Einlagen gehören auch Sparbriefe; Inhaberschuldverschreibungen und Genussrechtsverbindlichkeiten deckt das Sicherungssystem nicht ab.
Quelle: Pressemitteilung BaFin
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