Dienstag, 26. November 2013

Belgische Finanzmarktaufsicht warnt vor Globaleye

GLOBALEYE SPRL, GLOBALEYE SA, GLOBALEYE BELGIUM
 
The Financial Services and Markets Authority (FSMA) warns the public against the activities of Globaleye SPRL, Globaleye SA and Globaleye Belgium, firms acting as insurance intermediaries and offering investment services.

Globaleye SPRL, Globaleye SA and Globaleye Belgium have neither the registration required in Belgium to pursue the activity of insurance intermediation, nor the authorization in order to offer investment services in or from Belgium.

The FSMA therefore advises against responding to any offers of financial services made by Globaleye SPRL, Globaleye SA and Globaleye Belgium and against transferring money to any account number they might mention.

Globaleye SPRL, Globaleye SA and Globaleye Belgium have their registered office at Avenue Louise/Louizalaan 367, 1050 Brussels.
 

Österreichische Finanzmarktaufsicht warnt vor Strategic Private Equity LLC

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
 
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 25. Oktober 2013 teilt die FMA daher mit, dass die

Strategic Private Equity LLCmit angeblichem Sitz in:
103 E 29th St New York
NY 10016
Web: strategicpe.com
E-Mail: contact(at)stragicpe.com
Tel.: +1 212 901 0660
Fax: +1 212 898 0486

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2007) nicht gestattet.

Österreichische Finanzmarktaufsicht warnt vor Takeshi Venture Capital

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
 
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 29. Oktober 2013 teilt die FMA daher mit, dass die
 
Takeshi Venture Capitalmit angeblichem Sitz in
Marunouchi, Chiyoda ku Tower
100-0005, Tokyo
Tel: +81 3 4520 9510
Fax: +81 3 4578 1610
Web: www.takeshiventurecapital.com/
Email: info(at)takeshiventurecapital.com
Email: clientservices(at)takeshiventurecapital.com
Email: compliance(at)takeshiventurecapital.com
 
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher weder die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2007), noch die gewerbliche Annahme und Übermittlung von Aufträgen, sofern diese Tätigkeiten ein oder mehrere Finanzinstrumente zum Gegenstand haben (§ 3 Abs 2 Z 3 WAG 2007), gestattet.

Österreichische Finanzmarktaufsicht warnt vor Axis-Capital Ltd.

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
 
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 6. November 2013 teilt die FMA daher mit, dass die
 
Axis-Capital Ltd.mit angeblichem Sitz in:
Unit 50 Challenge House, 616 Mitcham Rd,
Croydon., CRO 3 AA
Tel: 0208 683 2883
Fax: 0208 591 2664
E-Mail: smoore(at)axis-capital.co.uk
E-Mail: info(at)axis-capital.co.uk
Web: www.axis-capital.co.uk
 
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher gemäß § 1 Abs 1 Z 3 BWG der gewerbliche Abschluss von Geldkreditverträgen und die Gewährung von Gelddarlehen in Österreich nicht gestattet.

Montag, 25. November 2013

BaFin warnt Anleger vor konzertierten Wertpapiertransaktionen

Die Beteiligung an Massenorders, zu denen etwa in sozialen Netzwerken aufgefordert wird, kann für Anleger strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Geschäfte, die bei solchen Kampagnen getätigt werden, können gegen das Verbot der Markmanipulation verstoßen. Sie erwecken möglicherweise den unzutreffenden Eindruck, dass es sich um wirtschaftlich begründete Umsätze handelt. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn dabei Aktien im Gegenwert von wenigen Euro erworben werden und die anfallenden Transaktionskosten deren Wert übersteigen.

Die BaFin ist gesetzlich verpflichtet, Anhaltspunkte für mögliche Marktmanipulationen bei der zuständigen Staatsanwaltschaft anzuzeigen.

Quelle: BaFin
 

Mittwoch, 20. November 2013

Offene Immobilienfonds: Scope erwartet weitere Wertkorrekturen

Analysemitteilung vom 19. November 2013

Scope hat sämtliche offenen Immobilienfonds in Auflösung analysiert: Bei den bislang verkauften Fondsobjekten betrug der Abschlag auf die Verkehrswerte fast 13%. Für die noch nicht veräußerten Objekte rechnet Scope mit weiteren Wertkorrekturen.

Scope hat alle 11 offenen Immobilienfonds in Auflösung analysiert. Dabei wurden alle bislang erfolgten Verkäufe betrachtet. Darüber hinaus hat Scope auch die Wertentwicklung und die Risiken der verbleibenden Bestandsobjekte untersucht. Die Kernergebnisse der Studie:

Verkaufspreise liegen fast 13% unter Verkehrswert
Seit Bekanntgabe der Auflösung haben die 11 Fonds in Abwicklung insgesamt 126 Objekte veräußert. Im Durchschnitt lag der Verkaufspreis 12,5% unterhalb des Verkehrswertes zum Zeitpunkt der Auflösungsbekanntgabe. Mit Fortschreiten der Abwicklungsfrist nehmen die Wertverluste zu. Während sich der durchschnittliche Unterschied zwischen Verkaufspreis und gutachterlichem Verkehrswert im ersten Jahr nach Auflösungsbekanntgabe noch in Grenzen hält (-6,9%), liegt er im zweiten und dritten Jahr bereits bei -18,5% bzw. -22,2%.

Scope erwartet weitere Wertkorrekturen
Die 381 noch im Bestand der Fonds befindlichen Objekte haben seit Auflösungsentscheidung im Durchschnitt 4,5% an Wert verloren. Im Zuge der Veräußerung dieser Objekte erwartet Scope weitere Wertkorrekturen in Höhe von durchschnittlich rund 5% auf die Verkehrswerte zum Zeitpunkt der Auflösungsbekanntgabe. Die Portfolios der Fonds unterschieden sich allerdings deutlich, so dass bei einigen Fonds mit weiteren Abschlägen von bis zu 15% zu rechnen ist.

Portfolio des KanAm grundinvest-Fonds mit geringsten Risiken
Scope hat für alle 381 noch in den Portfolios befindlichen Objekten ein Risiko-Scoring durchgeführt. Dabei wurde auf die wichtigsten Immobilienrisiken abgestellt. Die risikoärmsten Immobilienportfolios haben:

• KanAm grundinvest-Fonds
• CS EUROREAL
• TMW Immobilien Weltfonds
• SEB ImmoInvest

Besonders hohe Risiken in den Restportfolios sieht Scope bei:

• DEGI GLOBAL BUSINESS
• DEGI INTERNATIONAL
• DEGI GERMAN BUSINESS
• AXA Immoselect

Japanische Objekte mit höchsten Verlusten
Die größten Wertverluste – sowohl bei bereits verkauften als auch bei Bestandsobjekten – verzeichneten Immobilien in Japan (-49,4%), in den Niederlanden (-14,9%), in Spanien (-14,5%) und in USA (-10,8).

Hohe Vermietungsquoten schützen vor Abschlägen bei Veräußerung
Objekte mit hohen Vermietungsquoten (über 97%) haben erwartungsgemäß geringere Verluste zu verzeichnen als Objekte mit niedrigeren Vermietungsquoten. Dies gilt sowohl bei bereits verkauften als auch bei Bestandsobjekten. Vor allem bei Objekten mit Leerständen von mehr als 42% fielen die Abschläge zweistellig aus.

Sehr große Objekte mit geringsten Wertkorrekturen
Der Einfluss der Objektgröße – sowohl bei bereits verkauften als auch im Bestand – auf die Wertentwicklung ist dagegen nicht durchschlagend: Im Durchschnitt verloren die Objekte fast aller Größenklassen zwischen 8,1% und 9,3% an Wert. Lediglich die sehr großen Objekte (200 bis 500 Mio. Euro) schnitten mit einem Minus von nur 1% besser ab.

Dienstag, 19. November 2013

SdK rät Inhabern von Anleihen der getgoods.de AG zur Interessensbündelung

Pressemitteilung der SdK vom 19. November 2013

Die getgoods.de AG hat am 15. November 2013 mitgeteilt, dass beim  zuständigen Amtsgericht in Frankfurt (Oder) Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt worden ist. Das Gericht eröffnete daraufhin das vorläufige Insolvenzverfahren und bestellte Herrn Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff aus Potsdam zum vorläufigen Insolvenzverwalter.

Von diesem Antrag sind neben den Aktionären der im Freiverkehr notierten getgoods.de AG (WKN 556060) vor allem auch die Inhaber der im Jahr 2017 fälligen Anleihe (WKN A1PGVS) betroffen. Aufgrund des laufenden vorläufigen Insolvenzverfahrens ist davon auszugehen, dass die Anleihe nicht mehr am 2. Oktober 2017 zurückbezahlt wird und in Zukunft auch keine Zinszahlungen mehr geleistet werden.

Die negative wirtschaftliche Entwicklung der getgoods.de AG kam relativ überraschend. Kurz zuvor vermeldete der Vorstand des Betreibers von mehreren Internetshops noch relativ positive Umsatzzahlen für die ersten neun Monate des Geschäftsjahres 2013 und bekräftigte durch die Akquisition von zwei Internetshops auch die zukünftigen Wachstumsziele. Die nun eingetretene Zahlungsunfähigkeit kam daher aus Sicht der SdK eher überraschend, da auf ein solches Risiko in den Finanzberichten und Meldungen zuvor nie hingewiesen worden ist. Dass dieses Risiko jedoch neben dem Vorstand auch mehreren größeren Investoren bekannt gewesen sein sollte, zeigen die bereits in den Monaten zuvor stark rückläufigen Kurse der von der Gesellschaft emittierten Wertpapiere. Sowohl der Aktienkurs als auch der Kurs der Anleihe entwickelte bereits vor der Insolvenzantragsstellung stark negativ.

Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. geht davon aus, dass in diesem Zusammenhang eventuell Gesetzesverstöße vorliegen und rät daher den betroffenen Inhabern von Aktien und Anleihen der getgoods.de AG, sich eventuell von einem Fachanwalt hinsichtlich eventuell vorhandener Schadensersatzansprüche beraten zu lassen.

In Bezug auf das Insolvenzverfahren bietet die SdK betroffenen Anleiheinhaber an, sich auf Ihrer Internetseite unter http://www.sdk.org/getgoods.php für einen kostenlosen Newsletter zu registrieren. Die SdK wird das Insolvenzverfahren aktiv begleiten und alle Betroffenen über die Entwicklung des Insolvenzverfahrens auf dem Laufendem halten. Ferner wird die SdK die Interessen der Anleiheinhaber auch auf den aller Voraussicht nach zukünftig stattfindenden Gläubigerversammlungen vertreten.

Mitglieder der SdK können sich mit Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder Tel. 089 / 20208460 an die SdK wenden.

München, den 19. November 2013
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK hält Aktien und Anleihen der getgoods.de AG!
Quelle: www.sdk.org
Pressekontakt: Daniel Bauer, bauer@sdk.org, Tel.: 089 - 20 20 846 0

Montag, 11. November 2013

SdK verritt ihre Mitglieder auf der Gläubigerversammlung der 3W Power S.A.

Die 3W Power S.A. hat ihre Anleiheinhaber für den 25. November 2013 zu einer Gläubigerversammlung für die ausstehende Anleihe mit der WKN A1A29T eingeladen. Die Versammlung findet im Sheraton Frankfurt Airport Hotel & Conference Center, Hugo-Eckener-Ring 15, in 60549 Frankfurt am Main ab 11 Uhr statt.

Gläubigerversammlung einberufen

Die 3W Powers S.A. befindet sich seit längerer Zeit in einer wirtschaftlichen Krise. Vor allem die Krise der gesamten Branche der erneuerbaren Energien und schwierige Marktverhältnisse in der
Leistungselektronik haben laut Unternehmensangaben zu einer aktuell angespannten Liquiditätslage geführt. Daher bittet die Gesellschaft nun die Anleihegläubiger um einen finanziellen Beitrag zur Sanierung der Gesellschaft.

Um dies umzusetzen, sollen die Anleihegläubiger zunächst auf der Gläubigerversammlung am 25. November einen gemeinsamen Vertreter wählen, der dann mit der Gesellschaft einen Sanierungsbeitrag der Anleiheinhaber aushandeln soll. Außerdem soll der gemeinsame Vertreter dazu ermächtigt werden, zunächst für alle Anleiheinhaber verbindliche Zugeständnisse bezüglich der am 1. Dezember 2013 fälligen Zinszahlung auszuhandeln. Im weiteren Verlauf der Sanierung der Gesellschaft soll der gemeinsame Vertreter ein ausführliches Sanierungskonzept aushandeln, welches üblicherweise weitere finanzielle Zugeständnisse, wie einem Rückzahlungsverzicht oder einen Debt-to-Equity Swap, vorsieht.

SdK vertritt Mitglieder im Sanierungsprozess

Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. wird auf der kommenden Gläubigerversammlung die Interessen ihrer Mitglieder, die Anleiheinhaber der 3W Power S.A. sind, vertreten und die Sanierungsbemühungen kritisch begleiten. Über den jeweiligen Stand der Sanierung werden wir anhand eines Newsletters berichten.

Sofern Mitglieder die SdK mit der Wahrnehmung ihrer Stimmrechte auf der Gläubigerversammlung am 25. November 2013 beauftragen möchten, finden sie unter www.sdk.org/3WPOWER die entsprechenden Anweisungen hierzu.

Für Fragen bezüglich der Gläubigerversammlung stehen wir unseren Mitgliedern unter ++49 89 2020846-0 oder unter info@sdk.org gerne zur Verfügung.

München, 8. November 2013
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK hält Aktien und Anleihen der 3W Power S.A.!

Quelle: www.sdk.org
Pressekontakt: Daniel Bauer, bauer@sdk.org, Tel.: 089 - 20 20 846 0

Montag, 4. November 2013

BaFin untersagt der East Properties Beteiligungsgesellschaft k.s. das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft und ordnet die Abwicklung an

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der East Properties Beteiligungsgesellschaft k.s. mit Verfügung vom 12. September 2013 das weitere Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt und die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet.
 
Die East Properties Beteiligungsgesellschaft k.s. vertrieb in Deutschland Kapitalanlageverträge, insbesondere Beteiligungsverträge oder Verträge über partiarische Darlehen, welche Investments an in der Tschechischen Republik belegenen Immobilien zum Gegenstand hatten. Mit der Annahme des Anlagekapitals betreibt die East Properties Beteiligungsgesellschaft k.s. das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Das Einlagengeschäft ist durch vollständige Rückzahlung aller angenommenen Einlagen abzuwickeln.
 
Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
 
Quelle: BaFin