Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Stephan Echle am 31. Oktober 2006 untersagt, das Einlagengeschäft zu betreiben. Zugleich hat sie Herrn Echle die Abwicklung der unerlaubten Geschäfte aufgegeben. Am 22. Dezember 2006 hat die BaFin Herrn Dr. Tibor Braun, Stuttgart, zum Abwickler für die unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfte bestellt.
Herr Echle nahm auf der Grundlage von typisch stillen Beteiligungsverträgen Anlegergelder entgegen, für die eine Verlustteilnahme am Unternehmensergebnis vertragsgemäß ausgeschlossen war. Dabei trat er sowohl unter eigenem Namen als auch unter den Namen "Becker+Echle Sparberatung, Spar-, Bauspar- und Versicherungsvermittlung e. K." sowie "Becker+Echle OHG" auf. Nach gegenwärtigen Erkenntnissen besteht ein Einlagevolumen in Höhe von rund 1,7 Mio. €.
Mit der Annahme dieser Gelder betreibt Herr Echle das Einlagengeschäft ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu besitzen.
Die BaFin hat einen Abwickler bestellt, weil Herr Echle seinen Abwicklungsverpflichtungen nicht freiwillig nachgekommen ist. Der Abwickler prüft gegenwärtig, ob Herr Echle seine Rückzahlungsverpflichtungen vollständig erfüllen kann.
Die Verfügungen der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Quelle: Pressemitteilung BaFin
Update:
Die Firma BECKER + ECHLE Sparberatung e.K. hat uns mit Scheiben vom 13. März 2007 mitgeteilt:
"Ihre Veröffentlichung im Internet über mein Unternehmen entspricht nicht dem aktuellen Stand. Mit Datum vom 02.03.2007 hat die BaFin eine restlose Abwicklung der unerlaubt betreibenen Einlagengeschäfte bestätigt (Kopie anbei)."
In dem beigefügten Schreiben an den Abwickler, Herrn Rechtsanwalt Dr. Tibor Daniel Braun, schreibt die BaFin:
"Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
wie Sie mir mitgeteilt haben, konnten Sie zwischenzeitlich eine restlose Abwicklung des von der Becker + Echle Sparberatung, Spar-, Bauspar- und Versicherungsvermittlung e.K unerlaubt betriebenen Einlagegeschäfts herbeiführen. (...)"
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