Fast ein Jahr hat es gedauert, aber nun sind die umfangreichen juristischen Vorarbeiten abgeschlossen. „Jetzt ist das Stadium erreicht, in dem wir Privatanleger zu regionalen Klagegemeinschaften zusammenfassen und die Klagen gegen Griechenland bei den Gerichten einreichen können“, erklärt Thomas Hechtfischer, Geschäftsführer der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz). Damit soll der sogenannte „freiwillige Zwangsumtausch“ rückgängig gemacht werden, der Besitzer griechischer Staatsanleihen bis zu 95 Prozent ihres Geldes kosten dürfte.
Zur Erinnerung: Die privaten Gläubiger mussten auf 53,5 Prozent des Nennwertes der von ihnen gezeichneten Staatsanleihen verzichten. Für die restlichen 46,5 Prozent erhielten sie eine Vielzahl neuer Staatsanleihen, Schuldscheine sowie einen Besserungsschein. Eine Chance auf Mitsprache oder Gegenwehr hatten sie bei dem Procedere nicht. „Wirtschaftlich war das für die Anleger äußerst nachteilig, da insbesondere die neuen Staatsanleihen eine Laufzeit von 10 bis 30 Jahren haben. Darüber hinaus sind auch die Zinsen sowie die übrigen Bedingungen für die Anleger im Wesentlichen unakzeptabel“, sagt Dirk Unrau, DSW-Landesgeschäftsführer und Partner der Kanzlei CausaConcilio.
Insgesamt könnten an insgesamt 80 Landgerichten Klagegemeinschaften gebildet werden, wenn sich das Gros der rund 1000 Anleger, die sich bei der DSW registriert haben, für ein Verfahren entscheiden sollte. Der große Vorteil der Zusammenfassung der Kläger in solchen Gemeinschaften liegt insbesondere bei den deutlich niedrigeren Anwaltskosten.
„Unabhängig von den Klagegemeinschaften haben wir bis heute bereits zehn Klagen bei verschiedenen Gerichten eingereicht“, sagt Unrau. Unverständlich ist für die Juristen, dass die Zustellung der Klagen unnötig erschwert wird. „Leider macht die Bundesregierung immer noch Schwierigkeiten, wenn es darum geht, die Klageschriften auf diplomatischem Wege zuzustellen. Hier hat sich bislang eine ablehnende Haltung herausgebildet, die unseres Erachtens mit dem geltenden Recht nicht in Einklang zu bringen ist. Teilweise ist es allerdings gelungen, Klagen auf dem direkten Weg zuzustellen“, erklärt Unrau.
Betroffene Anleger, die dem Schuldenschnitt damals nicht zugestimmt haben, können sich auch jetzt noch anschließen. Informationen dazu können unter der Mailadresse
dsw@dsw-info.de angefordert werden.
Pressemitteilung vom 25. September 2013