Freitag, 23. Juni 2023

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK lädt Anleiheinhaber der ERWE Immobilien Anleihe 19/23 zu einer Investorenkonferenz am 27.06.2023 um 13:00 Uhr ein

SdK kündigt Gegenantrag zur Abstimmung ohne Versammlung an

Die ERWE Immobilien AG hat die Inhaber der Anleihe 2019/2023 (WKN: A255D0 / ISIN: DE000A255D05) zu einer Anleihegläubigerversammlung im Wege einer Abstimmung ohne Versammlung vom 29. Juni 2023 bis zum 2. Juli 2023 eingeladen. Die ERWE Immobilien GmbH fordert die Anleiheinhaber auf, die Anleihe im Wege eines Debt-to-Equity Swaps in Aktien der Gesellschaft zu tauschen, um so eine Restrukturierung der Unternehmensfinanzen zu erreichen. Ebenfalls ruft die Gesellschaft zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters auf. In diesem Zusammenhang wird die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. ("SdK“) zeitnah einen Gegenantrag stellen. Die SdK ist der Auffassung, dass zunächst die Immobilienwerte gutachterlich ermittelt werden müssen, und erst dann auf Grundlage der vorhandenen Vermögenswerte zusammen mit den wesentlichen Anleihegläubigern bzw. deren Vertretern ein eventuell notwendiges Restrukturierungskonzept erarbeitet werden könnte. Eine Zustimmung zu einem Debt-to-Equity Swap lehnt die SdK zum aktuellen Zeitpunkt aufgrund fehlender Informationen ab.

Zur Erörterung der aktuellen Situation lädt die SdK alle interessierten Anleiheinhaber zur Teilnahme an einer kostenlosen und unverbindlichen Investorenkonferenz als Videokonferenz am Dienstag, den 27.06.2023, um 13:00 Uhr ein. Der Alleinvorstand der ERWE Immobilien AG, Herr Rüdiger Weitzel, hat seine Teilnahme zugesagt. Im Anschluss an die Vorträge besteht selbstverständlich die Möglichkeit, Fragen zu stellen und zu diskutieren.

Interessierte Anleiheinhaber können sich unter folgendem Link für die Veranstaltung anmelden:

www.sdk.org/webinar-erwe

Für weitere Informationen zum Verfahren können sich betroffene Anleger auch unter www.sdk.org/erwe zu einem kostenlosen Newsletter anmelden. Die SdK bietet auch allen Anleiheinhabern eine kostenlose Stimmrechtsvertretung auf der Anleihegläubigerversammlung an.

Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK darüber hinaus für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.

München, den 23.06.20223

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK hält eine Aktie und eine Anleihe der ERWE Immobilien AG!

Mittwoch, 21. Juni 2023

One Square: Deutscher Mittelstandsanleihen Fonds (WKN: A1W5T2; ISIN: LU0974225590): DSW bündelt Anlegerinteressen und unterstützt Auffanglösung

Corporate News

- IPConcept (Luxembourg) S.A. hat zur Wahrung von Anlegerinteressen die Liquidation des Fonds beschlossen

- DSW bietet Bündelung der Interessen an

- Hinkel & Cie. Vermögensverwaltung AG und One Square Advisors bietet Auffanglösung an

- One Square Advisors und Nieding + Barth als Berater mandatiert


Düsseldorf / München, 21. Juni 2023

Am 14. Juni 2023 hat die Verwaltungsgesellschaft des Deutscher Mittelstandsanleihen Fonds, die IPConcept (Luxemburg) S. A. die Liquidation des Deutscher Mittelstandsanleihen Fonds beschlossen. Es ist vorgesehen, vorbehaltlich der Genehmigung der CSSF, Herrn Martin Flaunet, Deloitte Tax Consulting S.à.rl.; Luxemburg, zum Liquidator des Fonds zu bestellen.

Nach Aussagen der Verwaltungsgesellschaft wird der Liquidator die vorhandenen Vermögensgegenstände nach und nach veräußern. Aus dem Informationsschreiben der Verwaltungsgesellschaft geht hervor, dass die Netto-Erlöse nach Abzug der Liquidationskosten für Rechnung der Anleger bei der Caisse de Consignation hinterlegt werden. Beträge, die nicht innerhalb der gesetzlichen Frist angefordert werden, verfallen.

Für die Anleger des Fonds bedeutet dies möglicherweise einen weiteren Wertverlust.

Um diesen Verlust zu vermeiden, haben die Hinkel & Cie. Vermögensverwaltung in Zusammenarbeit mit One Square Advisors ein Konzept für eine Auffanglösung erarbeitet und stehen bereit, den Fonds weiterzuführen. Die juristische Begleitung hat die Frankfurter Rechtsanwaltsgesellschaft Nieding + Barth übernommen. Mit dem Auffangkonzept sollen die durch eine Liquidation entstehenden Verluste vermieden werden. Die Initiatoren stehen bereits in Kontakt mit der IPConcept (Luxemburg) S.A.

Interessierte Anleger können sich unter mittelstandsfonds@onesquareadvisors.com für weiterführende Informationen registrieren und sich vertreten lassen.

Kontakt und V.i.S.d.P.:

One Square Advisors GmbH
Theatinerstrasse 36
D-80333 München
Fax: +49-89-15 98 98-22
email: mittelstandsfonds@onesquareadvisors.com
www.onesquareadvisors.com

Dienstag, 20. Juni 2023

Verbraucherzentrale: "AlleAktien" erfolgreich verklagt

Pressemitteilung vom 20.06.2023

Wegen rechtswidriger Praktiken beim Verkauf von Aktien-Analyse-Abos hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die Anbieterin AlleAktien GmbH verklagt und vom Landgericht München I (Az. 4 HK O 9117/22) recht bekommen. Betroffene Verbraucher:innen können Ansprüche auf Erstattung sämtlicher bezahlter Entgelte gegen die Anbieterin prüfen. Die Verbraucherzentrale stellt dazu einen kostenlosen Musterbrief bereit.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte wegen verschiedener rechtswidriger Verkaufspraktiken das Internetportal AlleAkien GmbH zunächst im Juni 2022 abgemahnt und daraufhin mangels Abgabe einer Unterlassungserklärung Klage eingereicht. Im gestern veröffentlichten Urteil ist das Landgericht München I (Az. 4 HK O 9117/22, noch nicht rechtskräftig) der Auffassung der Verbraucherzentrale gefolgt.

Danach ist es der AlleAktien GmbH nun untersagt, Verbraucher:innen im Internet ein kostenpflichtiges Abonnement anzubieten, das mit einem Klick auf einen „Jetzt Mitglied werden“-Button abgeschlossen werden sollte. Die gesetzlichen Vorgaben sind eindeutig: Ein Bestellbutton muss, wenn durch den Klick ein kostenpflichtiger Vertrag zustande kommt, mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein.

Ferner hat das Gericht der AlleAktien GmbH untersagt, ihre Abos anzubieten, ohne, wie gesetzlich gefordert, Verbraucher:innen unmittelbar vor Abgabe der Bestellung über die wesentlichen Eigenschaften der Dienstleistung, den Gesamtpreis, Kündigungsmodalitäten und Mindestvertragsdauer aufzuklären.

Schließlich ist das Gericht der Verbraucherzentrale auch in der Auffassung gefolgt, dass die AlleAktien GmbH es zu unterlassen habe, Bewertungen auf ihrer Website zu veröffentlichen, ohne anzugeben, ob und wie die Anbieterin sicherstellt, dass die Bewertungen auf ihrer Website von Verbraucher:innen sind, die die angebotenen Dienstleistungen der AlleAktien GmbH tatsächlich genutzt oder erworben haben.

Folgen des Urteils für Verbraucher:innen

Ein kostenpflichtiger Verbrauchervertrag kommt bei Online-Bestellungen nur zustande, wenn der Anbieter seine Verpflichtungen nach § 312 j Abs. 3 BGB erfüllt, der Bestellbutton also wie gesetzlich erforderlich beschriftet ist. Ferner hätte AlleAktien die gesetzlichen Pflichtinformationen vor Vertragsschluss erteilen müssen.

„Ehemalige wie aktuelle Kundinnen und Kunden können sämtliche bezahlten Aboentgelte zurückverlangen, wenn der Vertrag nie wirksam zustande gekommen ist,“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Verbraucherzentrale stellt Betroffenen dazu einen kostenlosen Musterbrief zur Verfügung. Mehr Infos dazu auf der Homepage der Verbraucherzentrale: www.vz-bw.de/node/84497.

Finanzanalyse-Abos sind rausgeschmissenes Geld

„Generell ist das Geld für derartige Abos schlichtweg zum Fenster rausgeworfen“, findet Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Das hat einen ganz einfachen Grund: Niemand hat eine Glaskugel, mit der zuverlässig besonders erfolgreiche Anlagestrategien beim Aktienhandel entwickelt werden können“, so Nauhauser weiter. Derartige Angebote seien zwar nicht verboten, doch bei der Art und Weise, wie sie im Internet zum Verkauf angeboten werden, müssen sich die Anbieter, wie alle anderen auch, an die für den elektronischen Geschäftsverkehr zu Verbraucherverträgen geltenden Anforderungen halten.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg 

Mittwoch, 14. Juni 2023

Livestream zur Steinhoff-Gerichtsverhandlung

Übersetzung aus dem Niederländischen

Amsterdam, 12. Juni 2023

Das Bezirksgericht Amsterdam verhandelt am Donnerstag, den 15. Juni 2023 um 10:00 Uhr über den Antrag auf Homologierung einer Vereinbarung im öffentlichen WHOA-Verfahren (Wet homologatie onderhands akkoord) der Steinhoff International Holdings NV. Aufgrund der großen Anzahl von Interessenten kann die Anhörung über einen Livestream verfolgt werden.

Der Livestream beginnt am 15. Juni 2023 um 10:00 Uhr und kann über diesen Link verfolgt werden: https://streams.nfgd.nl/steinhoff-international-holdings-nv

Es ist nicht gestattet, eigene Aufzeichnungen des Livestreams zu machen oder das Material ohne Genehmigung zu kopieren, zu speichern oder zu bearbeiten.

Quelle: De rechtbank Amsterdam

Dienstag, 13. Juni 2023

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK ruft Anleiheinhaber der Stern Immobilien AG zur Interessensbündelung auf

Die Stern Immobilien AG, eine auf die Optimierung von substanzstarken Wohnobjekten, Geschäftshäusern sowie Grundstücken spezialisierte Immobiliengesellschaft, hat am 13. Juni 2023 mitgeteilt, dass die Gesellschaft eine Restrukturierung der von ihr begebenen Anleihe 2018/2023 (WKN: A2G8WJ / ISIN: DE000A2G8WJ4) plant. Die Inhaber der Anleihe sollen insbesondere einer Verlängerung der Laufzeit der Anleihe bis zum 31. Dezember 2024 zustimmen. Im Gegenzug soll der Zinssatz der Anleihe von 6,25% p.a. auf 9,25 % p.a. angehoben werden. Ferner sollen die Anleiheinhaber am 15. September 2023 eine Teilrückzahlung in Höhe von 4,5 Millionen Euro zzgl. der aufgelaufenen Zinsen erhalten.

Hintergrund der notwendigen Sanierung ist eine zuvor aufgrund der veränderten Marktbedingungen gescheiterte Emission einer Anleihe, mit der die Anleihe 2018/2023 abgelöst hätte werden sollen. Eine alternativ von der Gesellschaft angedachte Bankenfinanzierung konnte anscheinend bis heute nicht abgeschlossen werden.

Die SdK rät den betroffenen Anleiheinhabern, sich zu organisieren, um so eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können. Betroffenen Anlegern bietet die SdK an, sich unter www.sdk.org/stern  für einen kostenlosen Newsletter zu registrieren, über den die SdK die Anleiheinhaber über die weiteren Entwicklungen informieren wird. Die SdK bietet allen betroffenen Anleiheinhabern ferner an, diese kostenlos auf kommenden Anleihegläubigerversammlungen zu vertreten.

Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung. 

München, den 13.06.2023

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK ist Anleiheinhaberin der Stern Immobilien AG!

Montag, 12. Juni 2023

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK ruft Anleiheinhaber der ERWE Immobilien AG zur Interessensbündelung auf

Die ERWE Immobilien AG, eine auf die Revitalisierung von Objekten spezialisierte Immobiliengesellschaft, hat am 11. Juni 2023 mitgeteilt, dass die Gesellschaft eine umfassende finanzielle Sanierung plant. Wesentlicher Bestandteil des Sanierungsplans ist dabei ein Debt-to-Equity Swap, in dessen Zuge die Anleiheinhaber auf weitere Zinszahlungen und die Rückzahlung der Ende 2023 fälligen Anleihe (WKN: A255D0 / ISIN: DE000A255D05) verzichten und im Gegenzug hierfür 83 % des Grundkapitals der Gesellschaft erhalten sollen.

Hintergrund der notwendigen Sanierung ist laut Unternehmensangaben vor allem der stark gestiegene Marktzinssatz, welcher die weiterhin nötigen Investitionen verteuert, und das aktuell schwierige Marktumfeld. Vor dem Hintergrund der bereits bestehenden hohen Fremdkapitalverbindlichkeiten schlägt die Gesellschaft daher den Tausch der emittierten Anleihe in Eigenkapital vor.

Die SdK rät den betroffenen Anleiheinhabern, sich zu organisieren, um so eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können. Betroffenen Anlegern bietet die SdK an, sich unter www.sdk.org/erwe für einen kostenlosen Newsletter zu registrieren, über den die SdK die Anleiheinhaber über die weiteren Entwicklungen informieren wird. Die SdK bietet allen betroffenen Anleiheinhabern ferner an, diese kostenlos auf kommenden Anleihegläubigerversammlungen zu vertreten.

Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.

München, den 12.06.2023

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK ist Anleiheinhaberin der ERWE Immobilien AG!

Montag, 5. Juni 2023

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Covivio Office AG (vormals: Godewind Immobilien AG) ohne Erhöhung beendet

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der Covivio Office AG hatte das LG Frankfurt am Main die Sache am 21. Juli 2022 verhandelt und die Spruchanträge mit Beschluss vom gleichen Tag zurückgewiesen. Das Gericht begründete dies mit dem niedrigeren, unter dem Ertragswert liegenden Net Asset Value (NAV).
 
Die von 19 Antragstellern gegen diese erstinstanzliche Entscheidung eingelegten Beschwerden hat das OLG Frankfurt am Main nunmehr mit Beschluss vom 26. Mai 2023 zurückgewiesen, ohne die Sache mündlich zu verhandeln. Anders als das Landgericht stellt das OLG nicht auf den NAV, sondern auf den Ertragswert ab. Im Ergebnis sei jedoch die angebotene Barabfdinung in Höhe von EUR 6,42 je Aktie angemessen.
 
Das Verfahren ist damit ohne eine Erhöhung der Barabfindung beendet.

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26. Mai 2023, Az. 21 W 119/22
LG Frankfurt am Main,  Beschluss vom 21. Juli 2022, Az. 3-05 O 63/21
Hoppe u.a. ./. Covivio Office Holding GmbH
52 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Daniel Lochner, c/o MEILICKE  HOFFMANN & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater mbB, 53115 Bonn