Samstag, 21. Dezember 2019

SdK: Schwarzbuch Börse 2019 erschienen

Der Neue Markt mit seinen unzähligen, vermeintlich vielversprechenden Börsengängen verprellte um die Jahrtausendwende viele Privatanleger. Doch auch in jüngster Zeit enttäuschten die inzwischen weniger zahlreichen Börsenneulinge regelmäßig, wie das diesjährige Schwarzbuch Börse zeigt, in dem auch ein langjähriger Dauerbrenner, die Reich-Gruppe, nicht fehlen darf.

Alljährlich arbeitet das Schwarzbuch Börse der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., das im Rahmen der Publikation AnlegerLand erscheint, die dunklen Seiten des Kapitalmarkts auf. In diesem Jahr wird erneut deutlich, dass es nicht nur junge Unternehmen sind, die den Privatanlegern teils heftige Verluste bescheren, auch etablierte Firmen sorgten 2019 für kleine und größere Skandale.

Das Schwarzbuch Börse beleuchtet undurchsichtige Geschäftspraktiken, verdächtige Bilanzen und mögliche Kursmanipulationen im Detail. Neben Missständen bei einzelnen Gesellschaften befasst sich das Schwarzbuch Börse 2019 mit wissenschaftlichen Erkenntnissen zu Bilanzfälschungen und der Bankenkrise.

Viele Zitronen bei den IPOs

Früher vergab die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. im Rahmen des Schwarzbuchs Börse die „IPO-Zitrone“ für missglückte Börsengänge eines Jahres. Mangels IPOs wurde diese Kür mit Beginn der Finanzkrise 2008 eingestellt. Doch man sollte über ein Revival der ungeliebten Auszeichnung nachdenken. Denn Kandidaten dafür gibt es einige.

Die US-amerikanischen Carsharing-Anbieter Lyft und Uber beispielsweise mischen zwar die Taxibranche gehörig auf, am Kapitalmarkt gelang ihnen das bisher aber nicht. Eher im Gegenteil. In Deutschland mussten speziell die Börsenneulinge aus dem Umfeld von Rocket Internet Federn lassen, indem ihr Aktienkurs nach dem IPO teils deutlich absackte (wie einige Jahre zuvor bereits der Kurs von Rocket Internet selbst).

Die unendliche Reich-Geschichte

Die bereits mehrfach behandelte „Reich-Gruppe“ aus Heidenheim lieferte 2019 erneut Stoff für Schlagzeilen, die Erwähnung im diesjährigen Schwarzbuch Börse finden. Eine Durchsuchung auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft München sorgte für Aufsehen, aber auch ein Ausflug ins Rotlichtmilieu: Die „Reich-Gruppe“ ist offenbar im Bordell-Gewerbe tätig, wie in diesem Jahr bekannt wurde.

Bankenkrise, die x-te

Bankenkrise und kein Ende: Die Aktienkurse der beiden deutschen Großbanken Deutsche Bank und Commerzbank erreichten im Verlauf dieses Jahr neue historische Tiefstkurse: Bei der Deutschen Bank ging es erstmals unter die Marke von 6 Euro, bei der Commerzbank unter 5 Euro.
Im Fall der Deutschen Bank war diese Entwicklung wenig verwunderlich. Das Institut wird dieses Jahr voraussichtlich den fünften Jahresverlust innerhalb der letzten sechs Jahre vorlegen. Und natürlich wurde die Deutsche Bank auch in diesem Jahr wieder vor Gericht gezerrt. Für die Commerzbank lief es nach dem Abstieg in den MDAX nicht wirklich besser. Ihr Börsenwert ist mittlerweile so stark geschrumpft, dass die Bank selbst in dem Mittelstandsindex gemessen an der Marktkapitalisierung nur noch zum Mittelfeld zählt.

Vergiftete Stimmung bei Bayer

Die diesjährige Hauptversammlung der Bayer AG zeigte einen tiefen Graben zwischen Konzernspitze und Aktionären. Die Anteilseigner sehen durch die Monsanto-Übernahme die Zukunft des Traditionskonzerns in Gefahr und verweigerten dem kompletten Vorstand die Entlastung – ein bislang einmaliger Vorgang in der Geschichte der DAX-Hauptversammlungen.

Der SdK-Vorstandsvorsitzende Daniel Bauer sagt dazu: „Eine Nicht-Entlastung hat zwar rechtlich keine unmittelbaren Folgen. Dass Vorstand und Aufsichtsrat von Bayer danach aber sofort zur Tagesordnung übergehen, als wäre nichts gewesen, empfinden wir als respektlos gegenüber den Aktionären.“

Weitere Themen im Schwarzbuch Börse 2019 sind u. a.:

• Dieselgate holt Daimler ein

• VW und TRATON lassen MAN-Aktionäre leiden

• E-Food-Markt verdirbt Delticom-Geschäft

• ÖKO-TEST in der Öko-Krise

• Kurze Halbwertszeit bei SGL-Prognosen

Das Schwarzbuch Börse erscheint als Bestandteil der Sonderausgabe „AnlegerLand 2020“. Es kann kostenpflichtig bei der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. unter info@sdk.org oder unter 089 / 2020846-0 bestellt werden oder für 6,00 Euro an ausgewählten Bahnhofskioskverkaufsstellen in deutschen Großstädten erworben werden.

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

München, am 21. Dezember 2019

Freitag, 20. Dezember 2019

Sparkasse Bodensee lockt Kunden aus Sparverträgen

Pressemeldung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

· Sparkasse Bodensee bietet Kunden des „Prämiensparen flexibel“-Vertrags „Extra-Prämie“, wenn sie den Vertrag vorzeitig auflösen

· Die Verbraucherzentrale warnt: die angebotene Prämie liegt weit unter der Prämie, die Kunden bei Vertragsfortsetzung erhalten würden


Stuttgart, 20.12.2019 – Aktuell versucht die Sparkasse Bodensee, ihren Kunden die Auflösung entsprechender Verträge mit Extra-Prämien schmackhaft zu machen. Sie verschweigt dabei allerdings, welche Prämie sie ihren Kunden bei Vertragsfortsetzung zahlen müsste. In den vorliegenden Fällen geht es um mehrere Tausend Euro, die Verbrauchern entgehen, wenn sie das Angebot annehmen. Dieses Vorgehen reiht sich ein in kritikwürdige Verhaltensweisen von Kreditinstituten zu ungunsten von Verbrauchern.

Mit einem Schreiben vom 11. Dezember bot die Sparkasse Bodensee Kunden von „Prämiensparen flexibel“-Verträgen eine „Extra Prämie“ an, wenn sie ihren Vertrag vor Ablauf auflösen. Welche Ansprüche Verbrauchern durch die Vertragsbeendigung entgehen, geht aus dem Schreiben nicht hervor. „Wir haben bereits mehrere Fälle überprüft. In einem Fall entgehen dem Sparer rund 10.000 Euro, in einem anderen über 20.000 Euro. Angeboten wurde lediglich ein Bruchteil dieser Beträge“, kritisiert Niels Nauhauser, Abteilungsleiter bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Mit zunehmender Vertragslaufzeit steigt in derartigen Verträgen die Höhe des Prämienanspruchs. Mit diesem Verhalten verfolgt die Sparkasse das Ziel, sich von diesen langfristigen Verträgen und damit einhergehenden Verpflichtungen zu lösen, Prämien zahlen zu müssen.

„Viele Banken und Sparkassen versuchen zurzeit, für sie unattraktive Verträge loszuwerden“, so Nauhauser. Sie versuchen das mit zum Teil rechtswidrigen Kündigungen oder mit angeblich lukrativen Alternativangeboten. Wie Verbraucher sich im Falle eine Kündigung wehren können, hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg auf ihrer Internetseite zusammengestellt: https://www.vz-bw.de/node/24832

Rechtswidrige Zinsanpassungsklauseln

Kunden von „Prämiensparen flexibel“-Verträgen der Sparkasse Bodensee haben nach Auffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg außerdem Anspruch auf Neuabrechnung und Zinsnachzahlung, wenn die Sparkasse fehlerhafte Zinsanpassungsklauseln in ihren Verträgen verwendet hat. „Uns liegen bereits mehrere Verträge der Sparkasse Bodensee vor, die rechtswidrige Zinsanpassungsklauseln enthalten“, so Nauhauser weiter. In den ersten überprüften Fällen hat die Verbraucherzentrale einen Nachzahlungsanspruch über mehrere hundert Euro berechnet. „Erste Überprüfungen zeigen, dass die Sparkasse seit 2013 den Sparzins unangemessen stark gesenkt und Sparern so einen erheblichen Teil ihrer Zinsen vorenthalten hat“, kritisiert Nauhauser.

Rechtswidrige Zinsanpassungsklauseln haben die Verbraucherzentralen bundesweit bei bislang 137 Kreditinstituten festgestellt. Kunden von langfristigen Sparverträgen können wegen fehlerhafter Zinsanpassung Nachzahlungen verlangen. Bei Sparverträgen, die in 2016 beendet wurden, drohen Ansprüche bis Jahresende zu verjähren. Weitere Informationen und eine Liste der betroffenen Institute finden Verbraucher auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter https://www.vz-bw.de/node/22232


Links

Prämiensparverträge: https://www.vz-bw.de/node/24832
Zinsanpassungs-Klauseln: https://www.vz-bw.de/node/22232
Schreiben der Sparkasse Bodensee: https://www.vz-bw.de/node/42954

Donnerstag, 5. Dezember 2019

Forderungsanmeldungen im Insolvenzverfahren PIM GOLD GmbH

Hinweisblatt

Sehr geehrte Damen und Herren,

um die von Ihnen vorzunehmende Forderungsanmeldung ordnungsgemäß prüfen zu können und um die Feststellungsfähigkeit der von Ihnen angemeldeten Forderung zu erhöhen, bitte ich Sie in meiner Funktion als Insolvenzverwalter höflichst um die Beachtung der nachfolgenden Gesichtspunkte:

- Bitte verwenden Sie zur Anmeldung Ihrer Forderung im Verfahren das Ihnen zur Verfügung gestellte Formular. Sollten Ihrerseits weitere Formulare benötigt werden, so stehen diese auf meiner Website zur Verfügung (http://www.eisner-unternehmensgruppe.com/insolvenzverwaltung-anwaltskanzlei/insolvenzverwaltung/downloads.html).

- Um die Authentizität Ihrer Anmeldung prüfen zu können ist diese jedenfalls postalisch zu übermitteln. Es wird gebeten von der Hereingabe von Anmeldungen per E-Mail oder Telefax abzusehen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass es ungewollte Doppelanmeldungen zu vermeiden gilt. Die Verfahrensanschrift des Insolvenzverwalters lautet:

Eisner Rechtsanwälte GmbH
Dr. Renald Metoja
als Insolvenzverwalter der
PIM Gold GmbH
Josef-Schmitt-Straße 10
97922 Lauda-Königshofen

- Die Anzeige Ihrer Forderung gegenüber der Staatsanwaltschaft führt nicht zur Aufnahme in die Insolvenztabelle.

- Ihre Ansprüche gegenüber der Insolvenzschuldnerin sind in der Währung Euro anzumelden. Eine Anmeldung in Gramm Gold ist nicht durch die Insolvenzordnung gedeckt. Auch etwaige Herausgabeansprüche sind in einen Geldbetrag umzurechnen, sofern eine Aufnahme in die Tabelle erfolgen soll.

- Maßgebend für die Umrechnung ist der Kurs zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung (§ 45 Abs. 1 Satz 2 InsO). Das Verfahren wurde am 01.12.2019 um 10.00 Uhr eröffnet. Der Goldkurs belief sich im Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung pro 1 Gramm Feingold auf 42,72 EUR. Der auf vorbezeichnetem Weg einmal festgestellte Betrag bleibt auch über die Beendigung des Insolvenzverfahrens hinaus maßgeblich (vgl. Münchner Kommentar zum Insolvenzrecht, 4. Aufl. § 174 Rn. 17 a, b).

- Wurde die Herausgabe bereits zuvor fällig gestellt, so ist statt des vorbezeichneten Umrechnungskurses der Goldkurs bei Fälligkeit des Rückforderungsbegehrens maßgeblich. Dieser ist von Ihnen im Rahmen der Forderungsanmeldung nachzuweisen.

- Die zur Tabelle anzumeldende Forderung ist durch geeignete Nachweise (in Kopie) zu belegen. Hierzu geeignet und ggf. erforderlich sind insbesondere die Vorlage der abgeschlossenen Verträge nebst Belehrungen und ausgehändigten AGB. Ferner sind Belege für die vorgenommene Einzahlung (Kontoauszüge) vorzulegen. Ein Verweis allein auf die Buchungen in der PIM BOX ist aufgrund des Umstandes, dass die vorgefundene Buchhaltung der Insolvenzschuldnerin nicht als belastbar eingestuft werden kann, nicht ausreichend. Ebenfalls können Sie nicht darauf verweisen, dass der Insolvenzschuldnerin die Unterlagen vorliegen müssten. Eine ordnungsgemäße Forderungsanmeldung erfordert einen schlüssigen Nachweis der Forderung durch den Gläubiger.

- Ein Gläubiger ist nur dazu berechtigt, mit der ihm tatsächlich zustehenden Forderung am Verfahren teilzunehmen. Auf fehlerhafte bzw. überhöhte Buchungen in der PIM BOX ist hinzuweisen. Melden Sie eine überhöhte Forderung an, können ggf. Kosten einer Rechtsverfolgung auf Sie zukommen.

- Unbenommen von der Anmeldung der Forderung in Euro bzw. einer entsprechenden Umrechnung ist die Möglichkeit, im Zuge der Forderungsanmeldung auf ein mögliches Aussonderungsrecht oder Absonderungsrecht (z.B. Sicherungsübereignung) zu verweisen. Dieser Hinweis hat bereits mit der Anmeldung zu erfolgen. Die Wirksamkeit des Drittrechts wie auch die Berechtigung der Forderung werden geprüft.

Quelle: Eisner Rechtsanwälte GmbH

PIM Gold: vorl. Insolvenzverwalter beginnt Untersuchungen

Pressemitteilung der Kanzlei EISNER Rechtsanwälte

Heusenstamm, 1. Oktober 2019. Das Amtsgericht Offenbach hat Rechtsanwalt Dr. Renald Metoja von der Kanzlei EISNER Rechtsanwälte als vorläufigen Insolvenzverwalter der PIM Gold GmbH bestellt. Metoja wird umgehend alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die vorhandenen Vermögenswerte zu sichern.

Die Gold-Handelsgesellschaft PIM Gold GmbH hatte gemeinsam mit ihrer Vertriebsgesellschaft „Premium Gold Deutschland GmbH“ (PGD) bereits vor einigen Tagen Insolvenzantrag gestellt. Zuvor war der Gründer und Geschäftsführer von PIM Gold unter Betrugsverdacht in Untersuchungshaft genommen worden. „Mein Team und ich werden in den nächsten Wochen und Monaten das Unternehmen detailliert begutachten“, sagte Metoja, der auch als vorläufiger Insolvenzverwalter der PGD bestellt ist. „Als Vertreter der Gläubiger ist es mein oberstes Ziel, dass die Anleger von ihrem Vermögen so viel wie möglich zurückerhalten.“ Nach Unternehmensangaben sind zwischen 8.000 und 10.000 Anleger betroffen; es können aber auch mehr sein. Das Angebot der PIM Gold hatte sich hauptsächlich an Kleinanleger gerichtet. Metoja hat angekündigt, eng mit den Polizei- und Justizbehörden zusammenzuarbeiten und diese bei ihren Ermittlungen im Rahmen seiner Möglichkeiten aktiv zu unterstützen.

Metoja hatte sich heute umgehend zum Sitz der Unternehmen im hessischen Heusenstamm begeben, um sich ein erstes Bild der Lage zu machen. Zudem informierte er die Mitarbeiter über den Stand der Dinge und die nächsten Schritte. Nach Unternehmensangaben sind bei den beiden Gesellschaften insgesamt 34 Arbeitnehmer beschäftigt. Deren Löhne und Gehälter sind über das Insolvenzgeld bis Ende November 2019 gesichert.

Die Justizbehörden haben bereits sämtliche Vermögenswerte der beiden Unternehmen beschlagnahmt und damit für die Insolvenzmasse gesichert. Metoja wies darauf hin, dass zurzeit kein Gläubiger Sorge haben muss, irgendwelche Fristen zu versäumen. Sobald die Gläubiger ihre Forderungen anmelden können, werden sie über verschiedene Kanäle informiert. Dies wird aber erst mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Fall sein, frühestens in zwei Monaten. Ergänzende Maßnahmen der betroffenen Anleger zur Sicherung ihrer Vermögenswerte sind nicht erforderlich.

Metoja wird zudem in Kürze unter www.eisner-rechtsanwaelte.com erste Informationen für Gläubiger in Frage- und Antwortform online stellen. Diese Informationen werden laufend aktualisiert und ergänzt. Zusätzlich soll eine Internetseite mit Verfahrensinformationen eingerichtet werden. Aufgrund der hohen Zahl von Gläubigern bittet Metoja darum, dass die Anleger von Einzelanfragen grundsätzlich absehen. Seite 2 Metoja bittet Anleger, Medien und Öffentlichkeit um Verständnis, dass es einige Zeit dauern wird, bis er sich einen Überblick über die Struktur und das Geschäftsmodell des Unternehmens verschafft hat. „Sobald wir belastbare Erkenntnisse gewonnen haben, werden wir die Öffentlichkeit umfassender unterrichten. Solange bitten wir alle Beteiligten um etwas Geduld“, so der vorläufige Insolvenzverwalter.