Dienstag, 13. Februar 2007

Hudson und Lone Star: Rechtswidrige Zwangsvollstreckung aus verkauften Immobilienkrediten?

In den letzten Jahren verkauften zahlreiche deutsche Banken ihre Immobiliendarlehen an ausländische Investoren, um ihre Bilanzen zu verbessern. So verkaufte beispielsweise die Hypo Real Estate AG im Jahr 2004 ein Darlehens-Gesamtpaket im Wert von EUR 3,6 Milliarden an die US-amerikanische Beteiligungsgesellschaft Lone Star.

Die Finanzinvestor Lone Star, mit seinem Hauptsitz in Dallas, beauftragte seine Tochtergesellschaft Hudson Advisors, um die gekauften Immobilienkredite in aggressiver Weise zu verwerten. Hierzu werden selbst Hausbesitzer, die ihrer Kredite bisher immer ordnungsgemäß abbezahlt haben, mit verteuerten Zins- und Tilgungsraten massiv unter Druck gesetzt.

Das Ziel der Lone Star-Gruppe besteht darin, die aufgekauften Immobilienkredite schnell zu verwerten. Dazu nutzen die Hudson Advisors die für den Kredit bestellten Grundschulden, um schnell die Zwangsversteigerung der Immobilien zu erreichen.

In ähnlicher Weise hat der Investor Lone Star bereits innerhalb weniger Jahre faule Kredite in Amerika, Japan und Südkorea aufgekauft und verwertet, um damit zweistellige Renditen einzufahren.

Rechtliche Einschätzung: Das Vorgehen der Hudson Advisors könnte in mehrfacher Weise gegen die geltenden Gesetze verstoßen. Zunächst stellt sich die Frage, ob die Hudson Advisors hier Bankgeschäfte durchführen, für die eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erforderlich ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn ordun gsgemäß bediente Darlehensforderungen verkauft wurden und anschließend Vorfälligkeitsentschädigungen verlangt werden. Außerdem ist höchstrichterlich noch nicht abschließend geklärt, ob die Darlehensverkäufe von einem Bankinstitut an ein Inkassounternehmen wegen Verstoßes gegen das Bankgeheimnis bzw. den Datenschutz nicht ggf. unwirksam sind.

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