Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Dr. Stephan Andrenyi von Gyorok, München, am 23. Februar 2011 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft abzuwickeln. Die Rückzahlungen sind durch Überweisung auf ein Konto des jeweiligen Gläubigers vorzunehmen.
Herr Dr. Stephan Andrenyi von Gyorok schloss mit zahlreichen Personen Darlehensverträge ab, in denen er versprach, das erhaltene Kapital nach Vertragsbeendigung nebst Zinsen wieder zurückzuzahlen. Mit der Annahme dieser Darlehen betreibt Herr Dr. Andrenyi von Gyorok das Einlagengeschäft, ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin zu besitzen.
Die Verfügung ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Bonn/Frankfurt a.M., den 9. März 2011
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