Freitag, 26. August 2011

FMA Liechtenstein: Untersuchung gegen Minerva Investments AG und Intevo Fund

Die FMA Liechtenstein führt betreffend dem in Liechtenstein zugelassenen Intevo Fund und der betroffenen Verwaltungsgesellschaft Minerva Investments AG eine Untersuchung durch. Im Rahmen dieser Untersuchung wurde die KPMG AG, Zürich als Sonderbeauftragte zur Gewährleistung eines ordentlichen Geschäftsbetriebs eingesetzt. Die Eintragung im Öffentlichkeitsregister erfolgte am 22. August 2011. Die Berechnung des Nettoinventarwertes (NAV's) des Intevo Fund ist aktuell ausgesetzt. Zeichnungen und Rücknahmen von Anteilsscheinen werden deshalb zurzeit nicht bedient. Sämtliche aufgeführten Massnahmen dienen dem Schutz der Anlegerinteressen.

Mittwoch, 24. August 2011

Österreichische Finanzmarktaufsicht FMA warnt vor Donaldson and Turner Ltd.

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 30. Juli 2011 teilt die FMA daher mit, dass die

Donaldson and Turner Ltd.
30 N. La Salle Street, #2800A
Chicago, IL 60602-3349
USA
Tel: +1 312 957 6007
Fax: +1 312 275 7666
Email: info(at)donaldsonandturner.com
Web: www.donaldsonandturner.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2007) nicht gestattet.

Österreichische Finanzmarktaufsicht FMA warnt vor CEEM Central & Eastern European Markets Asset Management

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) bzw. § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte bzw. Wertpapierdienstleistungsgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 30. Juli 2011 teilt die FMA daher mit, dass die

CEEM Central & Eastern European Markets Asset Management
mit angeblichem Geschäftssitz
Burgring 16, A-8010 Graz, Austria
ceemam.com
Tel: +43 720 88 07 17
Fax: +43 720 88 07 18

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte und Wertpapierdienstleistungsgeschäfte in Österreich zu erbringen. Der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit Wertpapieren (§ 1 Abs. 1 Z 7 lit e BWG) ist dem Anbieter daher ebenso wenig gestattet wie die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2007) und die gewerbliche Annahme und Übermittlung von Aufträgen, sofern diese Tätigkeiten ein oder mehrere Finanzinstrumente zum Gegenstand haben (§ 3 Abs. 2 Z 3 WAG 2007).

Österreichische Finanzmarktaufsicht FMA warnt vor Marcus & Company Inc.

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 20. August 2011 teilt die FMA daher mit, dass die

Marcus & Company Inc.
47th Floor, 174 Pearl St. New York
NY 10005
United States
Tel: 1 646 386 2461
Email: info(at)marcusandcomp.com
Web: www.marcusandcomp.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2007) nicht gestattet.

BaFin untersagt Herrn Waldemar Ulrich das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäfts und ordnet die Abwicklung an

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheid vom 18. Juli 2011 Herrn Waldemar Ulrich, Bonn, das Einlagengeschäft untersagt und die Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte angeordnet.

Auf der Webseite www.ulramm.com bot die Ulramm Ltd. verschiedene festverzinsliche Geldanlagen an, in die Interessenten einen bestimmten Anlagebetrag investieren konnten. Dabei garantierte die Ulramm Ltd., die eingezahlten Gelder nebst einer laufzeit- und höhenabhängigen Verzinsung zurück zu zahlen. Soweit die Gelder für diese Anlagen verwendet wurden, handelt es sich damit auch nicht um Spendengelder.

Nach den Erkenntnissen der BaFin hat Herr Ulrich die Ulramm Ltd. nur als "Strohgesellschaft" vorgeschoben und die Geschäfte selbst betrieben. Herr Ulrich war im Impressum der Webseite als der geschäftsführende und der vertretungsberechtigte Präsident der Ulramm Ltd. benannt. Auch war die Webseite bei dem Provider auf Herrn Ulrichs Namen angemeldet. Zwar war im Impressum die Ulramm Ltd. mit Sitz in der Schweiz angegeben. Die Gesellschaft war jedoch zu keinem Zeitpunkt im Schweizer Handelsregister eingetragen und ist unter der angegebenen Adresse nicht ansässig. Nach den Erkenntnissen der BaFin ist die Ulramm Ltd. zu keinem Zeitpunkt geschäftlich aktiv geworden.

Mit der Annahme unbedingt rückzahlbarer Gelder betreibt Herr Ulrich das Einlagengeschäft, ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Die Abwicklungsanordnung verpflichtet Herrn Ulrich die angenommenen Gelder unverzüglich zurück zu zahlen.

Die Webseite www.ulramm.com wurde auf Veranlassung der BaFin von dem verantwortlichen Provider bereits abgeschaltet.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Bonn/Frankfurt a.M., den 4. August 2011

BaFin: „Ascensus International“ ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie dem Unternehmen „Ascensus International“, das im Internet unter www.ascensusinternational.com/aboutus.html auftritt, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Unternehmen dieses Namens untersteht nicht der Aufsicht der BaFin und ist nicht berechtigt, Finanzdienstleistungen im Sinne des KWG zu erbringen.

Das Unternehmen „Ascensus International“ behauptet auf seiner Internetseite in englischer Sprache, es unterliege als „financial services firm“ der Aufsicht der BaFin.

Bei dem Unternehmen „Ascensus International“ handelt es sich nicht um ein von der BaFin beaufsichtigtes bzw. von ihr zugelassenes Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut.

Das Unternehmen ist nicht zu verwechseln mit der Ascensus GmbH, Adalbert-Stifter-Str. 19, 85521 Ottobrunn, die als zugelassenes Finanzdienstleistungsinstitut von der BaFin beaufsichtigt wurde.

Bonn/Frankfurt a.M., den 12. August 2011

BaFin: Ascensus Direct ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie dem Unternehmen „Ascensus Direct", München/Frankfurt am Main/London, das im Internet unter www.ascensusdirect.com und www.ascensusdirect.de auftritt, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Unternehmen dieses Namens untersteht nicht der Aufsicht der BaFin und ist nicht berechtigt, Finanzdienstleistungen im Sinne des KWG zu erbringen.

Das Unternehmen „Ascensus Direct" behauptet auf seiner Internetseite in englischer Sprache, es unterliege der Aufsicht der BaFin. Personen, die sich als Mitarbeiter des Unternehmens vorstellen, versuchen durch unaufgeforderte Anrufe, den Angerufenen zum Erwerb bestimmter Aktien zu bewegen.

Bei dem Unternehmen „Ascensus Direct" handelt es sich nicht um ein von der BaFin beaufsichtigtes bzw. von ihr zugelassenes Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut.

Das Unternehmen ist nicht zu verwechseln mit der Ascensus GmbH, Adalbert-Stifter-Str. 19, 85521 Ottobrunn, die als zugelassenes Finanzdienstleistungsinstitut von der BaFin beaufsichtigt wurde.

Bonn/Frankfurt a.M., den 8. August 2011

BaFin untersagt der Direct Management GmbH die Annahme von Kundengeldern für „Ascensus Direct“

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheid vom 11. August 2011 die Direct Management GmbH (Geschäftsführer: Shaun David Tausch), München, angewiesen, ab sofort keine Gelder mehr anzunehmen, die ihr Anleger aufgrund von Verträgen über Aktienkäufe mit dem Unternehmen „Ascensus Direct“ überweisen.

Das Unternehmen „Ascensus Direct“ behauptet auf seiner deutschen und seiner englischen Internetseite, es unterliege der Aufsicht der BaFin. Das Unternehmen ist nicht zu verwechseln mit der Ascensus GmbH, Adalbert-Stifter-Str. 19, 85521 Ottobrunn, die als zugelassenes Finanzdienstleistungsinstitut von der BaFin beaufsichtigt wurde (vgl. Verbrauchermitteilung vom 8.August 2011).

Personen, die sich als Mitarbeiter des Unternehmens vorstellen, versuchen durch unaufgeforderte Anrufe, den Angerufenen zum Erwerb bestimmter Aktien zu bewegen. Laut der vom Unternehmen verwendeten Vertragsunterlagen („contract notes“) ist der Aktienkaufpreis auf ein Konto der Direct Management GmbH bei einem deutschen Kreditinstitut zu überweisen.

Auf Grundlage der „contract notes“ erbringt „Ascensus Direct“ Finanzdienstleistungen, ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Durch die Annahme der Kundengelder war die Direct Management GmbH in die unerlaubten Geschäfte einbezogen. Durch die Weisung der BaFin ist es ihr untersagt, weitere Anlegergelder anzunehmen.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Bonn/Frankfurt a.M., den 24. August 2011

Dienstag, 23. August 2011

US-$ 125 Millionen-Vergleich im Sammelklageverfahren Wells Fargo Asset Securities Corp.

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In einem US-amerikanischen Sammelverfahren zu von Wells Fargo emittierten hypothekengesicherten Wertpapieren (Wells Fargo Mortgage-Backed Securities Pass-Through Certificates) kam es kürzlich zu einem Vergleich. An die geschädigten Anleger, die ihre Forderungen rechtzeitig anmelden, werden insgesamt US-$ 125 Mio. zzgl. Zinsen verteilt. Die Anmeldefrist läuft am 7. Dezember 2011 aus.

Die wesentlichen Eckdaten lauten:

Trading Symbol: N/A
CUSIP Number: VARIOUS

TERMS OF THE SETTLEMENT: The Settlement consists of $125,000,000 in cash and will include interest on the Settlement Fund prior to distribution.

CLASS DESCRIPTION: On behalf of all persons or entities who purchased or otherwise acquired mortgage pass-through certificates pursuant to Wells Fargo Asset Securities Corporation's July 29, 2005 Registration Statement, October 20, 2005 Registration Statement, or September 27, 2006 Registration Statement and the accompanying prospectuses and prospectus supplements in the following 28 offerings:
WFMBS 2006-1, WFMBS 2006-2, WFMBS 2006-3, WFMBS 2006-4, WFMBS 2006-6, WFMBS 2006-ARl, WFMBS 2006-AR2, WFMBS 2006-AR4, WFMBS 2006-AR5, WFMBS 2006-AR6, WFMBS 2006-AR8, WFMBS 2006-ARl0, WFMBS 2006-ARll, WFMBS 2006-AR12, WFMBS 2006-AR14, WFMBS 2006-AR17, WFMBS 2007-11, WFMBS 2006-7, WFMBS 2006-10, WFMBS 2006-AR16, WFMBS 2006-18, WFMBS 2006-AR19, WFMBS 2006-20, WFALT 2007-PA1, WFMBS 2007-AR4, WFMBS 2007-10, WFMBS 2007-13, and WFMBS 2006-AR15.


IMPORTANT DATES:

DATE TO SEEK EXCLUSION
FROM THE CLASS: OCTOBER 6, 2011

DATE FOR SUBMISSION OF
PROOF OF CLAIM FORMS: DECEMBER 7, 2011

Verbraucherzentrale Hamburg: Allianz-Vertragsklauseln sind unwirksam - Zwei Milliarden Euro Rückerstattung für Verbraucher

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat nach Klage der Verbraucherzentrale Hamburg Vertragsklauseln der Allianz Lebensversicherungs-AG für unwirksam erklärt. Es geht um Bedingungen zum Rückkaufwert, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen, die von der Allianz vom 1. Juli 2001 bis Ende 2007 verwendet wurden (Urteil vom 18. August 2011, Az. 2 U 138/10).

Aufgrund des Urteils ergeben sich für Millionen von Ex-Kunden der Allianz Ansprüche auf "Nachschlag" wegen zu geringer Rückkaufwerte und zu Unrecht einbehaltener Stornokosten. Beitragsfrei gestellte Policen müssen neu berechnet werden; die beitragfreie Versicherungssumme muss sich erhöhen. "Wir schätzen die Nachzahlungsansprüche der Verbraucher gegen den Konzern auf rund zwei Milliarden Euro", sagt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Wer zwischen Juli 2001 und Ende 2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung bei der Allianz abgeschlossen und seither gekündigt oder beitragsfrei gestellt hat, sollte seine Ansprüche sofort anmelden", rät Castelló. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat dafür einen Musterbrief unter www.vzhh.de ins Internet gestellt.

Montag, 8. August 2011

Vergleich im Sammelklageverfahren Motorola, Inc.

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem US-amerikanischen Sammelklageverfahren zur Motorola, Inc. gab es einen Vergleich. Profitieren können davon Anleger, die Motorola-Aktien zwischen dem 25. Oktober 2007 und dem 22. Januar 2008 gekauft haben. Es werden US-$ 3,15 Mio. zzgl. Zinsen verteilt. Anträge sind bis zum 25. November 2011 einzureichen.

Die Eckdaten:

Trading Symbol: MOT
CUSIP Number: 620076109

TERMS OF THE SETTLEMENT: The Settlement consists of $3,150,000 in cash and will include interest on the Settlement Fund prior to distribution.

CLASS DESCRIPTION: On behalf of all persons who purchased the common stock of Motorola, Inc. during the period of October 25, 2007 to January 22, 2008, inclusive.

IMPORTANT DATES:

DATE TO SEEK EXCLUSION
FROM THE CLASS: OCTOBER 3, 2011

DATE FOR SUBMISSION OF
PROOF OF CLAIM FORMS: NOVEMBER 25, 2011

Montag, 1. August 2011

Vergleich im Sammelklageverfahren Infineon Technologies AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG, ARENDTS ANWÄLTE

In dem US-amerikanischen Sammelklageverfahren bezüglich der Infineon Technologies AG wurde ein Vergleich geschlossen. Insgesamt werden US-$ 6,2 Mio. an Anleger verteilt, die Infineon-Papiere zwischen dem 13. März 2000 und dem 19. Juli 2004 gekauft haben. Anspruchsunterlagen sind bis zum 24. Oktober 2011 einzureichen.

Die Eckpunkte der vergleichsweisen Regelung lauten:

TERMS OF THE SETTLEMENT: The Settlement consists of $6,200,000 in cash and will include interest on the Settlement Fund prior to distribution.

CLASS DESCRIPTION: On behalf of all persons who purchased or otherwise acquired Infineon Technologies AG securities during the period of March 13, 2000 to July 19, 2004, inclusive.

IMPORTANT DATES:

DATE TO SEEK EXCLUSION
FROM THE CLASS: SEPTEMBER 19, 2011

DATE FOR SUBMISSION OF
PROOF OF CLAIM FORMS: OCTOBER 24, 2011

Franklin Tempelton-Fonds: Vergleich zugunsten der Anleger im Sammelklageverfahren

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG, ARENDTS ANWÄLTE

Hinsichtlich mehrerer Franklin Tempelton-Fonds wurde in den USA ein Vergleich geschlossen. Verteilt werden ca. US-$ 4,5 Mio. Anspruchsunterlagen sind bis spätestens zum 12. Dezember 2011 einzureichen.

Die wesentlichen Eckdaten der vergleichsweisen Regelung lauten wie folgt:

TERMS OF THE SETTLEMENT: The Settlement consists of $4,437,370 in cash and will include interest on the Settlement Fund prior to distribution.

CLASS DESCRIPTION: On behalf of every person who, during the Class Period, purchased, owned or held shares in any of the following mutual funds in the Franklin Templeton Funds:
Templeton Foreign Fund;
Templeton Developing Markets Trust;
Templeton Global Smaller Companies Fund;
Templeton Global Opportunities Trust;
Franklin California Growth Fund (effective 9/1/02, name changed to Franklin Flex Cap Growth Fund);
Templeton Greater European Fund (effective 8/1/99, name changed to Templeton International Fund; effective 8/1/01, name changed to Templeton International (Ex EM) Fund; and effective 4/25/07, merged into Templeton Foreign Fund);
Franklin Small Cap Growth (effective 9/1/01, name changed to Franklin Small-Mid Cap Growth Fund);
Templeton World Fund;
Templeton Growth Fund, Inc.;
Franklin California Tax-Free Income Fund;
Franklin Federal Tax-Free Income Fund;
or Templeton Pacific Growth Fund.


IMPORTANT DATES:

DATE TO SEEK EXCLUSION
FROM THE CLASS: OCTOBER 1, 2011

DATE FOR SUBMISSION OF
PROOF OF CLAIM FORMS: DECEMBER 12, 2011