Donnerstag, 8. Mai 2025

Euro Profits Pro: BaFin warnt vor der Website europrofitspro.com

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Euro Profits Pro. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website europrofitspro.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Quelle: BaFin

technologiesgroup.org: BaFin warnt vor Website

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website technologiesgroup.org. Über die Website bietet die angeblich in Berlin ansässige Technologies Group ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an. Konkret bietet sie den Handel mit Finanzinstrumenten an.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis bzw. Zulassung der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis bzw. Zulassung zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle: BaFin

Mittwoch, 7. Mai 2025

MABEWO HOLDING SE: Verdacht auf öffentliches Angebot eigener Aktien ohne erforderlichen Prospekt

Die Finanzaufsicht BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die MABEWO HOLDING SE in Deutschland Wertpapiere in Form von auf ihren Namen lautenden Aktien ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.

Zum Hintergrund:

In Deutschland dürfen Wertpapiere grundsätzlich nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden. Das öffentliche Angebot von Wertpapieren ohne einen gebilligten Prospekt stellt – sofern keine Ausnahme greift – einen Verstoß gegen die Prospektpflicht nach Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung dar.

In einem Prospektbilligungsverfahren prüft die BaFin, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob sein Inhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Es gehört jedoch nicht zu ihren Aufgaben, die Prospektangaben auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen, die Seriosität des Emittenten zu beurteilen und das Produkt zu kontrollieren.

Anbieter und Emittenten haften für die pflichtwidrige Nichtveröffentlichung eines Prospekts (§ 14 Wertpapierprospektgesetz - WpPG). Die Prospektverantwortlichen haften für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Wertpapierprospekt getätigten Angaben (§§ 9 bzw. 10 WpPG).

Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht kann mit einer Geldbuße von bis zu fünf Millionen Euro bzw. drei Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres geahndet werden. Geldbußen können auch bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen wirtschaftlichen Vorteils verhängt werden.

Die BaFin rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, Investitionen in Wertpapiere immer nur auf der Grundlage der erforderlichen Informationen zu tätigen.

Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.

Quelle: BaFin

BaFin warnt vor Royals Fund

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der angeblich in München ansässigen Royals Fund. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf den Websites royalsfund.com und cfd.royalsfund.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Die Betreiber behaupten eine Aufsicht der „Europäischen Finanzaufsichtsbehörde“. Diese Behörde gibt es nicht, die BaFin warnt bereits entsprechend.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Quelle: BaFin

Betrug: Anlageversprechen mit gefälschter Promi-Werbung

Die Finanzaufsicht BaFin warnt erneut vor Werbeanzeigen mit Prominenten, die außerordentlich hohe Gewinne bei Investitionen in Kryptowerten oder anderen Finanzprodukten versprechen. Betrügerinnen und Betrüger verwenden dabei Fotos von Prominenten ohne deren Wissen. Häufig ist es nicht leicht zu erkennen, dass es sich um betrügerische Angebote handelt. Die BaFin erklärt, wie Sie sich schützen können.

„Die neuesten Investitionen der Stars begeistern Fachleute: Mit diesem Vermögens-Schlupfloch verdienen Sie Millionen.“ So oder ähnlich könnte der Text einer betrügerischen E-Mail oder Werbeanzeige lauten. Häufig wird auch damit geworben, dass Prominente eine sichere Geldanlage mit hohen garantierten Gewinnen in TV-Sendungen ausgeplaudert hätten.

Vorsicht ist geboten

Seien Sie vorsichtig, wenn Sie Links zu Internetseiten anklicken sollen. Solche Links führen oft zu betrügerischen Online-Handelsplattformen. Wenn Sie sich dort registriert haben, geben sich Betrügerinnen und Betrüger als Expertinnen und Experten aus und überreden Sie zunächst zu kleinen, dann immer größeren Investitionen.

Um Vertrauen zu erwecken, kann es vorkommen, dass Ihnen zur Einzahlung kleinerer Summen zunächst die IBAN vertrauenswürdiger Organisationen (zum Beispiel Spendenkonten) genannt werden, ohne deren Wissen. Haben Sie einmal Vertrauen geschöpft, werden Ihnen andere Kontoverbindungen genannt, auf die Betrügerinnen und Betrüger Zugriff haben. Zwischenzeitlich werden Ihnen Gewinne nur vorgetäuscht. Tatsächlich findet meist gar keine Investition statt und das eingezahlte Geld fließt an Betrügerinnen und Betrüger!

Wie diese Betrugsmasche funktioniert und wie Sie sich schützen können erfahren Sie im Artikel „Vorsicht vor betrügerischen Handelsplattformen“ auf der BaFin-Website.

Quelle: BaFin

festgeldfinder.de: BaFin warnt vor Webseite

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Webseite festgeldfinder.de. Dort bieten die Betreiber nach Erkenntnissen der BaFin ohne Erlaubnis die Vermittlung von Festgeld- und Tagesgeldanlagen an.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle: BaFin

BMI Bridge Invest Market: BaFin warnt vor der Webseite bridgeinvest-market.net

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Webseite bridgeinvest-market.net. Nach ihren Erkenntnissen bietet dort der Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

Wer in Deutschland, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle: BaFin