BGH, Urteil vom 9. Dezember 2010, Az. IX ZR 60/10
Amtlicher Leitsatz:
Wird dem Anleger in einem Schneeballsystem neben Scheingewinnen auch die Einlage ausgezahlt, kann sich der anfechtende Insolvenzverwalter nicht darauf berufen, die Einlage sei durch Verluste und Verwaltungsgebühren teilweise aufgebraucht.