Mittwoch, 25. Januar 2017

Verbraucherzentrale: Marktwächterwarnung vor fragwürdigen Anbietern binärer Optionen

Verbraucher bekamen bei Kündigungen ihr Geld nicht zurück

Stuttgart/Berlin, 25. Januar 2017: Verbraucher beschweren sich zunehmend über Broker von binären Optionen. Das Team Geldanlage und Altersvorsorge des Marktwächters Finanzen in Baden-Württemberg nahm deshalb die Branche stichprobenartig unter die Lupe: Die Geschäftspraktiken sind teils dubios, die Firmen im Ausland nicht greifbar. Verbraucher erhielten eingezahlte Einlagen und auch ihren Gewinn nicht zurück. Die Broker bewerben ihre binären Optionen derzeit aggressiv mit vermeintlichen Erfolgsgeschichten – tatsächlich ist die Geldanlage hochriskant und der Totalverlust des eingesetzten Kapitals wahrscheinlich.

Online-Anzeigen zu binären Optionen hören sich oft gewinnbringend an – zudem sind in der Werbung der Anbieter bekannte Gesichter zu sehen: Carsten Maschmeyer, Boris Becker oder Fußballclubs wie der FC Bologna oder Atletico Madrid. „Binäre Optionen werden als einfache und vielversprechende Geldanlage dargestellt, eine Vielzahl der Anbieter ist aus unserer Sicht jedoch fragwürdig. Oft wird Seriosität mit unlauteren Mitteln vorgegaukelt“, so Beate Weiser, Referentin Geldanlage und Altersvorsorge beim Marktwächter Finanzen in der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Unlautere Werbung

Das Marktwächter-Team recherchierte falsche Forenbeiträge oder Fake-Nachrichtenartikel im Design renommierter Nachrichtenportale. Verbraucher berichteten auch von unerlaubten Werbeanrufen (Cold-Calls) der Broker. Zum Teil konnte erst gegen eine obligatorische Geldeinlage von circa 250 Euro ein Tradingkonto eröffnet werden. 24option.de wirbt zum Beispiel mit einer „Geld-zurück-Garantie für Ihren ersten Trade!“, die jedoch an Bedingungen geknüpft ist. Zudem sind die schlecht übersetzten Geschäftsbedingungen der recherchierten Broker oft verwirrend und die Regelungen zur Auszahlung der Beträge unklar. Verbraucher meldeten den Verbraucherzentralen, dass sie ihr Geld nicht zurückbekamen, auch wenn sie ihr Konto – ohne je damit zu traden – wieder kündigten.

Rechtsdurchsetzung Schwierig

„Weil die Anbieter sehr häufig im Ausland sitzen, können Verbraucher ihr Recht nur schwer durchsetzen. Die Rückforderung einbezahlter Einlagen müsste im Zweifelsfall über einen langen Rechtsweg eingeklagt werden. Viele Broker sind gar nicht greifbar“, so Weiser. Auf den Webseiten fehlen oft Impressum und Kontaktangaben. Etliche AGB sind in Deutschland nach Auffassung des Marktwächters rechtswidrig.

Binäre Optionen hochriskant und in der EU umstritten

Bei binären Optionen handelt es sich um hochriskante Termingeschäfte, bei denen ein Anleger darauf wettet, dass sich beispielsweise eine Aktie oder Währung bis zu einem festgelegten Zeitpunkt über oder unter einen Schwellenwert entwickelt. Im positiven Fall wird dem Anleger zu diesem Zeitpunkt der Gewinn ausgezahlt. Tritt die Prognose des Anlegers nicht ein, verliert er sein gesamtes eingesetztes Kapital.

„Binäre Optionen gleichen eher einem Glücksspiel als einer Geldanlage“, so Weiser. Die Risikohinweise sind zwar auf den meisten der untersuchten Webseiten zu finden, jedoch nur kleingedruckt in der Fußzeile. Von Anlegern wurden zudem Nutzungsgebühren verlangt – unabhängig von der tatsächlichen Nutzung irgendeiner Leistung.

Aufsichtsbehörden warnen bereits

In Europa gehen bereits einige nationale Regulierungsbehörden im Finanzmarkt gegen die Anbieter vor. Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hatte zuletzt im Juli 2016 vor den Produkten gewarnt. Dieser Warnung schloss sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an.

Über folgende Broker beschwerten sich Verbraucher: www.anyoption.de (Ouroboros Derivatives Trading Limited, Zypern), www.24option.com (Rodeler Ltd., Zypern), www.option888.com (Capital Force ltd, Samoa). Die zyprische Regierungsorganisation CySec führt eine eigene Liste mit Warnungen vor Anbietern.

Betroffene Verbraucher finden nahegelegene Verbraucherzentralen und deren kostengünstiges Beratungsangebot unter www.verbraucherzentrale.de/beratung


Über den Marktwächter Finanzen: Der Marktwächter Finanzen ist ein Projekt, mit dem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen den Finanzmarkt aus Perspektive der Verbraucher beobachten. Hierfür werden Beschwerden und Beratungen von Verbrauchern aus allen 16 deutschen Verbraucherzentralen über ein Frühwarnnetzwerk systematisch ausgewertet. Zudem werden empirische Untersuchungen durchgeführt. So können Schwachstellen und Fehlentwicklungen erkannt, Verbraucher frühzeitig gewarnt und Aufsichts- und Regulierungsbehörden bei ihrer Arbeit unterstützt werden. Insgesamt untersuchen fünf Schwerpunkt-Verbraucherzentralen den Finanzmarkt: Baden-Württemberg (Geldanlage und Altersvorsorge), Bremen (Immobilienfinanzierung), Hamburg (Versicherungen), Hessen (Grauer Kapitalmarkt) und Sachsen (Bankdienstleistungen und Konsumentenkredite). Der Marktwächter Finanzen wird durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gefördert. www.marktwaechter.de/finanzen

Freitag, 20. Januar 2017

Österreichische Finanzmarktaufsicht warnt vor Global Dynamic Marketing LTD

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 13. Jänner 2017 teilt die FMA daher mit, dass

Global Dynamic Marketing LTD
mit angeblichen Sitz in:
Marina Bay Financial Centre Tower 2
Singapore
E-Mail: info@gd-line.com, info@54.173.202.222
Internet: www.gd-line.com und http://gd.team/

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage (§ 1 Abs 1 Z 1 BWG) nicht gestattet.

Quelle: FMA

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Gebührenerhöhung? Nein danke!

Debeka Bausparkasse AG führt neue Servicepauschale ein

Stuttgart, 20.01.2017 – Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rät Kunden der Debeka Bausparkasse, ihre Post kritisch zu prüfen. Die Bausparkasse informiert aktuell über eine anstehende Änderung der Allgemeinen Bausparbedingungen. Diese sehen in den Tarifen BS1 und BS3 eine neue Servicepauschale in Höhe von 24 beziehungsweise 12 Euro jährlich vor. Verbraucher können die Änderung verhindern, wenn sie rasch handeln.


Das neue Entgelt verlangt die Bausparkasse laut Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) „für die bauspartechnische Verwaltung und Steuerung des Kollektivs sowie die Führung der Zuteilungsmasse“. Es soll dabei nur während der Sparphase verlangt werden. Für Bausparverträge, die im Rahmen einer Vor- und Zwischenfinanzierung an die Bausparkasse abgetreten sind, soll das Entgelt nicht erhoben werden. Die Begründung der Bausparkasse, für einige Tarife eine höhere, für andere eine geringere und für weitere gar keine Pauschale zu erheben, ist nach Auffassung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg widersprüchlich. So soll die Verwaltung eines Tarifes mit höheren Guthabenzinsen teurer sein als die Verwaltung anderer Tarife. „Die Bausparkasse versucht offensichtlich, die Kosten für hohe Guthabenzinsen durch neue Einnahmen zu kompensieren“, kritisiert Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg das Verhalten der Bausparkasse. „Verbraucher können der Änderung fristgerecht gemäß der Allgemeinen Bausparbedingungen widersprechen“, sagt Nauhauser. Der Verbraucherzentrale liegen Bedingungen vor, wonach der Widerspruch binnen sechs Wochen zu erklären ist. Die Debeka Bausparkasse weist in dem Anschreiben zwar darauf hin, allerdings ohne das Recht der Verbraucher besonders hervorzuheben. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale berechtigt der Widerspruch die Bausparkasse nicht zur Kündigung des Bausparvertrags.

Das Verhalten der Bausparkassen sorgt bei Verbrauchern seit vielen Jahren regelmäßig für Ärger. Ratsuchenden stellt die Verbraucherzentrale umfassende Informationen und Musterbriefe zur Verfügung, insbesondere zur Kündigungswelle der Bausparkassen: www.vz-bw.de/bausparkassen

Sonntag, 1. Januar 2017

Österreichische Finanzmarktaufsicht warnt vor ESA Holding GmbH

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 64 Abs. 9 Satz Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 29. Dezember 2016 teilt die FMA daher mit, dass die

ESA Holding GmbH
Getreidemarkt 14/32
1010 Wien

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Zahlungsdienste in Österreich zu erbringen. Das Überweisungsgeschäft (§ 1 Abs 2 Z 2 lit c ZaDiG) ist dem Anbieter daher nicht gestattet.

Quelle: FMA

Österreichische Finanzmarktaufsicht warnt vor www.wismullergunter.com

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 29. Dezember 2016 teilt die FMA daher mit, dass der Betreiber der Website

www.wismullergunter.com
mit angeblichem Sitz in
Stock im Eisen-Platz 2
1010 Wien

sowie
4 Finsbury Avenue
London
EC2M 2PP
Vereinigtes Königreich
Tel: +43 720 775 470
info@wismullergunter.com www.wismullergunter.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Portfolioverwaltung durch Verwaltung von Portfolios auf Einzelkundenbasis mit einem Ermessensspielraum im Rahmen einer Vollmacht des Kunden, sofern das Kundenportfolio ein oder mehrere Finanzinstrumente enthält (§ 3 Abs. 2 Z 2 WAG 2007), nicht gestattet.

Quelle: FMA