Montag, 27. Mai 2024

Ekosem-Agrar AG: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. empfiehlt Zustimmung zu Restrukturierung der Unternehmensanleihen

Corporate News

- Risiken eines Totalverlusts wesentlich höher als die Chance auf Rückzahlung nach Stabilisierung der geopolitischen Lage

- Alle Anleihegläubiger zur Teilnahme an den zweiten Anleihegläubigerversammlungen am 3. und 4. Juni 2024 in Heidelberg aufgerufen

Walldorf, 27. Mai 2024 – Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK), eine der führenden deutschen Anlegervereinigungen mit über 8.700 Mitgliedern, hat sich für die Zustimmung zu dem Restrukturierungsvorschlag betreffend die Ekosem-Agrar Anleihen ausgesprochen. In einem Newsletter an interessierte Anleihegläubiger betont die SdK, dass die Probleme bei Ekosem-Agrar aus ihrer Sicht „nahezu ausschließlich der geopolitischen Lage geschuldet sind“. Zusammengefasst halten die Anlegerschützer die Risiken eines Totalverlusts „für wesentlich höher als die Chance, dass sich die geopolitische Lage in absehbarer Zeit wieder so weit stabilisiert, dass die Anleihen planmäßig an die Anleiheinhaber zurückgezahlt werden können“. Die SdK wird entsprechend für den eigenen gehaltenen Bestand dem Beschlussvorschlag zustimmen und auch für sämtliche übertragenen Stimmrechte für den Beschlussvorschlag stimmen, sofern der jeweilige Anleiheinhaber nichts Abweichendes mitteilt.

Die zweiten Anleihegläubigerversammlungen der ESA-Anleihe 2012/2027 (ISIN: DE000A1R0RZ5 / WKN: A1R0RZ) und der ESA-Anleihe 2019/2029 (ISIN: DE000A2YNR08 / WKN: A2YNR0) finden am 3. bzw. 4. Juni 2024 in Heidelberg statt.

Die Gesellschaft ruft alle Anleihegläubiger dazu auf, von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen und an den zweiten Abstimmungen teilzunehmen, um das für die Beschlussfähigkeit nunmehr erforderliche Quorum von 25 % der ausstehenden Schuldverschreibungen zu erreichen.

******************************

So stellen Anleger sicher, dass sie ihre Stimme wirksam abgeben:

Für die Teilnahme benötigen Anleger einen „Besonderen Nachweis und Sperrvermerk“, der bei der depotführenden Bank angefordert werden muss. Ein entsprechendes Musterformular finden Sie auf unserer Website auf den Seiten der Anleihe 2012/2027 bzw. der Anleihe 2019/2029. Außerdem wurden Anleihegläubiger im Regelfall von Ihrer depotführenden Bank per Brief oder im Online-Postfach informiert.

Falls Anleihegläubiger nicht persönlich teilnehmen möchten, können sie den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft eine Vollmacht mit Weisungen erteilen. Auf der Website der Ekosem-Agrar AG steht Anlegern das entsprechende Formular „Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft“ zur Verfügung, das Sie bitte (gemeinsam mit dem Besonderen Nachweis und Sperrvermerk) per Post oder E-Mail im Vorfeld der Versammlung an die im Formular angegebenen Kontaktdaten der Better Orange IR & HV AG übermitteln.

Alle relevanten Informationen und Dokumente finden Sie hier:
https://www.ekosem-agrar.de/investor-relations/anleihen/agv-2012-2027/
https://www.ekosem-agrar.de/investor-relations/anleihen/agv-2019-2029/

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns unter: ir@ekosem-agrar.de


Über Ekosem-Agrar


Die Ekosem-Agrar AG, Walldorf, ist die deutsche Holdinggesellschaft der Ekoniva Gruppe, eines der größten russischen Agrarunternehmen. Mit einem Bestand von mehr als 235.000 Rindern (davon über 112.500 Milchkühe) und einer Milchleistung von 3.440 Tonnen Rohmilch pro Tag ist die Gesellschaft größter Milchproduzent des Landes. Die Gruppe kontrolliert eine landwirtschaftliche Nutzfläche von ca. 630.000 Hektar und zählt darüber hinaus zu den führenden Saatgutherstellern Russlands. Gründer und Vorstand des Unternehmens ist Stefan Dürr, der seit Ende der 1980er Jahre in der russischen Landwirtschaft aktiv ist und deren Modernisierung in den letzten drei Jahrzehnten entscheidend mitgeprägt hat. Für seine Verdienste um den deutsch-russischen Agrar-Dialog wurde er 2009 mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet. Die Unternehmensgruppe ist mit ca. 14.500 Mitarbeitern in neun Verwaltungsgebieten in Russland vertreten. Ekosem-Agrar hat im Geschäftsjahr 2022 eine Betriebsleistung von 1.152,0 Mio. Euro und ein EBITDA von 396 Mio. Euro erwirtschaftet.

Donnerstag, 23. Mai 2024

aap Implantate AG: Änderung der Anleihebedingungen vollzogen; Anleihegläubiger können Schuldverschreibungen in Aktien wandeln

Mitteilung an die Gläubiger der Pflichtwandelanleihe 2023/2028
(ISIN: DE000A351ZH9 / WKN: A351ZH)


Die aap Implantate AG gibt heute bekannt, dass der im Rahmen der vom 26. März 2024 bis zum 28. März 2024 abgehaltenen Abstimmung ohne Versammlung angenommene Beschluss, die Sperrfrist betreffend die Wandlung der Schuldverschreibungen zu streichen und ein erstmaliges Wandlungsrecht im Zeitraum von 14 Tagen vor dem 31. Mai 2024 zu ermöglichen, wirksam geworden ist. Nach Ablauf der gesetzlichen Anfechtungsfrist wurde der Beschluss über die Änderung der Bedingungen der Schuldverschreibungen („Anleihebedingungen“) bei der Verwahrstelle Clearstream Banking Frankfurt hinterlegt und der Globalurkunde beigefügt. Die Bekanntmachung über den Vollzug der Anleihebedingungen wird voraussichtlich am 24. Mai 2024 auch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Infolge der Änderung der Anleihebedingungen sind die Anleihegläubiger nun berechtigt, im Ausübungszeitraum ihre Schuldverschreibungen nach Maßgabe der Anleihebedingungen in Aktien der aap Implantate AG zu wandeln. Letzter Ausübungstag des aktuellen Ausübungszeitraums ist Mittwoch, der 29. Mai 2024.

Zur Ausübung des Wandlungsrechts muss der Anleihegläubiger während der üblichen Geschäftszeiten an einem Geschäftstag bei der Wandlungsstelle oder seiner Depotbank eine ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Erklärung unter Verwendung eines Vordrucks, der auf der Website der aap Implantate AG unter https://www.aap.de/investoren/wandelschuldverschreibung erhältlich ist, einreichen. Ausübungserklärungen sind unwiderruflich.

Die Ausübung des Wandlungsrechts setzt voraus, dass die Schuldverschreibungen, für die das Wandlungsrecht ausgeübt werden soll, nicht später als am 29. Mai 2024 an die Wandlungsstelle geliefert werden, und zwar durch Lieferung (Umbuchung) der Schuldverschreibungen auf das Konto der Wandlungsstelle bei Clearstream Frankfurt.

WICHTIGE INFORMATION

DIESE MITTEILUNG DIENT AUSSCHLIESSLICH INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT WEDER EIN ANGEBOT NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF ODER ZUR ZEICHNUNG VON WERTPAPIEREN DAR. DIE VERTEILUNG DIESER MITTEILUNG KANN IN BESTIMMTEN JURISDIKTIONEN GESETZLICHEN BESCHRÄNKUNGEN UNTERLIEGEN. PERSONEN, DIE DIESE MITTEILUNG LESEN, MÜSSEN SICH ÜBER DIESE BESCHRÄNKUNGEN INFORMIEREN UND DIESE BESCHRÄNKUNGEN EINHALTEN.

Dienstag, 21. Mai 2024

SINGULUS TECHNOLOGIES beendet zweite Gläubigerversammlung

Presseinformation

Schuldverschreibungen SINGULUS TECHNOLOGIES AG,
ISIN: DE000A2AA5H5 / WKN: A2AA5H

Kahl am Main, 21. Mai 2024 – Die heutige zweite Gläubigerversammlung betreffend der SINGULUS-Anleihe mit der ISIN DE000A2AA5H5 und der WKN A2AA5H war mit einem Quorum von 43,23 % beschlussfähig.

Von den abgegebenen Stimmen wäre eine Mehrheit in Höhe von 75 % für eine Annahme der vier Beschlussvorschläge notwendig gewesen. Insgesamt haben ca. 69 % der abgegebenen Stimmen für die Vorschläge der Gesellschaft votiert, somit wurden diese nicht angenommen.

Das Unternehmen bedauert, dass die Anleihegläubiger den Vorschlägen der Gesellschaft nicht gefolgt sind. Insgesamt hätte dies für SINGULUS TECHNOLOGIES eine größere Flexibilität und mehr Handlungsoptionen ermöglicht. Da die Beschlussvorschläge nicht aufgrund eines kurzfristigen Bedarfs erfolgten, sondern einen Vorratscharakter hatten, wird die Gesellschaft sich nun mit einer Umsetzung ihrer Planungen ohne die Erleichterungen durch die Vorratsbeschlüsse beschäftigen.

SINGULUS TECHNOLOGIES ist gut in das Geschäftsjahr 2024 gestartet und erwartet dieses Momentum über das gesamte Jahr fortsetzen zu können.

SINGULUS TECHNOLOGIES – Dünnschichttechnik und Oberflächenbehandlung


SINGULUS TECHNOLOGIES entwickelt und baut innovative Maschinen und Anlagen für effiziente Produktionsprozesse in der Dünnschichttechnik und Oberflächenbehandlung, die weltweit in den Märkten Photovoltaik, Halbleiter, Medizintechnik, Verpackung, Glas & Automotive sowie Batterie & Wasserstoff zum Einsatz kommen. Zu den Kernkompetenzen des Unternehmens zählen Verfahren der Beschichtungstechnik, Oberflächenbehandlung sowie nasschemische und thermische Produktionsverfahren.

SINGULUS TECHNOLOGIES sieht Nachhaltigkeit als Chance, sich mit innovativen Produkten zu positionieren. Im Fokus stehen Umweltbewusstsein, die effiziente Nutzung von Ressourcen sowie die Vermeidung unnötiger CO2-Belastung. Bei SINGULUS TECHNOLOGIES hat eine verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung einen hohen Stellenwert.

Schlote Holding GmbH: Anleihegläubiger stimmen mit großer Mehrheit für Neustrukturierung der Anleihe 2019/2024

Corporate News

Harsum, 21. Mai 2024 – Die Schlote Holding GmbH gibt bekannt, dass die heutige 2. Gläubigerversammlung der Inhaber der Anleihe 2019/2024 (ISIN: DE000A2YN256) in Harsum mit der erforderlichen qualifizierten Mehrheit der abgegebenen Stimmen folgende Beschlüsse gefasst hat:

- Herabsetzung des Gesamtnennbetrags der Anleihe um 50 % auf 12,5 Mio. Euro durch pro rata Reduktion des Nennbetrags auf 500,00 Euro je Schuldverschreibung im Wege eines bedingten Forderungsverzichts (Zustimmung von 94,96 %)

- Verlängerung der Laufzeit der Anleihe bis zum 21. November 2029 und Anpassung des Rückzahlungsbetrags durch jährliche Teilrückzahlungen in Höhe von 500.000 Euro ab dem 21. November 2024 (Zustimmung von 95,13 %)

- Stundung der am 21. Mai 2024 fälligen Zinsen bis zur Rückzahlung (Zustimmung von 95,11 %)

- Anpassungen von Bestimmungen zur Rückzahlung der Schuldverschreibungen (Zustimmung von 95,13 %)

- Verzicht auf ein etwaiges Kündigungsrecht gemäß § 6 (a) (i) der Anleihebedingungen (Zinszahlung) sowie Modifikation des Kündigungsrechts gemäß § 6 (a) (v) der Anleihebedingungen (Zustimmung von 95,13 %)

- Verzicht auf ein etwaiges Kündigungsrecht gemäß § 490 BGB (Zustimmung von 95,13 %)

- Wahl eines gemeinsamen Vertreters (Zustimmung von 94,60 %)

- Ermächtigungen des gemeinsamen Vertreters (Zustimmung von 94,60 %)

Von den ausstehenden stimmberechtigten Anleihen im Nominalwert von 25 Mio. Euro waren Anleihen im Nominalwert von 10,061 Mio. Euro vertreten, was einer Präsenz von 40,24 % entsprach, die damit über dem erforderlichen Quorum von mindestens 25 % lag.

Jürgen Schlote, CEO der Schlote Holding GmbH, und Dr. Michael Bormann, CFO, bedankten sich im Namen der Geschäftsführung, aber auch für den Betriebsrat und die Belegschaft bei allen Anleihegläubigern, die durch ihr Votum ihre Unterstützung und ihr Vertrauen zum Ausdruck gebracht haben und damit die dringend erforderliche Restrukturierung der Anleihe ermöglichten. Genauso bedankten sie sich bei der SdK für die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit sowie bei der Lewisfield Deutschland GmbH für die gute Verhandlungsbegleitung.

Die Zahlung der Teilnahmevergütung wird nach dem Vollzug der Beschlüsse der Gläubigerversammlung, voraussichtlich im Juni 2024 erfolgen.

Sonntag, 19. Mai 2024

Schlote Holding GmbH empfiehlt allen Anleihegläubigern, den gemeinsam abgestimmten Gegenanträgen der SdK bei der 2. Gläubigerversammlung am 21. Mai 2024 zuzustimmen // Quorum erreicht

Corporate News

Harsum, 19. Mai 2024 – Die Schlote Holding GmbH hat heute Gegenanträge der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“) zu ihren Beschlussvorschlägen für die 2. Gläubigerversammlung der Inhaber ihrer 6,75 % Anleihe 2019/2024 (ISIN: DE000A2YN256) am 21. Mai 2024 um 11 Uhr in Harsum erhalten. Da die Gegenanträge mit Schlote abgestimmt wurden, empfiehlt das Unternehmen den Anleihegläubigern, allen Gegenanträgen der SdK zuzustimmen. Die Gegenanträge der SdK stehen auf der Unternehmenswebseite unter www.schlote.com/schlote-gruppe/schlote-gruppe/anleihe/glaeubigerabstimmung zum Download zur Verfügung. Anleihegläubiger, die bereits die generelle Weisung zu den Vorschlägen der Verwaltung erteilt haben, müssen nicht mehr aktiv werden.

Die mit Schlote abgestimmten Gegenanträge der SdK beinhalten u. a.:

- Herabsetzung des Gesamtnennbetrags der Schuldverschreibung um 50 % auf 12,5 Mio. Euro durch Reduktion (pro rata) des Nennbetrags auf 500 Euro je Schuldverschreibung im Wege eines bedingten Forderungsverzichts

- Verlängerung der Laufzeit der Anleihe bis zum 21. November 2029 und Anpassung des Rückzahlungsbetrags durch jährliche Teilrückzahlungen in Höhe von 500.000 Euro ab dem 21. November 2024

- Besserungsschein für Anleihegläubiger, falls sich die finanzielle Situation der Schlote-Gruppe während der Laufzeit der Anleihe über Liquiditäts-Schwellenwert verbessert; Stundung der am 21. Mai 2024 fälligen Zinsen bis zur Rückzahlung

- Anpassungen von Bestimmungen zur vorzeitigen Rückzahlung der Schuldverschreibungen durch die Emittentin; befristeter Verzicht auf ein etwaiges Kündigungsrecht gemäß § 6 (a) (i) der Anleihebedingungen (Zinszahlung) sowie Modifikation des Kündigungsrechts gemäß § 6 (a) (v) der Anleihebedingungen

- Befristeter und beschränkter Verzicht auf ein etwaiges Kündigungsrecht gemäß § 490 BGB

- Ermächtigungen des gemeinsamen Vertreters

- Sonderbonus für Anleihegläubiger bei Laufzeitende, falls Liquiditätsschwellen erreicht werden

- Verzicht von Gesellschaftern auf Darlehen und Besserungsscheine

Für die 2. Gläubigerversammlung haben sich nach aktuellem Kenntnisstand rund 34 % der ausstehenden Schuldverschreibungen angemeldet. Das für die Beschlussfähigkeit der Versammlung notwendige Quorum von 25 % ist damit erreicht.

Schlote erstattet allen teilnehmenden Anleihegläubigern für ihren Aufwand zur Teilnahme einen Betrag in Höhe von 0,25 % des ausstehenden Gesamtnennbetrags der Schuldverschreibungen, den der jeweilige Anleihegläubiger zur 2. Gläubigerversammlung anmeldet, mindestens jedoch 50 Euro je Depot. Ein Formular zur Beantragung der Teilnahmevergütung steht auf der Unternehmenswebseite unter www.schlote.com/schlote-gruppe/schlote-gruppe/anleihe/glaeubigerabstimmung zum Download zur Verfügung. Die Zahlung der Teilnahmevergütung wird erst mit Vollzug der Beschlüsse erfolgen.

Mittwoch, 15. Mai 2024

e.Anleihe GmbH: Einladung des Gemeinsamen Vertreters und der SdK zur virtuellen Informationsveranstaltung für Anleihegläubiger der Ekosem-Agrar-Anleihen

Corporate News der e.Anleihe GmbH als gemeinsamer Vertreter der Ekosem-Agrar Anleihen:

- Virtuelle Informationsveranstaltung am 23. Mai 2024 um 17:00 Uhr zur Vorbereitung der nächsten Gläubigerversammlungen

- Sperrvermerke zeitnah bei Banken anfordern und gegebenenfalls Vollmachten erteilen


Stuttgart, 15. Mai 2024

Der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger der Ekosem-Agrar Anleihe 2012/2027 (ISIN: DE000A1R0RZ5) und der Ekosem-Agrar Anleihe 2019/2029 (ISIN: DE000A2YNR08), die e.Anleihe GmbH, und die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. laden die Anleihegläubiger zu einer weiteren virtuellen Informationsveranstaltung am Donnerstag, 23. Mai 2024, um 17:00 Uhr ein.

Die Emittentin hat zu zweiten Anleihegläubigerversammlungen am 3. bzw. 4. Juni eingeladen, bei denen ein reduziertes Quorum von 25 % des ausstehenden Anleihevolumens erforderlich ist. Die Einladungen wurden von der Emittentin am 7. Mai 2024 im Bundesanzeiger im Bereich „Kapitalmarkt“ veröffentlicht und sind auch auf der Website der Gesellschaft unter https://www.ekosem-agrar.de/investor-relations/anleihen/agv-2012-2027/ bzw. https://www.ekosem-agrar.de/investor-relations/anleihen/agv-2019-2029/ abrufbar.

„Seit unserer ersten Informationsveranstaltung am 10. April 2024 haben wir zahlreiche Gespräche mit Anleihegläubigern geführt, um ein Stimmungsbild zur geplanten Anleiherestrukturierung zu erhalten sowie Fragen und Eingaben der Anleihegläubiger aufzunehmen. Diese haben wir gemeinsam mit unseren eigenen Anforderungen gebündelt und die Emittentin zu Rückmeldungen und Stellungnahmen hierzu aufgefordert“, erläutert der Geschäftsführer der e.Anleihe GmbH, Dr. Benjamin Büttner. „Die Auswertung dieser Rückmeldungen und Stellungnahmen ist Basis für die Informationsveranstaltung, zu der wir gemeinsam mit der SdK einladen“.

Link zur Einladung zu der Informationsveranstaltung der e.Anleihe GmbH als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der Ekosem-Agrar Anleihen 2012/2027 (ISIN: DE000A1R0RZ5) sowie 2019/2029 (ISIN: DE000A2YNR08) am

Donnerstag, 23. Mai 2024, 17:00 Uhr

Teilnehmer-Link: https://montegaconnect.de/event/ox78qandyebneesl7qiepw9vinfq9qk7

Sperrvermerke zeitnah bei Banken anfordern und gegebenenfalls Vollmachten erteilen

Die ersten Anleihegläubigerversammlungen am 2. Mai 2024 waren erwartungsgemäß nicht beschlussfähig, da Anleihegläubiger mit weniger als 50 % der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten waren.

„Unabhängig davon, wie sich Anleihegläubiger zu den Vorschlägen der Emittentin positionieren wollen, weisen wir nochmals darauf hin, wie wichtig es für die von uns vertretenen Anleihegläubiger ist, ihr Stimmrecht in den zweiten Anleihegläubigerversammlungen wahrzunehmen“, ergänzt der weitere Geschäftsführer der e.Anleihe GmbH, Christoph Chardon. „Anleihegläubiger können ihre Interessen nur dann wirksam vertreten, wenn sie ihre Rechte aktiv ausüben“.

Die e.Anleihe GmbH wie auch die SdK raten Anleihegläubigern dringend, für die anstehenden Versammlungen bei den jeweiligen Depotbanken unverzüglich einen aktuellen besonderen Nachweis des depotführenden Instituts über die Inhaberschaft der Schuldverschreibungen und den für die Stimmabgabe notwendigen Sperrvermerk anzufordern, soweit dies noch nicht geschehen ist. Im Hinblick auf die Feier- und Ferientage im Mai 2024 muss hier möglicherweise mit längeren Bearbeitungszeiten bei den Depotbanken gerechnet werden.

Anleihegläubiger, die bei den Anleihegläubigerversammlungen am 3. bzw. 4. Juni 2024 in Heidelberg nicht selbst anwesend sein können und sich nicht durch die Stimmrechtsvertreter der Emittentin vertreten lassen wollen, können die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., dessen Vorstandsmitglied Rechtsanwalt Markus Kienle Mitglied des Gläubigerbeirats ist, für eine kostenlose Ausübung ihrer Stimmrechte bevollmächtigen. Ordnungsgemäß vorbereitete Vordrucke des Vollmachtsformulars sind auf Homepage der SdK unter https://sdk.org/leistungen/glaeubigervertretung/ekosem-agrar-ag/ verfügbar. Auch hierfür ist ein entsprechender besonderer Nachweis nebst Sperrvermerk der Depotbank notwendig.

Ansprechpartner für die Anleihegläubiger:

e.Anleihe GmbH
+49 (0) 711 184 2923 – 1
ekosem@elsaesser.co

Mittwoch, 8. Mai 2024

e.Anleihe GmbH: Gemeinsamer Vertreter und SdK raten Anleihegläubigern der Ekosem-Agrar AG, ihr Stimmrecht wahrzunehmen

Corporate News der e.Anleihe GmbH als gemeinsamer Vertreter der Ekosem-Agrar Anleihen:

- Erste Gläubigerversammlungen der Ekosem-Agrar AG waren erwartungsgemäß nicht beschlussfähig – zweite Versammlungen am 3. bzw. 4. Juni 2024

-Virtuelle Informationsveranstaltung zur Vorbereitung der nächsten Gläubigerversammlungen für Donnerstag, 23. Mai 2024, 17:00 Uhr geplant

- Sperrvermerke zeitnah bei Banken anfordern und gegebenenfalls Vollmachten erteilen

Stuttgart, 8. Mai 2024

Der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger der Ekosem-Agrar Anleihe 2012/2027 (ISIN: DE000A1R0RZ5) und der Ekosem-Agrar Anleihe 2019/2029 (ISIN: DE000A2YNR08), die e.Anleihe GmbH, rät den Anleihegläubigern, ihr Stimmrecht wahrzunehmen.

Die ersten Anleihegläubigerversammlungen am 2. Mai 2024 waren erwartungsgemäß nicht beschlussfähig, da Anleihegläubiger mit weniger als 50 % der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten waren.

Die Emittentin hat nun zu den zweiten Anleihegläubigerversammlungen am 3. bzw. 4. Juni eingeladen, bei der ein reduziertes Quorum von 25 % des ausstehenden Anleihevolumens erforderlich ist. Die Einladungen wurden von der Emittentin am 7. Mai 2024 im Bundesanzeiger im Bereich „Kapitalmarkt“ veröffentlicht und sind auch auf der Website der Gesellschaft unter https://www.ekosem-agrar.de/investor-relations/anleihen/agv-2012-2027/ bzw. https://www.ekosem-agrar.de/investor-relations/anleihen/agv-2019-2029/ abrufbar.

Informationsveranstaltung zur Vorbereitung der nächsten Gläubigerversammlungen am Donnerstag, 23. Mai 2024 um 17:00 Uhr geplant

Der gemeinsame Vertreter stimmt derzeit mit der Emittentin letzte Rückmeldungen zu den Anliegen ab, die Anleihegläubiger im Rahmen der nicht beschlussfähigen Versammlungen am 2. Mai 2024 und im gemeinsamen Gespräch der e.Anleihe GmbH gestellt hatten.

Die Auswertung dieser Rückmeldungen wird Basis für die nächste gemeinsame Informationsveranstaltung der e.Anleihe GmbH und der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. für die Anleihegläubiger zur Vorbereitung der zweiten Gläubigerversammlungen sein.

Die Informationsveranstaltung wird voraussichtlich am Donnerstag, 23. Mai 2024 um 17:00 Uhr stattfinden. Eine entsprechende Einladung mit Anmeldedaten wird kurzfristig veröffentlicht.

Sperrvermerke bei Banken anfordern und gegebenenfalls Vollmachten erteilen

Unabhängig davon, wie sich die Anleihegläubiger zu den Vorschlägen der Emittentin positionieren werden, weisen der gemeinsame Vertreter und die SdK nochmals auf die Wichtigkeit der Wahrnehmung der Stimmrechte in den zweiten Anleihegläubigerversammlungen hin. Nur hierdurch können die Anleihegläubiger ihre Interessen wirksam wahrnehmen.

Anleihegläubigern wird dringend geraten, für die anstehenden Versammlungen bei den jeweiligen Depotbanken unverzüglich einen aktuellen besonderen Nachweis des depotführenden Instituts über die Inhaberschaft der Schuldverschreibungen und den für die Stimmabgabe notwendigen Sperrvermerk anzufordern, soweit dies noch nicht geschehen ist. Im Hinblick auf die Feier- und Ferientage im Mai muss hier möglicherweise mit längeren Bearbeitungszeiten bei den Depotbanken gerechnet werden.

Anleihegläubiger, die bei den Anleihegläubigerversammlungen am 3. bzw. 4. Juni 2024 in Heidelberg nicht selbst anwesend sein können und sich nicht durch die Stimmrechtsvertreter der Emittentin vertreten lassen wollen, können die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., dessen Vorstandsmitglied Rechtsanwalt Markus Kienle Mitglied des Gläubigerbeirats ist, für eine kostenlose Ausübung ihrer Stimmrechte bevollmächtigen. Ordnungsgemäß vorbereitete Vordrucke des Vollmachtsformulars sind auf Homepage der SdK unter https://sdk.org/leistungen/glaeubigervertretung/ekosem-agrar-ag/ verfügbar. Auch hierfür ist ein entsprechender besonderer Nachweis nebst Sperrvermerk der Depotbank notwendig.

Ansprechpartner für die Anleihegläubiger:

e.Anleihe GmbH
+49 (0) 711 184 2923 – 1
ekosem@elsaesser.co

Dienstag, 7. Mai 2024

Ekosem-Agrar AG lädt zu zweiten Anleihegläubigerversammlungen zur Restrukturierung ihrer Unternehmensanleihen ein

Corporate News

- Erste Anleihegläubigerversammlungen erwartungsgemäß nicht beschlussfähig

- Zweite Anleihegläubigerversammlungen am 3. und 4. Juni 2024 in Heidelberg

- Restrukturierung umfasst im Wesentlichen den Verkauf der Anleihen zu einem Preis von 300,00 EUR je Schuldverschreibung

- Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK), Gläubigerbeirat und Gemeinsamer Vertreter begrüßen Restrukturierungsvorschlag


Walldorf, 7. Mai 2024 – Die Ekosem-Agrar AG, deutsche Holdinggesellschaft der auf Milchproduktion in Russland ausgerichteten Unternehmensgruppe EkoNiva, lädt zu zweiten Anleihegläubigerversammlungen der ESA-Anleihe 2012/2027 (ISIN: DE000A1R0RZ5 / WKN: A1R0RZ) und der ESA-Anleihe 2019/2029 (ISIN: DE000A2YNR08 / WKN: A2YNR0) am 3. bzw. 4. Juni 2024 in Heidelberg ein. An den ersten Anleihegläubigerversammlungen am 2. Mai 2024 haben erwartungsgemäß Anleihegläubiger mit weniger als 50 % der ausstehenden Schuldverschreibungen teilgenommen. Damit lag für die ersten Anleihegläubigerversammlungen keine Beschlussfähigkeit vor.

Die Gesellschaft ruft alle Anleihegläubiger dazu auf, von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen und an den zweiten Abstimmungen teilzunehmen, um das für die Beschlussfähigkeit nunmehr erforderliche Quorum von 25 % der ausstehenden Schuldverschreibungen zu erreichen.

Vor dem Hintergrund einer massiv veränderten steuerlichen Situation in Deutschland, der ungewissen Zukunftsaussichten und eines möglichen Verlusts der wirtschaftlichen Beteiligung am operativen Geschäft in Russland ist die Restrukturierung notwendig, da aus Sicht der Gesellschaft die Risiken eines Totalverlusts für die Anleihegläubiger deutlich gestiegen sind. Das Restrukturierungskonzept gibt diesen die Möglichkeit, zumindest einen Teil ihres Investments zurückzuerhalten.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen umfassen im Wesentlichen den Verkauf und die Übertragung der ausstehenden Schuldverschreibungen inkl. aufgelaufener Zinsen zu einem Kaufpreis in Höhe von 300,00 EUR je Schuldverschreibung mit einem Nennwert von 1.000,00 EUR. Das Management plant, die deutsche Holdinggesellschaft mit dem ausschließlich in Russland angesiedelten operativen Geschäft zusammenzuführen. Dazu sollen die Anteile an den russischen Zwischenholdings an eine russische Erwerbergesellschaft verkauft werden. Es finden außerdem weiterhin Gespräche mit potenziellen Eigenkapitalinvestoren in Russland statt, die beabsichtigen, bis zu 100 Mio. EUR in die Erwerbergesellschaft zu investieren. Sämtliche Investoren stellen ihr Investment unter die Bedingung der Restrukturierung der Anleihen und des Verkaufs der Zwischenholdings an eine russische Gesellschaft.

Vor dem Hintergrund der geopolitischen Entwicklung und der damit verbundenen wirtschaftlichen Probleme der Emittentin, deren Fortentwicklung für die Anleihegläubiger kaum absehbar ist sowie in Anbetracht des Börsenkurses der ESA-Anleihen vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der ersten Einladungen zu Anleihegläubigerversammlungen am 8.4.2024, begrüßen sowohl der Gemeinsame Vertreter, der Gläubigerbeirat als auch die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) das von der Emittentin vorgeschlagene Restrukturierungskonzept für die ESA-Anleihen. Gemeinsam weisen diese jedoch darauf hin, dass sie die wirtschaftliche Angemessenheit des Kaufpreises für die ESA-Anleihen aufgrund der besonderen Umstände letztendlich selbst nicht bewerten können und jeder Anleihegläubiger daher seine eigene Entscheidung treffen müsse.

Die Einladungen zu den zweiten Anleihegläubigerversammlungen werden heute im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie sind neben weiteren Dokumenten zur Teilnahme an der Abstimmung bereits auf der Website der Gesellschaft unter https://www.ekosem-agrar.de/investor-relations/anleihen/agv-2012-2027/ bzw. https://www.ekosem-agrar.de/investor-relations/anleihen/agv-2019-2029/ abrufbar.

Über Ekosem-Agrar

Die Ekosem-Agrar AG, Walldorf, ist die deutsche Holdinggesellschaft der Ekoniva Gruppe, eines der größten russischen Agrarunternehmen. Mit einem Bestand von mehr als 235.000 Rindern (davon über 112.500 Milchkühe) und einer Milchleistung von 3.440 Tonnen Rohmilch pro Tag ist die Gesellschaft größter Milchproduzent des Landes. Die Gruppe kontrolliert eine landwirtschaftliche Nutzfläche von ca. 630.000 Hektar und zählt darüber hinaus zu den führenden Saatgutherstellern Russlands. Gründer und Vorstand des Unternehmens ist Stefan Dürr, der seit Ende der 1980er Jahre in der russischen Landwirtschaft aktiv ist und deren Modernisierung in den letzten drei Jahrzehnten entscheidend mitgeprägt hat. Für seine Verdienste um den deutsch-russischen Agrar-Dialog wurde er 2009 mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet. Die Unternehmensgruppe ist mit ca. 14.500 Mitarbeitern in neun Verwaltungsgebieten in Russland vertreten. Ekosem-Agrar hat im Geschäftsjahr 2022 eine Betriebsleistung von 1.152,0 Mio. Euro und ein EBITDA von 396 Mio. Euro erwirtschaftet.

Montag, 6. Mai 2024

Huber Automotive AG: Inhaber der Anleihe stimmen dem Beschlussvorschlag der Gesellschaft mit großer Mehrheit zu.

Corporate News

Mühlhausen im Täle, 6. Mai 2024. Die Huber Automotive AG gibt hiermit bekannt, dass die Inhaber der bis zu EUR 25.000.000,00 6,00 % Inhaberschuldverschreibung 2019/2024 (ISIN: DE000A2TR430 / WKN: A2TR43) im Rahmen der zweiten Gläubigerversammlung gemäß § 18 Abs. 4 i.V.m. § 15 Abs. 3 SchVG am 3. Mai 2024 mit einem beschlussfähigen Quorum von mehr als 25 % der ausstehenden Schuldverschreibungen teilgenommen haben. Die Anleihegläubiger haben dem Beschlussvorschlag zu TOP 1 wie in der Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung veröffentlicht mit EUR 8.087.000 JA-Stimmen (das entspricht 86,29 % der abgegebenen gültigen Stimmen) und EUR 1.285.000 NEIN-Stimmen zugestimmt.

Der gefasste Beschluss beinhaltet insbesondere die Änderung des Fälligkeitszeitpunkts der Schuldverschreibungen auf den 16. April 2027 sowie eine Erhöhung des Zinssatzes der Schuldverschreibungen auf 7,50% p.a. ab dem 16. April 2024.

Martin Huber, Vorstand der Huber Automotive AG: „Wir bedanken uns für die breite Unterstützung durch die zahlreiche Teilnahme der Anleihegläubiger.“

Freitag, 3. Mai 2024

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK lädt Anleiheinhaber der Schlote Holding GmbH zu einer Informationsveranstaltung am 6. Mai 2024 um 16 Uhr ein

Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. hat im Vorfeld der Anleihegläubigerversammlung der Inhaber der von der Schlote Holding GmbH („Schlote“) emittierten Anleihe 2019/24 (WKN: A2YN25 / ISIN: DE000A2YN256), die am 21.05.2024 in Harsum stattfinden wird, intensive Gespräche mit der Gesellschaft geführt und eine Einigung bzgl. der Änderung der Anleihebedingungen erreichen können. Die Grundzüge dieser Einigung wird die SdK im Rahmen einer virtuellen Informationsveranstaltung am 6. Mai 2024 um 16 Uhr darstellen. Anschließend stehen der designierte gemeinsame Vertreter der Anleiheinhaber Dr. Marc Liebscher, Vorstandsmitglied der SdK, und Rechtsanwalt Markus Kienle, Rechtsvorstand der SdK, den Anleiheinhabern für Fragen zur Verfügung. Die Teilnahme am Webinar ist kostenlos. Eine vorherige Anmeldung ist jedoch unter www.sdk.org/informationsveranstaltung erforderlich.

Die SdK wird zu den Beschlussvorschlägen der Emittentin vor der Anleihegläubigerversammlung Gegenanträge einreichen, welche mit Schlote abgestimmt sind. Hiernach soll die Herabsetzung des hälftigen Gesamtnennbetrags um 12,5 Mio. Euro (Verzichtsbetrag) nunmehr im Wege eines auflösend bedingten Forderungsverzichts vorgeschlagen werden. Zudem wird die Emittentin jährliche Teilrückzahlungen in Höhe von 500.000 Euro leisten. Darüber hinaus soll die Laufzeit der Anleihe nunmehr nur bis 2029 verlängert, und der reduzierte Nennbetrag wie bisher verzinst werden. Lediglich für die am 21. Mai 2024 fälligen Zinsen soll eine Stundung bis zum neuen Laufzeitende vorgeschlagen werden. Der Forderungsverzicht der Anleihegläubiger kann u. a. wieder außer Kraft treten, sofern die finanzwirtschaftliche Situation der Emittentin sich bessert und Zahlungen auf den Verzichtsbetrag erfolgen können. Diese Zahlungen sind ebenso an die Liquiditätslage der Emittentin geknüpft wie die vereinbarte Zahlung eines Schlussbonus.

Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.

München, den 03. Mai 2024

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.