Samstag, 29. Juli 2023

finanzen-krypto.de: BaFin ermittelt gegen Finanzen-Krypto

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website finanzen-krypto.de. Die angeblich in Berlin ansässige Finanzen-Krypto betreibt darüber ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen. Konkret bietet sie den Handel mit Aktien und Kryptowerten an.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle: BaFin

visionfx365.com: BaFin ermittelt gegen Vision FX Limited

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website visionfx365.com. Es liegen Erkenntnisse vor, nach denen die Vision FX Limited darüber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet.

Der Betreiber der Website visionfx365.com, der auf der Seite durchgängig unter der Bezeichnung VisionFX 360 auftritt, gibt als Kontaktmöglichkeit unter anderem eine britische Rufnummer an. Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zufolge soll hingegen das Recht von St. Vincent und die Grenadinen Anwendung finden. Auf der Website finden sich weder ein Impressum noch sonstige Angaben über die Geschäftsanschrift des Betreibers.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle: BaFin

pixpalpro.com: BaFin ermittelt gegen die Pix Point Consulting LTD

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website pixpalpro.com. Der Betreiber Pix Point Consulting LTD, der auf der Seite abweichend auch unter den Bezeichnungen PixPal Pro (Pix Consulting Limited) und PIXPALL LLC auftritt, bietet dort nach Erkenntnissen der Aufsicht ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

Auf der Website werden Geschäftssitze in London und Holyhead, Vereinigtes Königreich, genannt. Eine Registrierung ist dort entgegen den Angaben auf der Seite jedoch nicht ersichtlich. Der Betreiber der Website verweist zudem auf eine angebliche belizische Lizenz. Laut der Financial Services Commission of Belize handelt es sich dabei jedoch um eine Fälschung. Nach Erkenntnissen der BaFin könnte eine Verbindung bestehen zwischen den Websites pixpalpro.com und currentcoins.net. Letztere ist zurzeit inaktiv.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle: BaFin

Montag, 24. Juli 2023

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK ruft Anleiheinhaber der Euroboden GmbH zur Interessensbündelung auf

Die Euroboden GmbH hat am 24. Juli 2023 die Inhaber der von der Gesellschaft emittierten Anleihen, namentlich der 5,5 %-Anleihe 2019/2024 (ISIN DE000A2YNQ5 / WKN A2YNXQ) und der 5,5 %-Anleihe 2020/2025 (ISIN DE000A289EM6 / WKN A289EM), aufgefordert, im Rahmen von zwei Gläubigerversammlungen umfangreichen Änderungen der Anleihebedingungen zuzustimmen. Die Anleihegläubiger sollen u.a. einer Verlängerung der Laufzeit der beiden Anleihen um jeweils drei Jahre zustimmen. Ferner soll die Gesellschaft die Laufzeit der Anleihen nach Ablauf der verlängerten Rückzahlungsfrist einseitig um weitere zwei Jahre verlängern können. Darüber hinaus sollen die beiden Anleihen zukünftig nur noch mit 2,5 % p.a. verzinst werden. Die weitaus bedeutendste Änderung stellt aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. jedoch der angedachte qualifizierte Rangrücktritt dar.

Hintergrund der notwendigen Sanierung sei die aktuell verschärfte Immobilienkrise. Die Geschäftsführung der Euroboden GmbH hat im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2022/23 bereits umfangreiche Abschreibungen vorgenommen, und mittlerweile auch den Beschluss gefasst, keine weiteren Projekte selbst mehr baulich umzusetzen mit Ausnahme der sich bereits im Bau befindlichen Projekte. Bereits erworbene Grundstücke sollen über den Zeitraum von zwei bis vier Jahren wieder veräußert werden. Aufgrund der Strategieänderung und der aktuellen Marktentwicklungen rechnet die Geschäftsführung mit zusätzlichen Wertberichtungen, in deren Folge es zu einer vollständigen Aufzehrung des Konzern-Eigenkapitals kommen könnte.

Die SdK rät den betroffenen Anleiheinhabern, sich zu organisieren, um so eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können. Die derzeitigen Beschlussvorschläge sind aus Sicht der SdK überwiegend nicht akzeptabel und führen zu gravierenden Nachteilen für die Anleiheinhaber. Die Anleiheinhaber sollen zukünftig vor allem durch den Rangrücktritt deutlich erhöhte Risiken tragen, erhalten hierfür aber keinerlei Kompensationsleistungen angeboten. Durch den Rangrücktritt würden die Anleiheinhaber im Falle einer zu einem späteren Zeitpunkt doch noch folgenden Insolvenz der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit leer ausgehen. Aus Sicht der SdK ist auch fraglich, wieso die Gesellschaft komplett von ihrem Geschäftsmodell Abstand nimmt und quasi in einen Abwicklungszustand übergeht. Auch zukünftig wird es Unternehmen geben (müssen), die sich der Immobilienentwicklung annehmen.

Betroffene Anleger sollten sich daher unter www.sdk.org/euroboden für einen kostenlosen Newsletter registrieren, über den die SdK die Anleiheinhaber über die weitere Entwicklung informieren wird. Die SdK bietet allen betroffenen Anleiheinhabern ferner an, diese kostenlos auf den kommenden Anleihegläubigerversammlungen zu vertreten.

Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.

München, den 24.07.2023

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK ist Anleiheinhaberin der Euroboden GmbH!

Freitag, 21. Juli 2023

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK ruft Aktionäre der The Social Chain AG zur Interessenbündelung auf

Kursverfall und BaFin-Fehlerbekanntmachung machen die Prüfung und ggf. Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen für Aktionäre notwendig

Die The Social Chain AG (WKN: A1YC99 / ISIN: DE000A1YC996) ist eine im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notierte E-Commerce Firma und befindet sich in erheblichen Schwierigkeiten. Der Aktienkurs ist von in der Spitze 54 Euro pro Aktie im November 2021 auf aktuell unter 2 Euro pro Aktie abgestürzt. Das Unternehmen schreibt seit Jahren Verluste. Die BaFin hat zudem nun erhebliche Fehler für ganz wesentliche Finanzkennzahlen festgestellt. Aktionäre sind daher aufgefordert, über die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. ihre Interessen zu bündeln, um so eventuell Schadensersatzansprüche wegen erlittener Kursverluste geltend machen zu können.

Hintergrund ist die am 12. Juli 2023 veröffentlichte Fehlerfeststellung der BaFin im Konzernabschluss 2021 der Gesellschaft. Demnach ist die Kapitalflussrechnung 2021 fehlerhaft und statt eines ausgewiesenen positiven operativen Cashflows von 22,9 Mio. Euro hätte ein negativer Cashflow von minus 38 Mio. Euro ausgewiesen werden müssen. Der operative Cashflow eines Unternehmens ist eine der wichtigsten Bewertungskennziffern für Aktionäre. Dieser zeigt die operative Leistungsfähigkeit eines Unternehmens und gibt an, ob aus der Unternehmenstätigkeit positive Zahlungsmittelzuflüsse erwirtschaftet werden können. In diesem Fall hat die Gesellschaft den Eindruck erweckt, positive Zahlungsmittelüberschüsse erwirtschaften zu können, obwohl dies in der Realität nicht der Fall gewesen ist. Damit steht letztlich das Geschäftsmodell des Unternehmens infrage, mithin dessen wirtschaftliche Sinnhaftigkeit.

Konkret wurden folgende Fehler begangen: Ein der The Social Chain AG gewährtes Bankdarlehen über 50 Mio. Euro und Einnahmen aus dem Verkauf von Aktien über 9,3 Mio. Euro wurden fälschlicherweise als Cashflow aus operativer Tätigkeit ausgewiesen. Dies sind ganz offensichtliche Falschbuchungen und durch Fahrlässigkeit oder ein Versehen nach Ansicht der SdK eigentlich nicht zu erklären.

Betroffene Aktionäre können sich unter www.sdk.org/socialchain für einen kostenlosen Newsletter registrieren, über den die SdK über die weiteren Entwicklungen informieren wird. Die SdK bietet allen betroffenen Aktionären ferner an, diese zukünftig kostenlos auf etwaigen außerordentlichen Hauptversammlungen der The Social Chain AG zu vertreten. Unter https://www.youtube.com/watch?v=vodUH3N9utA finden betroffene Aktionäre ferner ein Video mit einer ausführlichen Sachverhaltserläuterung von SdK-Vorstandsmitglied Dr. Marc Liebscher.

Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.

München, den 21. Juli 2023

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK ist Aktionär der The Social Chain AG!

Donnerstag, 20. Juli 2023

commerzwelt.com: BaFin ermittelt gegen FCU Investments LTD

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der FCU Investments LTD. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website commerzwelt.com Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne Erlaubnis an.

Finanz- und Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle: BaFin

wealthkasse.com: BaFin ermittelt gegen Wealth Kasse

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Wealth Kasse. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen über seine Website wealthkasse.com Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen ohne Erlaubnis an.

Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle: BaFin

onecapital.company: BaFin ermittelt gegen die Nexus LLC

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website onecapital.company. Die Gesellschaft Nexus LLC, St. Vincent und die Grenadinen, bietet darüber nach Erkenntnissen der BaFin ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Die Nexus LLC betreibt zudem die Website investpoint.pro. Vor dieser hatte die BaFin bereits am 6. Februar 2023 gewarnt. Die beiden Websites sind inhaltlich vollständig identisch.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle: BaFin

styx-trade.com: BaFin ermittelt gegen GStyx Group bzw. STYXTrade Group

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website styx-trade.com. Deren Betreiber, der dort alternativ unter den Bezeichnungen GStyx Group bzw. STYXTrade Group auftritt, bietet nach Erkenntnissen der BaFin ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des angeblich im Vereinigen Königreich ansässigen Betreibers lassen interessierten Personen eine Lizenz zugunsten der „StockstechInvestments Limited (STYX LTD)“ zukommen. Es wird behauptet, dass diese Lizenz die zypriotische Finanzaufsicht CySEC (Cyprus Securities and Exchange Commission) ausgestellt hat. Eine Verbindung zwischen der „StockstechInvestments Limited (STYX LTD)“ und der tatsächlich von der CySEC lizenzierten Gesellschaft Stockstech Investments Limited besteht nach Erkenntnissen der BaFin nicht. Vielmehr scheint es sich um einen Identitätsdiebstahl zu handeln.

Zum Hintergrund: Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle: BaFin

fivatrade.com und elitesharebroker.com: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Websites

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor den Websites fivatrade.com und elitesharebroker.com. Nach Erkenntnissen der BaFin werden darüber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten. Die Inhalte auf den Websites sind dabei nahezu identisch.

Deren Betreiber, die unter den Bezeichnungen Fiva Trade und Elite Share Broker auftreten, verweisen auf vermeintliche Geschäftssitze unter anderem in den USA, in Kanada und im Vereinigten Königreich.

Zum Hintergrund: Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle: BaFin

Mittwoch, 19. Juli 2023

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK vertritt Anleiheinhaber der ESPG AG auf der Anleihegläubigerversammlung am 4. August 2023

Die ESPG AG hat am 17. Juli 2023 die Inhaber der von der Gesellschaft emittierten Anleihe 2018/2023 (ISIN: DE000A2NBY22 / WKN: A2NBY2) zu einer am 4. August 2023 stattfindenden Versammlung der Anleihegläubiger eingeladen. Hintergrund der Anleihegläubigerversammlung ist der Umstand, dass aufgrund des schlechten Immobilienmarktumfeldes sämtliche Refinanzierungsbemühungen der am 1. Oktober 2023 fälligen Anleihe bisher gescheitert sind. Im Rahmen der Anleihegläubigerversammlung soll daher über eine Verlängerung der Laufzeit der Anleihe um weitere drei Jahre abgestimmt werden. Im Gegenzug bietet die Gesellschaft eine Zinserhöhung von derzeit 6,00 % p.a. auf 9,5 % p.a. an. Des Weiteren sollen die Anleihegläubiger der Änderung von weiteren Anleihebedingungen, wie zum Beispiel die Neugestaltung des Lone-to-Value Konzeptes und der weiteren Einschränkung der Befugnis der Emittentin, Ausschüttungen vorzunehmen, zustimmen.

Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. bietet betroffenen Anleiheinhabern an, diese auf der am 4. August 2023 stattfindenden Anleihegläubigerversammlung und auf eventuell kommenden Anleihegläubigerversammlungen zu vertreten. Ferner prüfen wir aktuell die Stellung eines Gegenantrages, um Verbesserungen zu Gunsten der Anleiheinhaber zu erreichen. Aus Sicht der SdK ist eine Laufzeitverlängerung um weitere drei Jahre aufgrund der aktuellen Lage auf den Immobilienmärkten generell zustimmungsfähig, jedoch erscheint der gebotene Zinssatz von 9,5 % p.a. gemessen an den Risiken fragwürdig. Die SdK fordert in diesem Zusammenhang weitere Informationen, zum Beispiel Details zur Liquiditätsplanung. Ferner ist aus Sicht der SdK das neu implementierende Netto-LTV Konzept zu hinterfragen.

Anleiheinhaber, die sich durch die SdK vertreten lassen wollen, können sich unter www.sdk.org/espg für einen kostenlosen Newsletter informieren. Dort finden sich auch alle notwendigen Unterlagen, um sich auf den kommenden Anleihegläubigerversammlungen durch die SdK vertreten zu lassen.

Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.

München, den 19.07.2023

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK ist Anleiheinhaberin der ESPG AG!

Dienstag, 18. Juli 2023

SdK lädt Anleiheinhaber der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG Wandelanleihe 2019/2024 zur Informationsveranstaltung ein

Houlihan Lokey und DMR Legal präsentieren den aktuellen Sachstand

Die PREOS Global Office Real Estate & Technology AG hat am 13. Juli 2023 bekannt gegeben, dass die Wandelanleiheinhaber der am 9. Dezember 2024 fälligen Wandelanleihe 2019/24 (WKN: A254NA / ISIN: DE000A254NA6) in einer Abstimmung ohne Versammlung einer Verlängerung der Laufzeit der Anleihe um zusätzliche 5 Jahre und einer umfangreichen Zinsstundung zustimmen sollen. Die Abstimmung ohne Versammlung geht auf ein Verlangen der Großaktionärin der Gesellschaft, der publity AG, zurück, welche ebenfalls der größte Inhaber von Wandelschuldverschreibungen ist. Der Vorstandsvorsitzende der publity AG soll auch zum gemeinsamen Vertreter der Anleiheinhaber gewählt werden. Die Abstimmung ohne Versammlung findet im Zeitraum vom 28. Juli bis zum 30. Juli 2023 statt.

Dem Aufruf der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. vom 17. Juli 2023 zur Interessensbündelungen haben sich bereits mehr als 150 betroffene Wandelanleiheinhaber angeschlossen. Ferner haben sich mit DMR Legal und Houlihan Lokey auch zwei Berater von institutionellen Investoren gemeldet, die eine Verlängerung der Laufzeit der Wandelanleihe 2019/2024 ebenso wie die SdK kritisch sehen, sofern die Gesellschaft nicht umfassend die Hintergründe der Laufzeitverlängerung darlegt und eine marktgerechte Kompensation für die Verlängerung anbietet. Bisher wurden nur allgemeine Gründe für die Laufzeitverlängerung angeführt. Eine Kompensation für die durch die Laufzeitverlängerung einhergehenden Risiken ist bislang gar nicht vorgesehen.

Zur Erörterung der aktuellen Situation lädt die SdK alle interessierten Anleiheinhaber zur Teilnahme an einer kostenlosen und unverbindlichen Investorenkonferenz am Donnerstag, den 20. Juli 2023 um 14:00 Uhr ein. In der Konferenz werden neben Vertretern der Investmentbank Houlihan Lokey Rechtsanwälte der Wirtschaftskanzlei DMR Legal teilnehmen. Zusammen mit der SdK vertreten beide Berater bereits Inhaber von Wandelanleihen mit einem Nennwert im zweistelligen Mio. Euro Bereich. Auf der Investorenkonferenz wird über den aktuellen Sachstand berichtet werden. Im Anschluss an den Vortrag besteht selbstverständlich die Möglichkeit, Fragen zu stellen und zu diskutieren.

Interessierte Anleiheinhaber können sich unter www.sdk.org/informationsveranstaltung für die Investorenkonferenz anmelden. Alle registrierten Teilnehmer erhalten im Vorfeld des Meetings einen individuellen Zugangslink zugesandt.

Für weitere Informationen zum Verfahren können sich betroffene Anleger auch unter www.sdk.org/preos zu einem kostenlosen Newsletter anmelden. Die SdK bietet allen Anleiheinhabern eine kostenlose Stimmrechtsvertretung auf zukünftig stattfindenden Anleihegläubigerversammlungen an.

Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK darüber hinaus für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.

München, den 18. Juli 2023

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK ist Wandelanleiheinhaber und Aktionär der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG!

Montag, 17. Juli 2023

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK ruft Anleiheinhaber der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG zur Interessensbündelung auf

Die PREOS Global Office Real Estate & Technology AG hat am 13. Juli 2023 die Inhaber der von der Gesellschaft emittierten Wandelanleihe 2019/2024 (ISIN: DE000A254NA6 / WKN: A254NA) aufgefordert, ihre Stimme im Rahmen einer Abstimmung ohne Versammlung abzugeben. Die Abstimmung ohne Versammlung wird aufgrund eines Einberufungsverlangen eines Anleihegläubigers durchgeführt. Im Rahmen der Abstimmung ohne Versammlung, die vom 28. Juli 2023 bis zum 30. Juli 2023 stattfindet, sollen Inhaber der Wandelanleihe insbesondere einer Verlängerung der Laufzeit der Wandelanleihe um 5 Jahre (!) bis zum 09. Dezember 2029 zustimmen. Ferner sollen die Anleiheinhaber auf die Zinszahlung für das Jahr 2023 verzichten bzw. diese bis zum Laufzeitende stunden. Die ab 09. Dezember 2023 fälligen Zinsen von 7,5 % p.a. sollen ebenso nur noch zu 2 % p.a. in bar ausbezahlt werden. Die verbleibenden 5,5 % p.a. der Zinsen sollen ebenfalls bis zum Laufzeitende gestundet werden. Die Anleiheinhaber sollen des Weiteren den Vorstandsvorsitzenden der Hauptaktionärin publity AG, Herrn Frank Schneider, zum gemeinsamen Vertreter Anleihegläubiger bestellen und mit umfänglichen Befugnissen ausstatten.

Hintergrund der notwendigen Sanierung seien die negativen Auswirkungen durch den Ukraine-Krieg, die hohe Inflation sowie die gestiegenen Zinsen und damit einhergehend die Zurückhaltung von Käufern bei dem Erwerb von Immobilien bzw. Immobilienportfolien.

Die SdK rät den betroffenen Anleiheinhabern, sich zu organisieren, um so eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können. Der derzeitigen Beschlussvorschläge sind aus Sicht der SdK in keiner Weise akzeptabel und führen zu gravierenden Nachteilen für die Anleiheinhaber. Die Anleiheinhaber sollen weiterhin alle Risiken trage, erhalten hierfür aber keinerlei Kompensationsleistungen angeboten. Ferner scheint vor allem die Hauptaktionärin von den Beschlussvorschlägen zu profitieren, obwohl diese als größter Anleihegläubiger und größter Gesellschafter der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG deutlich mehr zu Sanierung der Gesellschaft beitragen müsste als außenstehende Anleihegläubiger. Betroffene Anleger sollten sich daher unter www.sdk.org/preos für einen kostenlosen Newsletter registrieren, über den die SdK die Anleiheinhaber über die weiteren Entwicklungen informieren wird. Die SdK bietet allen betroffenen Anleiheinhabern ferner an, diese kostenlos auf kommenden Anleihegläubigerversammlungen zu vertreten.

Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.

München, den 17.07.2023

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK ist Aktionärin und Anleiheinhaberin der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG!