Die SdK
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. hilft ihren Mitgliedern, die ihre Forderung in Sachen der Entschädigungszahlung der Citigroup
im Rahmen einer US-Sammelklage anmelden wollen.
Im Streit um faule Hypothekenpapiere
haben klagende Anleger in den USA Erfolg gehabt. Die Citigroup hat
einem Vergleich zugestimmt, laut dem sie geschädigten Aktionären
590 Mio. US-Dollar an Entschädigung zahlen will. Das sind
umgerechnet gut 470 Mio. Euro. Im Rahmen der Sammelklage wurde der US-Großbank vorgeworfen, zu Beginn der Finanzkrise ihr wahres
Engagement bei faulen Hypothekenpapieren verschleiert zu haben.
Die Bank musste schließlich vom Staat gerettet werden.
Anleger aufgepasst
Der Vergleich betrifft
Anleger, die zwischen dem 26.2.2007 und dem 18.4.2008 Aktien der
Citigroup gekauft haben. Die 590 Mio. US-Dollar werden nach Abzug
der Anwaltsrechnung unter den Aktionären aufgeteilt, die einen Anspruch angemeldet haben. Allerdings muss dem Vergleich noch durch
ein News Yorker Gericht zugestimmt werden. Die entsprechende
Anhörung findet am 15.1.2013 statt.
Alle betroffenen Anleger, die einen
Anspruch auf Entschädigung anmelden wollen, müssen das bis
spätestens zum 7.2.2013 tun! Alle Informationen sowie die
Formulare gibt es hier. Der Anspruch kann schriftlich per Post oder direkt über Online-Formulare angemeldet werden.
Hilfe für SdK
Mitglieder
Die SdK
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. bietet ihren Mitgliedern an, ihnen beim Ausfüllen der Formulare behilflich zu sein und ihre
Fragen dazu zu beantworten. Weniger internetaffine Mitglieder
können die Formulare auch in der Geschäftsstelle anfordern: per
Telefon (089 2020846-0) oder per E-Mail (
info@sdk.org).
München, den 9.11.2012
Quelle:
www.sdk.org
Pressekontakt: Daniel Bauer,
bauer@sdk.org,
Tel.: 089 - 20 20 846 0