Donnerstag, 23. Juni 2011

Warnung vor Spam-Faxen für iVegas

Der für kriminelle, zumindest jedoch unseriöse Aktienempfehlungen bekannte "SWISS MONEY REPORT" hat offenbar ein "ER" angehängt und tritt nunmehr als "SWISS MONEY REPORTER" auf. Empfohlen wird aktuell eine unbekannte Firma iVegas (ISIN: GB00B3TPDY18, WKN: A1C36H) durch unverlangte Spam-Faxe. Versprochen werden eine "Kursexposion" und "Gewinne von bis zu 700%". Die werten Hintermänner des "REPORTERS" gehen bei einem von ihnen angegebenen aktuellen Kurs von 1 Euro von einem "mittelfristigen Kursziel" von 12,80 bis 17,- Euro aus. Eine wirtschaftliche Grundlage für diesen versprochenen "Mega-Kursanstieg" ist nicht ersichtlich.

Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

GAS Corporate Jets AG mit Spam-Faxen gepusht

Nach der dubiosen Holdinggesellschaft Vegas77 werden von dem einschlägig negativ bekannten "SWISS MONEY REPORT" nunmehr Aktien der schweizerischen Firma GAS Corporate Jets AG (ISIN: CH0125943453) mittels unerbetenen Spam-Faxe beworben. Versprochen werden "200% Turbo-Gewinn" und "die Aktie rennt und rennt und rennt". Augen auf, wenn einem derart tolle Aktientipps unverlangt zugeschickt werden.

Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Mittwoch, 15. Juni 2011

Klage gegen SMP-Anleger erfolgslos: BGH weist Revision der SMP Beteiligungs GbR II zurück

In dem Anlagebetrugsfall um die SMP-Gruppe, Hof, hat der Bundesgerichtshof (BGH) die von der SMP Beteiligungs GbR II eingelegte Revision kürzlich als unzulässig verworfen (Beschluss vom 15. März 2011, Az. II ZR 141/10). Das die Klage der GbR abweisende Berufungsurteil des LG Nürnberg-Fürth ist damit rechtskräftig. Nach Ansicht des BGH war die Revision vom Landgericht nur hinsichtlich der Frage der Zulässigkeit zugelassen worden. Streitig war hier insbesondere, ob der in dem Anlagebetrugsfall SMP einschlägig vorbestrafte Herr Walter Kraus tatsächlich die GbR alleine gegenüber dem beklagten Anleger vertreten durfte. Das Rechtsmittel der Klägerin hatte sich allerdings alleine auf die Abweisung der Klage als unbegründet beschränkt.

Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG