Freitag, 31. Januar 2025

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: Ehemaligen Inhabern der Sympatex-Anleihe dürften Schadensersatzansprüche zustehen

Wie zahlreichen Presseberichten zu entnehmen ist, ermittelt derzeit die Staatsanwaltschaft in München gegen 14 Beschuldigte u.a. wegen des Vorwurfs des Betrugs, der Marktmanipulation und der Untreue im Zusammenhang mit der Restrukturierung der als „Sympatex“-Anleihe (WKN: A1X3MS / ISIN: DE000A1X3MS7) bekannt gewordenen Unternehmensanleihe der Smart Solutions Holding GmbH.

2017 hatte die Gesellschaft überraschend mitgeteilt, sich in einer Unternehmenskrise zu befinden. Zur Abwendung einer angeblich drohenden Insolvenz wurde am 01.12.2017 im Rahmen einer Anleihegläubigerversammlung der Nominalwert der Anleihe um 90 % auf 10 % herabgesetzt. Bei einer Insolvenz hätten die Anleiheinhaber einem rein auf dem vom Unternehmen gelieferten Zahlenwerk erstellten Gutachten zufolge nur eine Insolvenzquote von ca. 5,6 % erhalten. Im Sommer 2023 erfolgte eine Großrazzia der bayerischen Polizei mit Durchsuchungen von mehr als 50 Büros, Kanzleien und Privathäusern. Nach dem damaligen Ermittlungsstand haben laut Medienberichten die zahlreichen Beschuldigten die Krise bei Sympatex vorgetäuscht bzw. massiv übertrieben, um so die Anleger dazu zu bewegen, die Anleihen weit unter Wert zu veräußern bzw. der Sanierung zuzustimmen.

Nach Einschätzung unserer Rechtsanwälte haben alle Anleger, die durch die mutmaßlich kriminellen Handlungen der Beteiligten einen Schaden erlitten haben, Anspruch auf Schadensersatz. Das betrifft alle Anleger, deren Anleihen gegen Zahlung von 10 % des Nominalwerts ausgebucht worden sind oder die die Anleihen vor dem Kapitalschnitt an der Börse oder außerbörslich verkauft haben und damit einen Verlust erlitten haben. Der Anspruch ist zudem nach Einschätzung unserer Rechtsanwälte nicht verjährt.

Die SdK ruft daher alle ehemaligen Inhaber der Sympatex-Anleihe zur Prüfung von Schadensersatzansprüchen auf. Weitere Informationen und Hinweise zu den Geschehnissen und zu den Schadensersatzansprüchen sind unter www.sdk.org/sympatex abrufbar. Da sich die Geltendmachung der Schadensersatzansprüche nicht nur gegen die Gesellschaft selbst sondern auch gegen vermögende Privatpersonen richten würde, bestehen bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen aus unserer Sicht auch sehr gute Chancen auf eine wirtschaftliche Realisierung.

Unseren Mitgliedern stehen wir unter info@sdk.org gerne für Rückfragen zur Verfügung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für Anfragen nur unseren Mitgliedern zur Verfügung stehen können. Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie unter https://sdk.org/mitgliedschaft/.

München, den 31.01.2025

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Donnerstag, 30. Januar 2025

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK ruft Anleger in Finanzprodukten der DEGAG-Gruppe zur Interessensbündelung auf

Die auf Immobilien spezialisierte Unternehmensgruppe der DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG hat unter anderem durch Genussrechte knapp 275 Mio. Euro von ca. 4.700 Anlegern akquiriert und warb mit einer tadellosen Leistungsbilanz durch stets pünktliche Zinszahlungen. Im Dezember 2024 wurde bekanntgegeben, dass mehrere Gruppengesellschaften, darunter die DEGAG Kapital GmbH, DEGAG WI8 GmbH und DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH, nicht mehr in der Lage sind, Zins- und Rückzahlungen zu leisten. Unter Berufung auf die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre der qualifiziert nachrangigen Genussrechte wurden die Zinszahlungen ausgesetzt. Der Vorstand der Immobiliengruppe hat schließlich am 28.01.2025 mitgeteilt, dass die Dachholding und die Tochtergesellschaft Degag Bestand und Neubau 1 GmbH am 27.01.2025 einen Insolvenzantrag gestellt haben. Zwei weitere Insolvenzanträge für verbundene Firmen seien in Vorbereitung.

Seit Jahren steht die DEGAG-Gruppe wegen ihrer mangelhaften Transparenz in der Kritik. Anlegergelder wurden über komplexe Konzernstrukturen mit Holdinggesellschaften in Liechtenstein und mehreren Tochtergesellschaften verteilt, was eine Nachvollziehbarkeit deutlich erschwert. Jahresabschlüsse wurden teils mit erheblicher Verzögerung veröffentlicht und die Umgehung der Prospektpflicht durch Aufteilung der Genussrechte in zahlreiche Tranchen wirft Fragen zur ausreichenden Aufklärung der Anleger auf. Zudem sind die Genussrechte besonders risikobehaftet, da sie als unbesicherte und nachrangige Verbindlichkeiten bei finanziellen Engpässen der Gesellschaft auch nur nachrangig bedient werden.

Für Anleger besteht damit aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. die Gefahr, bei der mittlerweile eingetretenen Insolvenz das eingesetzte Kapital ganz oder zumindest teilweise zu verlieren. Ferner erscheint es aus Sicht der SdK auch möglich, dass Anleger bereits erhaltene Zins- und Kapitalrückzahlungen zurückzahlen müssen, sofern die Emittentin zum jeweiligen Auszahlungszeitpunkt bereits insolvent gewesen sein sollte.

Da zahlreiche Mitglieder der SdK von der Zinsaussetzung betroffen sind, hat die SdK eine Interessengemeinschaft der betroffenen Anleger organisiert, um die Interessen der Anleger bestmöglich vertreten zu können. Gerne können sich weitere Anleger dieser Gemeinschaft anschließen. Betroffene Anleger können sich unter www.sdk.org/degag dieser Interessensgemeinschaft anschließen. Die Betroffenen werden anschließend über einen kostenlosen Newsletter über das weitere Vorgehen informiert.

Unseren Mitgliedern stehen wir unter info@sdk.org gerne für Rückfragen zur Verfügung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für Anfragen nur unseren Mitgliedern zur Verfügung stehen können. Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie unter https://sdk.org/mitgliedschaft/.

München, den 30.01.2025

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Dienstag, 28. Januar 2025

DEGAG-Firmen melden Insolvenz an - Verluste drohen

Rund 6300 Anlegern der Deutschen Grundbesitz Holding AG (DEGAG) drohen hohe Verluste. Wie der Vorstand der Immobiliengruppe dem Handelsblatt mitteilte, haben die Dachholding und die Tochtergesellschaft Degag Bestand und Neubau 1 GmbH am Montag Insolvenz angemeldet. Zwei weitere Insolvenzanträge für verbundene Firmen seien in Vorbereitung. Bis zu 282 Millionen Euro der Anleger sind insgesamt gefährdet.

Eine Ankündigung einer möglichen Insolvenz gab es bereits im letzten Jahr. In vor Weihnachten veröffentlichte Ad-hoc-Meldungen bezüglich der drei Emittentinnen DEGAG WI8 GmbH, DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH und DEGAG Kapital GmbH wurde auf eine Insolvenzgefahr hingewiesen. In ähnlichem Wortlaut wurde jeweils erklärt, die Emittentin habe „den Nettoemissionserlös in verbundene Immobilienunternehmen investiert. Derzeit sind Forderungen der Emittentin aus diesen Investitionen offen. Ein Ausfall der Forderungen ist nicht auszuschließen.“

Dienstag, 21. Januar 2025

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK ruft Anleger in Finanzprodukten der DEGAG-Gruppe zur Interessensbündelung auf

Die auf Immobilien spezialisierte Unternehmensgruppe der DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG hat unter anderem durch Genussrechte knapp 275 Mio. Euro von ca. 4.700 Anlegern akquiriert und warb mit einer tadellosen Leistungsbilanz durch stets pünktliche Zinszahlungen. Im Dezember 2024 wurde bekanntgegeben, dass mehrere Gruppengesellschaften, darunter die DEGAG Kapital GmbH, DEGAG WI8 GmbH und DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH, nicht mehr in der Lage sind, Zins- und Rückzahlungen zu leisten. Unter Berufung auf die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre der qualifiziert nachrangigen Genussrechte wurden die Zinszahlungen ausgesetzt.

Seit Jahren steht die DEGAG-Gruppe wegen ihrer mangelhaften Transparenz in der Kritik. Anlegergelder wurden über komplexe Konzernstrukturen mit Holdinggesellschaften in Liechtenstein und mehreren Tochtergesellschaften verteilt, was eine Nachvollziehbarkeit deutlich erschwert. Jahresabschlüsse wurden teils mit erheblicher Verzögerung veröffentlicht und die Umgehung der Prospektpflicht durch Aufteilung der Genussrechte in zahlreiche Tranchen wirft Fragen zur ausreichenden Aufklärung der Anleger auf. Zudem sind die Genussrechte besonders risikobehaftet, da sie als unbesicherte und nachrangige Verbindlichkeiten bei finanziellen Engpässen der Gesellschaft auch nur nachrangig bedient werden. Für Anleger besteht damit aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. die Gefahr, bei einer Insolvenz das eingesetzte Kapital ganz oder zumindest teilweise zu verlieren. Ferner erscheint es aus Sicht der SdK auch möglich, dass Anleger bereits erhaltene Zins- und Kapitalrückzahlungen zurückzahlen müssen, sofern die Emittentin zum jeweiligen Auszahlungszeitpunkt bereits insolvent gewesen sein sollte.

Da zahlreiche Mitglieder der SdK von der Zinsaussetzung betroffen sind, wird die SdK eine Interessengemeinschaft der betroffenen Anleger organisieren, um die Interessen der Anleger bestmöglich vertreten zu können. Gerne können sich weitere Anleger dieser Gemeinschaft anschließen. Betroffene Anleger können sich unter www.sdk.org/degag dieser Interessensgemeinschaft anschließen. Die Betroffenen werden anschließend über einen kostenlosen Newsletter über das weitere Vorgehen informiert.

Unseren Mitgliedern stehen wir unter info@sdk.org gerne für Rückfragen zur Verfügung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für Anfragen nur unseren Mitgliedern zur Verfügung stehen können. Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie unter https://sdk.org/mitgliedschaft/.

München, den 21.01.2025

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.