Dienstag, 13. Februar 2007

BGH: Verjährung nicht bereits automatisch Ende 2004

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem kürzlich veröffentlichten Urteil die Rechte der Kapitalanleger deutlich verbessert. Sah es für viele Kunden, die vor dem 1. Januar 2002 von ihrer Bank falsch beraten wurden, lange so aus als wären ihre Fälle bereits verjährt, haben sie nach einem BGH-Urteil jetzt wieder die Möglichkeit, ihre Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.

Mit der Schuldrechtsreform hat der Gesetzgeber das Verjährungsrecht ab dem 1. Januar 2002 dramatisch verkürzt. Hart betroffen davon waren auch Kapitalanleger. Alle, deren Schaden vor diesem Termin entstanden war, hatten aufgrund der Neuregelung der Verjährung nahezu keine Chance mehr, ihre Ansprüche durchzusetzen. Dieser Praxis wurde durch den BGH nun ein Ende gesetzt.

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