Mittwoch, 22. Februar 2023

SdK ruft Anleiheinhaber der R-Logitech S.A.M. zur Interessensbündelung auf

Die R-Logitech S.A.M. hat am 20.02.2023 mitgeteilt, dass sie derzeit die Finanzierungsbedingungen mit einem Investorenkonsortium finalisiere und vorsorglich eine Gläubigerversammlung einberuft, um die Laufzeit der Anleihe 2018/2023 (WKN: A19WVN / ISIN: DE000A19WVN8) mit einem Nominalwert von 200 Mio. Euro und einem Zinssatz von 8,50% um bis zu 3 Monate zu verlängern.

Die Vertragsverhandlungen mit einem Investorenkonsortium beziehen sich laut Angaben der Gesellschaft auf die Ablösung von besicherten Darlehen auf Tochterebene der Gruppe und auf die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die bevorstehende Fälligkeit der Anleihe. Die Gesellschaft geht davon aus, dass der Prozess innerhalb der nächsten vier Wochen abgeschlossen sein wird.

Die Einberufung der Anleihegläubigerversammlung erfolgt laut Gesellschaft aus Vorsichtsgründen und dient zur Verlängerung der Laufzeit über den 29.06.2023 hinaus um bis zu drei Monate. Auch die am 29.03.2023 fällige Zinszahlung soll um drei Monate nach hinten verschoben werden. Als Gegenleistung bietet die Gesellschaft einen ab dem 29.03.2023 um 1,75 %-Punkte erhöhten Zinskupon an. Die Gläubigerversammlung wird als Abstimmung ohne Versammlung von 07.03.2023 bis 09.03.2023 stattfinden.

Die SdK rät den betroffenen Anleiheinhabern, sich zu organisieren, um so eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können. Aus Sicht der SdK besteht noch deutlicher Aufklärungsbedarf von Seiten des Unternehmens, bevor einer Laufzeitverlängerung zugestimmt werden kann. Wir gehen davon aus, dass die Abstimmung ohne Versammlung das notwendige Quorum zur Beschlussfassung nicht erreichen wird. Sodann würde höchstwahrscheinlich eine zweite Versammlung als Präsenzversammlung stattfinden, auf der dann ein niedrigeres Quorum gilt.

Betroffenen Anlegern bietet die SdK an, sich unter www.sdk.org/rlogitech für einen kostenlosen Newsletter zu registrieren, über den die SdK die Anleiheinhaber über die weiteren Entwicklungen informieren wird. Die SdK bietet allen betroffenen Anleiheinhabern ferner an, diese kostenlos auf der kommenden Anleihegläubigerversammlung zu vertreten.

Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.

München, den 20.02.2023

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK hält eine Anleihe der R. Logitech S.A.M.!

apex-500.com: BaFin ermittelt gegen die Apex500

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Apex500 keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Aufgrund der Inhalte ihrer Website apex-500.com rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass die Apex500 unerlaubt Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen in Deutschland betreibt.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen

Dienstag, 21. Februar 2023

BaFin ermittelt gegen die Gesellschaft Deeland Investments Ltd.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Deeland Investments Ltd., London, Vereinigtes Königreich, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Quelle: BaFin

Freitag, 3. Februar 2023

SdK ruft Anleiheinhaber der Pentracor GmbH zur Interessensbündelung auf

Die Pentracor GmbH, ein Medizinprodukthersteller mit Sitz in Hennigsdorf, hat am 2. Februar 2023 mitgeteilt, dass demnächst ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Neuruppin gestellt werden wird.

Hintergrund sei einerseits die unbefriedigende Absatz- wie Umsatzsituation wegen noch strittiger Kostenerstattungen durch die Krankenkassen für die Therapie der CRP-Apherese der Emittentin. Aussichtsreich geführte Verhandlungen mit Kapitalgebern für neues Eigen- bzw. Fremdkapital hatten sich laut Unternehmensangaben zuletzt noch nicht ausreichend konkretisiert, um bereits den zum Fortbetrieb notwendigen Mittelzufluss abzusichern. Die Emittentin hat sich daher für eine Sanierung und Restrukturierung in einem Insolvenzverfahren entschieden.

Pentracor hat eine Wandelanleihe (ISIN: DE000A289XB9 / WKN: A289XB) mit einem Emissionsvolumen von bis zu 15 Mio. Euro und einem Zinssatz von 8,5% emittiert. Die Anleihe ist unbesichert und nicht nachrangig.

Die SdK rät den betroffenen Anleiheinhabern, sich zu organisieren, um so eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können. Betroffenen Anlegern bietet die SdK an, sich unter www.sdk.org/pentracor für einen kostenlosen Newsletter zu registrieren, über den die SdK die Anleiheinhaber über die weiteren Entwicklungen informieren wird. Die SdK bietet allen betroffenen Anleiheinhabern ferner an, diese kostenlos auf kommenden Anleihegläubigerversammlungen und Gläubigerversammlungen zu vertreten.

Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.

München, den 02.02.2023

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK ist Anleiheinhaberin der Pentracor GmbH!