Montag, 30. April 2012

Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Bankgeschäfte mit Unicorn Finance Group

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 24. April 2012 teilt die FMA daher mit, dass die Unicorn Finance Group mit angeblichem Sitz in 29/F Times Square Tower 2. 1 Matheson Street Causeway Bay Hong Kong Tel: 085258080456 Fax: 085230147817 www.unicornfinancegroup.com info(at)unicornfinancegroup.com nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Der gewerbliche Handel mit Wertpapieren auf eigene oder fremde Rechnung nach § 1 Abs. 1 Z 7 lit. e BWG ist dem Anbieter daher nicht gestattet.

Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Wertpapiergeschäfte mit Sumitomo Global

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 21. April 2012 teilt die FMA daher mit, dass die Sumitomo Global mit angeblichem Sitz in Sumitomo-Shoji Kanda-Izumi-cho Bldg., 9F 1-13, Kanda-Izumi-cho, Chiyoda-ku, Tokyo 101-0024 www.sumitomoglobal.com Email: contactus(at)sumitomoglobal.com Tel: +81 3 4496 6016 Fax: +81 3 4496 6026 nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2007) nicht gestattet.

Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Bankgeschäfte mit Classicus AG

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 19. April 2012 teilt die FMA daher mit, dass die Classicus AG Feldkircher Straße 48 9494 Schaan Liechtenstein service(at)classicus.li nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Die gewerbliche Vermittlung des Einlagengeschäfts (§ 1 Abs 1 Z 18 lit a BWG) ist dem Anbieter daher nicht gestattet.

Dienstag, 17. April 2012

Hinweis der BaFin zu unbefugt erteilten Wertpapierorders

Nach Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kommt es zu Wertpapiergeschäften, die nicht von den berechtigten Personen in Auftrag gegeben wurden. Dies betrifft insbesondere Geschäfte in illiquiden ausländischen Freiverkehrswerten.

Die BaFin weist hierzu auf Folgendes hin:

Achten Sie darauf, Ihre Konto- und Depotdaten nicht an unberechtigte oder unbekannte Personen weiterzugeben. Dies gilt insbesondere für Anrufer, die sich als vermeintliche Anlageberater, Vermittler oder auch Mitarbeiter der BaFin ausgeben. Teilen Sie diesen keine Konto- oder Depotnummern, Bankleitzahlen, Geheimzahlen oder Kennwörter mit. Übermitteln Sie keine Wertpapierabrechnungen oder sonstigen Depotunterlagen. Seien Sie vorsichtig, wenn Sie unaufgefordert angerufen werden oder Sie Faxe oder E-Mails von Unbekannten mit vermeintlichen Schnäppchen oder Gewinnmitteilungen erhalten, und Sie aufgefordert werden, dazu Konto- und Depotdaten preiszugeben.

Nach Kenntnis der BaFin sind seit dem 01.01.2011 bislang die folgenden Aktien betroffen:
Ältere Hinweise wurden archiviert)

Stand: 05.04.2012

Aktie ISIN

Aurum Mining Resources PLC, GB00B45H0921
Clayton Point Energy Ltd, CA1844001091
CSP China Steel PLC, GB00B3YTTW86
Curcas Oil N.V., NL0009805621
Exmovere Holdings Inc., US3020862021
First Global Energy PLC, GB00B4QXPT47
FIRST PACIF.OIL+GAS CORP., CA33600A1021
Formula Resources Inc. Registered Shares o.N., CA34641T1003(WKN: A1H65K)
GB Global Mining AG, CH0033040814
Lucky Punch Inc., CA5495511092
Meteor AG, DE0006638935
Pet Core International Inc., CA7158112044
Stethuscope International Inc., CA8598321070
Wavetech AG (Inhaberaktien), CH0107130988
Worldwide Energies INC., US9815741064
W-Tech Assets PLC (jetzt: Baltic Finance PLC), GB00B642LK05

In diesem Zusammenhang macht die BaFin auch noch einmal auf ihren Hinweis zum vermehrten Auftauchen von Umtauschangeboten an Inhaber von Aktien, Zertifikaten und Fondsanteilen sowie auf ihre Verbraucherbroschüre »Wertpapiergeschäfte - Was Sie als Anleger beachten sollten« aufmerksam.

Bonn/Frankfurt a.M., den 5. April 2012

Quelle: www.bafin.de