Mittwoch, 17. Juni 2015

Niederländische Finanzmarktaufsicht warnt vor WB-Invest GmbH, Berlin

Die niederländische Finanzmarktaufsicht warnt in ihrer Rubrik "boiler rooms" vor der Firma WB-Invest GmbH

https://www.iosco.org/investor_protection/?subsection=investor_alerts_Portal

Quelle: IOSCO

Österreichische Finnzaufsicht warnt vor www.investfond.eu

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) bzw. § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte bzw. Wertpapierdienstleistungsgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 10. Juni 2015 teilt die FMA daher mit, dass die Betreiber der Homepage

www.investfond.eu

nicht berechtigt sind, konzessionspflichtige Bank- oder Wertpapierdienstleistungsgeschäfte in Österreich zu erbringen. Dem Anbieter ist daher der Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit Finanzterminkontrakten (Futures) einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung und Kauf- und Verkaufsoptionen auf die in lit. a und d bis f genannten Instrumente einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung (Termin- und Optionsgeschäft nach § 1 Abs 1 Z 7 lit c BWG) sowie die Annahme und Übermittlung von Aufträgen, sofern diese Tätigkeiten ein oder mehrere Finanzinstrumente zum Gegenstand haben (§ 3 Abs 2 Z 3 WAG 2007), nicht gestattet.

Quelle: FMA

Österreichische Finanzmarktaufsicht warnt vor UK Options

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 10. Juni 2015 teilt die FMA daher mit, dass die

UK Options
Investment House
www.ukoptions.com

Angebliche Kontaktdaten:
Worldwide Tech Limited, 1 st Floor 2 Woodberry Grove, Finchley. London N12 0DR, England
Smartech Limited (Cedar Hill Crest Villa, St. Vincent)
michael.beck@ukoptions.com 
David.Muller@ukoptions.com

Australia +61280152800 +61280152800, Canada +16475565400 +16475565400, Germany +493031199100 +493031199100, South Africa +27213009800 +27213009800, Switzerland +41225182900 +41225182900, United Kingdom +442036953300 +442036953300, USA +16467129700 +16467129700

Weitere Kontaktdaten:
www.100percentprofitbot.com
E-Mail: support@100percentprofitbot.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Dem Anbieter ist daher die gewerbliche Portfolioverwaltung durch Verwaltung von Portfolios auf Einzelkundenbasis mit einem Ermessensspielraum im Rahmen einer Vollmacht des Kunden, sofern das Kundenportfolio ein oder mehrere Finanzinstrumente enthält, nicht gestattet.

Quelle: FMA

Montag, 1. Juni 2015

SdK rät Anleiheinhaber der SINGULUS TECHNOLOGIES AG zur Interessenbündelung

Pressemitteilung der SdK e.V.

Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG hat in der Einladung ihrer Aktionäre zur Hauptversammlung am 9. Juni bekanntgegeben, dass aus Sicht der Gesellschaft eine Neuordnung der Kapitalstruktur nötig sei, um  die Perspektive der Gesellschaft dauerhaft zu sichern und Wachstum zu ermöglichen. Durch die Neuordnung der Kapitalstruktur würde aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. vor allem in die Rechte der Inhaber der von der Gesellschaft emittierten Anleihe (WKN A1MASJ) eingegriffen werden.

Laut Angaben des Unternehmens sollen die Anleiheinhaber durch eine Umwandlung der bestehenden Anleihe in Aktien der Gesellschaft oder in eine Wandelanleihe mit längerer Laufzeit und geringeren Zinsen die Sanierung der Gesellschaft ermöglichen. Die Anleiheinhaber müssen also aus Sicht der SdK damit rechnen, dass die Anleihe zunächst nicht wie vorgesehen im März 2017 zurückgezahlt werden wird, und auch nicht der volle Nennwert der Anleihe in Zukunft zur Auszahlung kommen wird.  Die SdK rechnet damit, dass die Gesellschaft die Anleiheinhaber im  Sommer 2015 daher zu einer Gläubigerversammlung einladen wird, um über entsprechende Beschlüsse zur Sanierung der Gesellschaft  abstimmen zu lassen.

Aufgrund der negativen Entwicklung des operativen Geschäftes der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und der damit einhergehenden Verluste besteht aus Sicht der SdK durchaus Sanierungsbedarf. Dabei ist aus Sicht der SdK jedoch darauf zu achten, dass die Interessen der Anleiheinhaber als größte Gläubigergruppe entsprechende berücksichtigt werden. Aus Sicht der SdK ist es daher für die Inhaber der Anleihen der SINGULUS TECHNOLOGIES AG ratsam, sich zu organisieren, um eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen zu gewährleisten.

Die SdK wird das Sanierungsverfahren aktiv begleiten und die Interessen der Anleiheinhaber auch auf der aller Voraussicht nach stattfindenden Gläubigerversammlungen vertreten. Anleiheinhaber, die an einer Interessenvertretung durch die SdK interessiert sind, können sich unter www.sdk.org/singulus für einen kostenlosen Newsletter registrieren.

München, den 11. Mai 2015
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK hält Aktien und Anleihen der SINGULUS TECHNOLOGIES AG!