Pressemitteilung der SdK
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) wird an der
am 9. Januar 2013 stattfindenden Gläubigerversammlung der
Anleiheinhaber der Praktiker AG teilnehmen und die Stimmrechte
Ihrer Mitglieder auf der Versammlung vertreten.
Auf der Tagesordnung der Versammlung steht die Wahl eines
gemeinsamen Vertreters der Anleiheinhaber. Ferner soll die Haftung
eines eventuell zuvor gewählten gemeinsamen Vertreters beschränkt
werden. Einem gemeinsamen Vertreter stehen umfangreiche
Informationsrechte zu. Weitergehende Maßnahmen wie einen
Zinsverzicht oder einen teilweisen Verzicht auf Rückzahlung, die
die Anleiheinhaber in ihren wirtschaftlichen Ansprüchen beschneiden
würden, kann dieser jedoch ohne vorherige Zustimmung der Gläubiger
nicht durchsetzen.
Es ist jedoch aus Sicht der SdK
davon auszugehen, dass die Wahl eines gemeinsamen Vertreters zur
Vorbereitung von eben solchen Maßnahmen dienen soll. Bereits in
der jüngsten Vergangenheit hat die Praktiker AG einen Zinsverzicht
von den Inhabern der von der Praktiker AG im Jahr 2011 emittierten
Inhaberschuldverschreibung (WKN A1H3JZ) gefordert, welcher jedoch
nicht die erforderliche Zustimmung von Seiten der Gläubiger fand.
Die SdK sieht zwar den Sanierungsbedarf der Gesellschaft
als gegeben an, lehnte aber einen Zinsverzicht in der
vorgeschlagenen Form ab, da aus Sicht der SdK nicht alle Gläubiger
einen entsprechenden Beitrag zur Sanierung zu leisten bereit
waren.
Um zu gewährleisten, dass in Zukunft ein aus
Sicht der SdK unabhängiger Kandidat die Rechte der Anleiheinhaber
vertritt, wird die SdK mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier,
Düsseldorf, einen aus Ihrer Sicht unabhängigen Rechtsanwalt zur
Wahl des gemeinsamen Vertreters vorschlagen. Herr Rechtsanwalt Dr.
Peter Dreier wird sich für die Rechte aller Anleihegläubiger
einsetzen und gegebenenfalls konstruktiv an der Ausarbeitung eines
umsetzungsfähigen Sanierungskonzeptes mitwirken, in dem der
Sanierungsbeitrag der Anleihegläubiger in einem angemessenem Verhältnis
zu den Beiträgen der übrigen Beteiligten steht.
Es wird explizit darauf hingewiesen, dass für die auf der am
09.01.2013 stattfindenden Gläubigerversammlung zu fassenden
Beschlüsse kein Quorum erforderlich ist und mit der einfachen
Mehrheit des bei der Beschlussfassung stimmberechtigten
Anleihekapitals ein gemeinsamer Vertreter bestellt werden kann.
Dies kann im Extremfall bedeuten, dass die Anwesenheit eines
Gläubigers ausreichend ist und mit dessen Stimmen der Beschluss
gefasst werden kann.
Wer seine Rechte wahren will,
muss somit zwingend sein Stimmrecht auf der Gläubigerversammlung
ausüben oder durch einen Vertreter ausüben lassen. Ob es eine
zweite Chance gibt, potentielle Versäumnisse nachzuholen und eventuelle Fehlentscheidungen zu korrigieren, ist aus Sicht der SdK
ungewiss.
Mitglieder der SdK können Ihre
Stimmrechte auf die SdK übertragen. Das hierzu nötige
Vollmachtsformular finden Sie unter http://www.sdk.org/pressemitteilung.php?action=detail&pmID=660.
Dieses muss zusammen mit einer Sperrbescheinigung des
depotführenden Instituts des Anleiheinhabers, woraus hervorgeht
dass die betreffenden Anleihen bis zum Ablauf der
Gläubigerversammlung gesperrt bleiben, an die SdK gesendet werden.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter info@sdk.org oder telefonisch unter 089 /
2020846-0.
München, 28.12.2012
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK hält Anleihen und Aktien der Praktiker AG!
Die BaFin hat Anhaltspunkte, dass im Rahmen der Kaufempfehlungen unrichtige oder irreführende Angaben gemacht werden und/oder bestehende Interessenskonflikte pflichtwidrig verschwiegen werden. Sie hat hinsichtlich des betroffenen Wertes eine Untersuchung wegen des Verdachts der Marktmanipulation eingeleitet.
Die BaFin rät daher allen Anlegern, vor Erwerb von Aktien dieser Gesellschaft sehr genau zu prüfen, wie seriös die gemachten Angaben sind, und sich über die betroffenen Gesellschaften auch aus anderen Quellen zu informieren.