Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. unterstützt einen zusammen mit DEMINOR, einem in Europa führendem Beratungsunternehmen für die Vertretung von Rechten von Aktionären und Corporate Governance, und mehreren institutionellen Investoren ausgearbeiteten Sonderprüfungsantrag bezüglich der Manipulation von Abgaswerten („Dieselgate“) von Dieselfahrzeugen durch die Volkswagen AG. Die gemeinsame Pressemitteilung finden Sie hier.
Die SdK hat sich für eine Unterstützung des Sonderprüfungsverlangens entschieden, da die durch Volkswagen in Auftrag gegebene Aufarbeitung aus Sicht der SdK bisher nicht vorangekommen zu sein scheint. Durch eine unabhängige Untersuchung soll den Anteilseignern die Möglichkeit gegeben werden, zu verstehen, was bei Volkswagen falsch läuft und wie Schwächen beseitigt werden können, um eine nachhaltige und langfristige Wertentwicklung für Aktionäre sicherzustellen und um das Vertrauen von Investoren wieder zu gewinnen.
Den vollständigen Wortlaut des Sonderprüfungsantrags finden Sie hier. Die SdK ruft alle Aktionäre der Volkswagen AG dazu auf, von ihrem Stimmrecht auf der am 22. Juni 2016 stattfindenden Hauptversammlung der Gesellschaft Gebrauch zu machen und für den Sonderprüfungsantrag abzustimmen. Sofern Aktionäre an einer Teilnahme der Versammlung verhindert sein sollten, können diese die SdK mit einer kostenlosen Vertretung der Stimmrechte beauftragen. Details hierzu finden sich unter www.sdk.org/leistungen/stimmrechtsvertretung/.
München, 30. Mai 2016
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Die SdK hat sich für eine Unterstützung des Sonderprüfungsverlangens entschieden, da die durch Volkswagen in Auftrag gegebene Aufarbeitung aus Sicht der SdK bisher nicht vorangekommen zu sein scheint. Durch eine unabhängige Untersuchung soll den Anteilseignern die Möglichkeit gegeben werden, zu verstehen, was bei Volkswagen falsch läuft und wie Schwächen beseitigt werden können, um eine nachhaltige und langfristige Wertentwicklung für Aktionäre sicherzustellen und um das Vertrauen von Investoren wieder zu gewinnen.
Den vollständigen Wortlaut des Sonderprüfungsantrags finden Sie hier. Die SdK ruft alle Aktionäre der Volkswagen AG dazu auf, von ihrem Stimmrecht auf der am 22. Juni 2016 stattfindenden Hauptversammlung der Gesellschaft Gebrauch zu machen und für den Sonderprüfungsantrag abzustimmen. Sofern Aktionäre an einer Teilnahme der Versammlung verhindert sein sollten, können diese die SdK mit einer kostenlosen Vertretung der Stimmrechte beauftragen. Details hierzu finden sich unter www.sdk.org/leistungen/stimmrechtsvertretung/.
München, 30. Mai 2016
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.