Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 4 Abs 7 BWG und § 92 Abs. 11 WAG 2018 die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) bzw Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2018) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 21.06.2019 teilt die FMA daher mit, dass
Meridian Interstate Europe SL
Adresse: D. I. Simon Ballester n 9A Pb E-07011 Palma de Mallorca-Baleares
Spanien
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 21.06.2019 teilt die FMA daher mit, dass
Meridian Interstate Europe SL
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Spanien
und
Maximilianstraße 13
80539 München
Deutschland
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Web: www.mib-europe.com
Tel: +34 900 649 662;
+34 900 649 663
+34 971 003 245
+49 89 20 300 6490
+41 43 550 16 28
E-Mail: info@mib-europe.com
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte oder Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Entgegennahme fremder Gelder als Einlage (Einlagengeschäft) (§ 1 Abs 1 Z 1 zweiter Fall BWG) sowie die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2018) nicht gestattet.
Quelle: FMA
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nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte oder Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Entgegennahme fremder Gelder als Einlage (Einlagengeschäft) (§ 1 Abs 1 Z 1 zweiter Fall BWG) sowie die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2018) nicht gestattet.
Quelle: FMA