Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 13. Juni 2013 teilt die FMA daher mit, dass die
AMG Finanz LTD
mit angeblichem Sitz in
Lohnergasse 9/4/11
1210 Wien
Mail: fax(at)amg-finanz.at
www.meinkredit.co.at
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Die gewerbliche Vermittlung von Geschäften nach Z 3, ausgenommen die im Rahmen der Gewerbe der Immobilienmakler und der Vermittlung von Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Vermögensberatung vorgenommene Vermittlung von Hypothekar- und Personalkrediten gem. § 1 Abs 1 Z 18 lit b BWG (Vermittlung Kreditgeschäft) ist dem Anbieter nicht gestattet.
Herr König bot Anlegern unter dem Namen einer Finance Invest Consulting Corporation Inc. (F.I.C.C. Inc.), Naples, Florida, USA, den Abschluss vorformulierter Vereinbarungen bzw. „Verträge zum Investment“ mit einer außergewöhnlich hohen Renditebeteiligung an. Die Rückzahlung des Anlagekapitals und der „Renditen“ sei in voller Höhe abgesichert.
Mit der Annahme des Anlagekapitals betreibt Herr König das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die Gelder unverzüglich und vollständig an die Anleger zurückzuzahlen.
Zudem bot Herr König unter dem Namen der F.I.C.C. Inc. und unter weiteren Geschäftsbezeichnungen, wie insbesondere der Neue-Energie Finanz AG, Interessenten an, festverzinsliche endfällige Darlehen erhalten zu können. Mit dem Angebot, Darlehen zu gewähren, betreibt Herr König das Kreditgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Die Verfügung der BaFin ist bestandskräftig.
Quelle: BaFin