Sonntag, 27. März 2022

Intervisa Unternehmensberatung Verwaltungs GmbH: BaFin warnt vor vermeintlich lukrativem Jobangebot im Home-Office

Die BaFin warnt davor, auf ein vermeintlich lukratives Jobangebot als "Mitarbeiter m/w/d im Prozesscontrolling" bzw. „Aushilfe im Büro m/w/d“ einzugehen, welches angeblich von der Intervisa Unternehmensberatung Verwaltungs GmbH stammt.

Die Intervisa Unternehmensberatung Verwaltungs GmbH, Schwaig, ist nicht Verfasserin der betreffenden Stellenanzeigen oder E-Mails. Es handelt sich hierbei um einen Identitätsdiebstahl durch unbekannte Täter.

Die Tätigkeit besteht darin, zu Testzwecken Konten zu eröffnen. In dem Angebot wird suggeriert, dass diese im Nachgang deaktiviert oder gelöscht würden. Tatsächlich werden sie genutzt, um Zahlungen abzuwickeln. Das geschieht ohne Wissen der Personen, die diese Konten eröffnet haben. Die Gelder stammen dabei vermutlich von Dritten, die selbst Opfer krimineller, insbesondere betrügerischer Handlungen geworden sind. Indem sie ihre Konten zur Verfügung stellen, können Kontoinhaber damit ohne ihr Wissen in unerlaubte Geschäfte einbezogen werden. Eine mögliche Folge: Personen, von denen das eingezahlte oder überwiesene Geld ursprünglich stammt, könnten Rückzahlungsansprüche geltend machen.

Die BaFin weist darauf hin, dass sie – entgegen der Angaben in den Stellenbeschreibungen – Bankkonten nicht löscht und auch keine entsprechenden „Löschbestätigungen“ ausstellt.

Die BaFin hat kürzlich im Allgemeinen auf die vorgenannte Herangehensweise bei betrügerischen Jobangeboten, bei denen Konten eröffnet werden sollen, hingewiesen. Zudem hat sie bereits in der Vergangenheit auf ähnliche betrügerische Jobangebote hingewiesen. Gleichwohl kommen immer wieder neue Maschen oder Stellenbezeichnungen hinzu. Die BaFin rät, äußerst wachsam zu sein, da kriminelle Absichten oft nicht leicht zu erkennen sind und sich ständig ändern.

Den betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern empfiehlt die BaFin, die Strafverfolgungsbehörden – Polizei oder Staatsanwaltschaft – über solche Sachverhalte zu informieren.

Quelle: BaFin

Betrug: BaFin warnt vor gefälschten Zahlungsaufforderungen

Aktuell haben Bürgerinnen und Bürger per E-Mail vermeintliche Zahlungsaufforderungen im Namen der BaFin erhalten. Darin werden sie zu Überweisungen aufgefordert, um Geld zurückzuerhalten, das in nicht-lizenzierte Online-Handelsplattformen investiert sei. Zudem wird ein angeblicher Sicherheitsvertrag der BaFin mitgeschickt, bei dem es sich um eine Fälschung handelt.

Zur Kontaktaufnahme verwenden die unbekannten Personen die E-Mail-Signatur „BAFIN Team“ und geben zur weiteren Korrespondenz den Namen des vermeintlichen Mitarbeiters Dr. Gottlob Berger an. Bei der BaFin ist keine Person mit dem genannten Namen beschäftigt.

Die Aufsicht empfiehlt allen Verbraucherinnen und Verbrauchern, die ein derartiges Hilfsangebot erhalten, sich keinesfalls darauf einzulassen und Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten. Wer Zweifel hat, kann sich auch an die BaFin selbst wenden. Das Verbrauchertelefon ist kostenfrei unter der Telefonnummer 0800 2 100 500 zu erreichen.

Die BaFin wendet sich nicht von sich aus an einzelne Personen. Verbraucher sollten generell äußerst wachsam sein, wenn Dritte unter dem Namen der BaFin agieren.

Quelle: BaFin

Freitag, 25. März 2022

Handelsplattform INT International Traders / Intraders: BaFin ermittelt gegen die Finex Group Ltd und die ZMARKET Ltd

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Finex Group Ltd und die ZMARKET Ltd, London, Vereinigtes Königreich, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzen. Die Unternehmen werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Auf der von den Unternehmen betriebenen Plattform INT International Traders bzw. der Website intraders.com wird fälschlicherweise behauptet, von der BaFin beaufsichtigt zu werden. Dies trifft nicht zu.

Die Inhalte auf der Website intraders.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

Quelle: BaFin

Handelsplattform upbitfxexchange.com: BaFin ermittelt gegen die UpbitFx Exchange ltd.

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die UpbitFx Exchange ltd. keine Erlaubnis nach dem KWG oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Inhalte auf der Website upbitfxexchange.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.
Auf der Seite wird mehrfach behauptet, es gäbe eine Regulierung, unter anderem durch die BaFin. Dies trifft nicht zu. Zudem wird auf der Plattform an mehreren Stellen auf die Website nsbroker.com verwiesen. Hierbei handelt es sich um den Internetauftritt des auf Malta lizenzierten Instituts NSFX Limited, das als grenzüberschreitender Dienstleister gemäß § 74 WpIG bei der BaFin registriert ist. Wesentliche Inhalte der Seite nsbroker.com sind von den Verantwortlichen der Plattform upbitfxexchange.com kopiert worden. Die NSFX Limited steht jedoch in keinerlei Verbindung zu diesem Angebot bzw. zu diesem Anbieter. Es handelt sich hier vielmehr um einen Identitätsdiebstahl zulasten der NSFX Limited.

Der Betreiber der Internetpräsenz upbitfxexchange.com tritt dort überwiegend unter der Bezeichnung UpbitFx Exchange ltd. auf. Teilweise bezeichnet sich der Anbieter hingegen auch als EM Ltd. Als Geschäftsadressen werden Anschriften in den Vereinigten Staaten sowie auf Malta genannt.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

Quelle: BaFin

Donnerstag, 24. März 2022

BaFin zu Greenrock Financial: Unrechtmäßiges Angebot vorbörslicher Aktien der thyssenkrupp nucera

Die Greenrock Financial, angeblicher Sitz Theodor-Heuss-Ring 23, 50668 Köln, nimmt unaufgefordert telefonisch Kontakt zu Verbraucherinnen und Verbrauchern auf, um ihnen angebliche vorbörsliche Aktien der thyssenkrupp nucera anzubieten. Um die Angerufenen von der Seriosität des Angebots zu überzeugen, übermitteln die Anrufer einen Link zu der Internetseite thykrupp-nucera.com. Die korrekte Internetadresse lautet jedoch thyssenkrupp-nucera.com. Sowohl die thyssenkrupp AG als auch die BaFin weisen darauf hin, dass vorbörsliche Kaufangebote für diese Aktien unrechtmäßig sind und weder von der thyssenkrupp AG noch von thyssenkrupp Tochtergesellschaften stammen. Entgegen eigener Angaben auf seiner Internetseite www.greenrock-financial.com wird das Unternehmen nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Das Auftreten der Greenrock Financial ist nahezu identisch mit dem der HundA Invest/HundA Investment (siehe Warnung), die eben-falls mit unrechtmäßigen Angeboten der genannten Aktie an Verbraucher herantritt.

In jüngster Zeit häufen sich die Meldungen von Betrugsversuchen, bei denen Aktien bekannter Gesellschaften zur Zeichnung angeboten werden. Diese Aktien werden jedoch nach Zahlung durch die Käufer nicht geliefert und die Anbieter sind nicht mehr erreichbar.

Unternehmen, die Verbrauchern Aktien anderer Unternehmen zum Kauf anbieten, benötigen hierfür eine Erlaubnis der BaFin. Dies gilt auch für vorbörsliche Aktien. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen über eine solche Erlaubnis verfügt, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Greenrock Financial entgegen eigener Darstellung keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt.

Auch liegt der für ein öffentliches Angebot erforderliche Wertppierprospekt für die genannte Aktie nicht vor. Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.

Quelle: BaFin

BaFin zu HundA Investment/HundA Invest: Unrechtmäßiges Angebot vorbörslicher Aktien der thyssenkrupp nucera

Die HundA Investment, auch HundA Invest, angeblicher Sitz Gustav-Heinemann-Ufer 72, 50968 Köln, nimmt unaufgefordert telefonischen Kontakt zu Verbraucherinnen und Verbrauchern auf, um ihnen angebliche vorbörsliche Aktien der thyssenkrupp nucera anzubieten. Sowohl die die thyssenkrupp AG als auch die BaFin weisen darauf hin, dass vorbörsliche Kaufangebote für diese Aktien unrechtmäßig sind und weder von der thyssenkrupp AG noch von thyssenkrupp Tochtergesellschaften stammen. Entgegen eigener Angaben auf seiner Internetseite hunda.com wird das Unternehmen nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Das Auftreten der HundA Invest/HundA Investment ist nahezu identisch mit dem der Greenrock Financial (siehe Warnung), die ebenfalls mit unrechtmäßigen Angeboten der genannten Aktie an Verbraucher herantritt.

In jüngster Zeit häufen sich die Meldungen von Betrugsversuchen, bei denen Aktien bekannter Gesellschaften zur Zeichnung angeboten werden. Diese Aktien werden jedoch nach Zahlung durch die Käufer nicht geliefert und die Anbieter sind nicht mehr erreichbar.

Unternehmen, die Verbrauchern Aktien anderer Unternehmen zum Kauf anbieten, benötigen hierfür eine Erlaubnis der BaFin. Dies gilt auch für vorbörsliche Aktien. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen über eine solche Erlaubnis verfügt, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die HundA Investement/HundA Invest entgegen eigener Darstellung keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt.

Auch liegt der für ein öffentliches Angebot erforderliche Wertpapierprospekt für die genannte Aktie nicht vor. Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.

Quelle: BaFin