Dienstag, 15. Oktober 2024

rubelliuscap.com: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website rubelliuscap.com. Nach ihren Erkenntnissen bieten deren Betreiber dort ohne Erlaubnis den Abschluss von Festgeldverträgen an. Zudem werden über die Website rubelliuscap.com ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen angeboten. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle: BaFin

Identitätsdiebstahl: BaFin warnt vor Website fips-finance.com

Nach Erkenntnissen der BaFin bietet das Unternehmen FIPS Finance & Development auf seiner Website fips-finance.com unerlaubt Finanzdienstleistungen in Deutschland an. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Gegenüber Kundinnen und Kunden wird wahrheitswidrig der Eindruck erweckt, bei den Betreibern der Website handele es sich um ein österreichisches Unternehmen, welches im österreichischen Firmenregister registriert sei. Dies ist nicht der Fall. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch.

Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle: BaFin

Mittwoch, 9. Oktober 2024

Inter-Algo: BaFin warnt vor Websites inter-algo.com und inter-algo.net

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf den Websites inter-algo.com und inter-algo.net. Darüber erbringt die Inter-Algo ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen. Konkret bietet sie die „Vermögensplanung“ an.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle: BaFin

Dienstag, 8. Oktober 2024

Prämiensparverträge: BaFin empfiehlt zügige Prüfung möglicher Nachzahlungsansprüche

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) rät Verbraucherinnen und Verbrauchern dringend, ihre Prämiensparverträge auf mögliche Nachzahlungsansprüche hin zu überprüfen. Diese Empfehlung folgt auf zwei aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 9. Juli 2024, in denen dieser erstmals einen möglichen Referenzzinssatz für die Nachberechnung von Zinsen bei unwirksamer Zinsanpassungsklausel bestätigt hatte.

Insbesondere Inhaberinnen und Inhaber älterer Prämiensparverträge könnten Anspruch auf Nachzahlungen haben. Viele dieser Verträge enthalten Klauseln, die es den Kreditinstituten ermöglichen, einseitig und uneingeschränkt die Zinsen anzupassen. Diese Klauseln erklärte der BGH bereits 2004 für unwirksam. Nun hat das Gericht bestätigt, dass der Referenzzinssatz „Umlaufsrenditen börsennotierter Bundesanleihen mit einer Restlaufzeit von über 8 bis 15 Jahren“ eine mögliche Grundlage für die Nachberechnung der Zinsen bei Prämiensparverträgen sein kann.

Betroffene sollten zeitnah ihre Verträge prüfen und sich bei ihrem Kreditinstitut die individuelle Vertragsgestaltung erläutern lassen, empfiehlt Christian Bock, Abteilungsleiter Verbraucherschutz in der BaFin: „Auch Verbraucherinnen und Verbraucher, deren Verträge bereits gekündigt sind, haben unter Umständen Anspruch auf Zinsnachzahlungen.“ Hierbei ist die dreijährige Verjährungsfrist zu beachten. Verbraucherzentralen und Rechtsanwaltschaft können betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher bei der rechtlichen Prüfung ihrer Ansprüche unterstützen.

In Reaktion auf die BGH-Urteile passt die BaFin ihre Allgemeinverfügung vom 21. Juni 2021 geringfügig an. Ursprünglich hatte die Verfügung auf die Möglichkeit abgestellt, dass es zu einer allgemeinverbindlichen gerichtlichen Klärung zum Referenzzinssatz kommen könnte, die nun aber nicht mehr erwartet wird. Es sind in Zukunft weitere BGH-Urteile mit abweichenden ergänzenden Vertragsauslegungen möglich.

Die BaFin hatte nach der Urteilsverkündung angekündigt, dass sie die Urteilsgründe eingehend analysieren und entsprechend handeln werde. Mit der aktualisierten Verfügung behält sie ihre Anordnungen gegenüber den Instituten bei, berücksichtigt aber die veränderte Rechtslage. Hintergrund: Durch die Unwirksamkeit der betreffenden Zinsanpassungsklauseln ist eine Vertragslücke in den Prämiensparverträgen entstanden. Diese wird durch eine sogenannte ergänzende Vertragsauslegung geschlossen. Der BGH hat in mehreren Urteilen seit 2004 (u.a. vom 13.04.2010 und 06.10.2021) Vorgaben gemacht, jedoch blieb es bislang unklar, welcher Referenzzinssatz für die Anpassung verwendet werden sollte. Die aktuelle Entscheidung schafft nun diesbezüglich zusätzliche Klarheit.

Quelle: BaFin

robotrend.de: BaFin ermittelt gegen Michael Sawer

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website robotrend.de. Nach derzeitigen Erkenntnissen betreibt der in Wuppertal ansässige Michael Sawer darüber ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen. Konkret bietet er den Handel mit Aktien, Indizes, Rohstoffen und Währungen an.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle: BaFin

Betrug: BaFin warnt vor Quishing

Betrügerinnen und Betrügern versuchen aktuell verstärkt, mit gefälschten QR-Codes sensible Daten von Verbraucherinnen und Verbrauchern abzufischen. Sie verschicken unter anderem Briefe, die angeblich von Banken stammen.

Die Kontaktaufnahme erfolgt beim Quishing (QR-Code-Phishing) auch per E-Mail, SMS oder als WhatsApp-Nachricht.

Der QR-Code führt zu einem Link, der entweder zu einer gefälschten Website weiterleitet oder den Download einer schadhaften Software (Malware) auslöst.

Die Finanzaufsicht BaFin empfiehlt allen Verbraucherinnen und Verbrauchern, nur QR-Codes zu scannen, wenn sie sich sicher sind, wohin diese führen. Ihre Smartphones sollten sie so einstellen, dass Links erst angezeigt und nicht direkt aufgerufen werden.

Weitere Informationen zum Quishing sind zu finden in der BaFin-Verbraucherinformation zum Datendiebstahl.

Wer Zweifel hat, kann sich direkt an die BaFin wenden. Das Verbrauchertelefon ist kostenfrei unter der Telefonnummer 0800 2 100 500 zu erreichen.

Quelle: BaFin

Noratis AG: Anleihegläubigerversammlung beschließt Prolongation der Anleihe 2020/2025

Corporate News

Eschborn, 8. Oktober 2024 – Die Noratis AG (Aktie: ISIN: DE000A2E4MK4 / WKN: A2E4MK), ein führender Bestandsentwickler von Wohnimmobilien in Deutschland, hat bei der zweiten Anleihegläubigerversammlung für die Unternehmensanleihe 2020/2025 (ISIN: DE000A3H2TV6 / WKN: A3H2TV) eine Zustimmung für die Anpassung der Anleihebedingungen von 100 % erhalten. Die Teilnahmequote lag bei 45,8 % des ausstehenden Anleihevolumens.

Die Anleihegläubiger haben eine Laufzeitverlängerung der Anleihe 2020/2025 bis zum 31. Dezember 2028 beschlossen, wobei die Emittentin zur vorzeitigen Rückzahlung der Anleihe berechtigt ist. Der Zinssatz von 5,5 % p.a. bleibt unverändert. Die Noratis AG erhält so die erforderliche Flexibilität bei der geplanten Veräußerung von Immobilienportfolios, durch deren Erlöse die Anleihe zurückgezahlt werden soll. Zudem war die Prolongation eine wesentliche Forderung von Seiten des Ankeraktionärs Merz Real Estate GmbH & Co. KG für die Bereitstellung von weiteren bis zu 16 Mio. Euro Eigenkapital nach 2024 zur Absicherung des eingeschlagenen Sanierungspfads. Des Weiteren wurde auf der Versammlung die e.Anleihe GmbH als Gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der Noratis-Anleihe 2020/2025 gewählt.

Voraussetzung für die Wirksamkeit der Prolongation ist eine entsprechende Laufzeitverlängerung bei unveränderten Konditionen der Unternehmensanleihe 2021/2027 (ISIN: DE000A3E5WP8, WKN: A3E5WP). Bei dieser Anleihe, die von einem einzigen Gläubiger gehalten wird, liegt das Emissionsvolumen bei 10 Mio. Euro. Gespräche mit dem Gläubiger werden bereits geführt. Zudem ist für die Umsetzung der Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung notwendig, dass der Gesellschaft über Barkapitalerhöhungen 10 Mio. Euro Eigenkapital zufließen. Diesbezüglich hat die Merz Real Estate bis zu 10 Mio. Euro zugesagt.

Igor Christian Bugarski, CEO der Noratis AG: „Wir möchten uns herzlich bei den Anleihegläubigern für die Zustimmung bedanken. Sofern nun auch der Gläubiger der Unternehmensanleihe 2021/2027 der Prolongation zustimmt und die Kapitalerhöhungen wie angekündigt umgesetzt werden, erhält die Noratis AG die notwendige Flexibilität für die Veräußerung von Immobilienportfolios. Dies sichert der Noratis AG die Substanz und ist die Basis für die weitere Entwicklung der Gesellschaft.“

Über Noratis:


Die Noratis AG (www.noratis.de, ISIN: DE000A2E4MK4, WKN: A2E4MK) ist führend in der Bestandsentwicklung von Wohnimmobilien in Deutschland. Das Unternehmen erkennt und realisiert Potenziale für Mieter und Investoren. Damit schafft und erhält Noratis bundesweit attraktiven Wohnraum, der gleichzeitig bezahlbar ist. Noratis ist spezialisiert auf die Aufwertung von in die Jahre gekommenen Wohnimmobilien, meist Werkswohnungen, Quartiere und Siedlungen in Städten ab 10.000 Einwohnern sowie in Randlagen von Ballungsgebieten. Nach erfolgreicher Entwicklung bleiben die Objekte im Bestand oder werden mittelfristig an Investoren beziehungsweise im Einzelvertrieb an bestehende Mieter, Kapitalanleger und Selbstnutzer veräußert. Dabei schafft Noratis einen spürbaren und nachhaltigen Mehrwert für alle Stakeholder: von Investoren/Aktionären, Käufern/Verkäufern, Dienstleistern, Mitarbeitenden bis hin zu aktuellen und zukünftigen Mietern. Die Noratis AG ist an der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet.

Mittwoch, 18. September 2024

Noratis AG: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) empfiehlt Zustimmung zur Restrukturierung der Unternehmensanleihen

Corporate News

Eschborn, 18. September 2024 – Die Noratis AG (Aktie: ISIN: DE000A2E4MK4 / WKN: A2E4MK), ein führender Bestandsentwickler von Wohnimmobilien in Deutschland, unterstützt bei der 2. Anleihegläubigerversammlung zur Restrukturierung der Unternehmensanleihe 2020/2025 (ISIN: DE000A3H2TV6 / WKN: A3H2TV) den Gegenantrag der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK). Der Tagesordnungspunkt 1 wurde in der Einladung zur 2. Anleihegläubigerversammlung entsprechend ergänzt. Die SdK empfiehlt die Zustimmung zur Verlängerung der Noratis-Anleihe 2020/2025 bis zum 31. Dezember 2028 bei unverändertem Zinssatz und der Möglichkeit zur vorzeitigen Rückzahlung unter der Bedingung folgender Punkte:
  • Die Laufzeit der Noratis Anleihe 2021/2027 (ISIN DE000A3E5WP8 / WKN A3E5WP), Emissionsvolumen 10 Mio. Euro, gehalten von einem Gläubiger, muss ebenfalls zu unveränderten Konditionen verlängert werden bis zum 31. Dezember 2029.
  • Zudem muss die vom Ankeraktionär Merz Real Estate angekündigte Kapitalerhöhung über mindestens 10 Mio. Euro durchgeführt werden.
Die 2. Anleihegläubigerversammlung findet am 8. Oktober 2024 in Eschborn statt, das notwendige Teilnahmequorum für diese 2. Anleihegläubigerversammlung liegt bei 25 % der ausstehenden Anleihen.

André Speth, CFO der Noratis AG: „Wir haben uns in Abstimmung mit der SdK entschlossen, die Ergänzungen für die vorgeschlagene Laufzeitverlängerung aufzunehmen, da so für die Gläubiger zum Tagesordnungspunkt 1 mehr Klarheit besteht. Wir bitten die Gläubiger, an der Versammlung persönlich teilzunehmen oder sich vertreten zu lassen, damit die notwendige Restrukturierung wie geplant umgesetzt werden kann.“

Durch die vorgeschlagene Verlängerung der Laufzeiten würde die Gesellschaft mehr Flexibilität bekommen, um die für die Rückzahlung der Anleihen notwendigen Immobilienverkäufe ohne kurzfristigen Zeitdruck realisieren zu können. Zudem würde durch die vorgeschlagenen Prolongationen der Anleihen bei einem unveränderten Zins eine wesentliche Bedingung des Großaktionärs Merz Real Estate im Hinblick auf eine weitere Kapitalerhöhung von bis zu 16 Mio. Euro nach 2024 erfüllt werden. Eine höhere Flexibilität bei den geplanten Veräußerungen von Immobilienportfolios in Kombination mit den vorgesehenen Kapitalerhöhungen sichert Substanz in der Noratis AG und damit auch die Rückzahlung der Anleihen nach der Prolongation.

Als weiterer Tagesordnungspunkt wird analog der 1. Anleihegläubigerversammlung vorgeschlagen, die e.Anleihe GmbH, Stuttgart, zum gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger zu bestellen.

Die Anleihegläubiger werden gebeten, an der Versammlung teilzunehmen. Auch für die 2. Anleihegläubigerversammlung ist die Anmeldung postalisch (Noratis AG, c/o Computershare Operations Center, 80249 München) oder per E-Mail an noratis@computershare.de erforderlich. Anleger benötigen für die Teilnahme zudem einen „Besonderen Nachweis und Sperrvermerk“, der bei der depotführenden Bank angefordert werden muss. Auf der Website der Noratis AG unter https://noratis.de/investor-relations/ in der Rubrik „Anleihegläubigerversammlung" ist ein entsprechendes Musterformular ebenso hinterlegt wie ein Vollmachtsformular mit Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, für den Fall, dass Anleihegläubiger nicht persönlich in Eschborn teilnehmen können.

Weitere Informationen zur Gläubigerversammlung finden sich unter https://noratis.de/investor-relations/.

Über Noratis:

Die Noratis AG (www.noratis.de, ISIN: DE000A2E4MK4, WKN: A2E4MK) ist führend in der Bestandsentwicklung von Wohnimmobilien in Deutschland. Das Unternehmen erkennt und realisiert Potenziale für Mieter und Investoren. Damit schafft und erhält Noratis bundesweit attraktiven Wohnraum, der gleichzeitig bezahlbar ist. Noratis ist spezialisiert auf die Aufwertung von in die Jahre gekommenen Wohnimmobilien, meist Werkswohnungen, Quartiere und Siedlungen in Städten ab 10.000 Einwohnern sowie in Randlagen von Ballungsgebieten. Nach erfolgreicher Entwicklung bleiben die Objekte im Bestand oder werden mittelfristig an Investoren beziehungsweise im Einzelvertrieb an bestehende Mieter, Kapitalanleger und Selbstnutzer veräußert. Dabei schafft Noratis einen spürbaren und nachhaltigen Mehrwert für alle Stakeholder: von Investoren/Aktionären, Käufern/Verkäufern, Dienstleistern, Mitarbeitenden bis hin zu aktuellen und zukünftigen Mietern. Die Noratis AG ist an der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet.

Dienstag, 17. September 2024

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK ruft Anleiheinhaber der Gecci Investment KG zur Interessensbündelung auf

Die Gecci Investment KG hat 2020 die Anleihe 2020/2027 (ISIN: DE000A289QS7 / WKN: A289QS) und die Anleihe 2020/2025 (ISIN: DE000A3E46C5, WKN: A3E46C) im Nominalwert von je 8 Mio. Euro emittiert. Die Gecci-Gruppe begann 2021 mit dem Bau von zehn Häusern im Bockenemer Ortsteil Bültum und betonte, die nötigen Baustoffe bereits gekauft zu haben. Das Geschäftsmodell sah eine sogenannte „Mietübereignung“ vor, bei der der Käufer zunächst über 23 bis 32 Jahre Miete zahlt, bevor das Wohnhaus in sein Eigentum übergeht. Der Geschäftsführer Gerald Evans ist im Mai 2024 verstorben. Presseberichten zufolge wird derzeit in Bültum nicht weitergebaut und Gecci habe im Juli 2024 „wegen Betriebs- und Büroauflösung“ zahlreiche Maschinen sowie Bau- und Büromaterial zum Verkauf angeboten. Zinsen auf die beiden Anleihen wurden zuletzt 2022 gezahlt.

Die Geschehnisse werfen aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“) erhebliche Fragen auf. Denn im Oktober 2022 teilte Gecci noch mit, dass die Vorräte aus Baustoffen für die nächsten drei Jahre ausreichen und Kosten für die Mieten für Baumaschinen, Baugeräte und Werkzeuge nicht anfallen würden, da diese im Eigentum der Gecci geführt werden. Das Geschäftsergebnis übertreffe deutlich die Erwartungen und sei stabil. Aus Sicht der SdK sind die Verflechtungen innerhalb der Gecci-Gruppe undurchsichtig. Zudem ist fraglich, wie das Geschäftsmodell der Mitübereignung stabil laufen soll, wenn die Bauarbeiten derzeit offenbar eingestellt sind und auch 2022 die Immobilien noch nicht fertig gestellt worden sind und somit keine Mieteinnahmen eingegangen sein dürften. Auch der Verkauf von Baumaschinen, die angeblich im Eigentum der Gecci GbR, einer Gesellschaft mit Gerald Evans und seiner Frau Anja Evans als Gesellschafter, stehen, nach den bisherigen Aussagen aber möglicherweise mit Anleihegelder bezahlt worden sind, wirft Fragen auf. Im Handelsregister ist für die Emittentin immer noch der verstorbene Gerald Evans als Geschäftsführer eingetragen. Die Anleihen sind nach einer Ad-hoc-Mitteilung der Emittentin vom 25.01.2021 mit erstrangigen Grundschulden für alle zehn Grundstücke, auf denen gebaut werden soll, besichert. Dies widerspricht den Anleihebedingungen, nach denen die Anleihen dinglich nicht besicherte Verbindlichkeiten darstellen.

Für beide Anleihen bestehen fällige Zinsansprüche seit der letzten Zinszahlung 2022. Eine Kündigung der Anleihen wegen Zahlungsverzug und somit Einforderung des vollen Nominalbetrags ist hingegen nach den Anleihebedingungen nur wirksam, sofern Kündigungen für mindestens 25% des ausstehenden Nominalbetrags der jeweiligen Anleihe erklärt werden.

Die SdK rät daher den betroffenen Anleiheinhabern, ihre Interessen zu bündeln. Um eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können, organisiert die SdK eine Interessensgemeinschaft für die betroffenen Anleiheinhaber. Betroffene Anleger können sich hierzu unter www.sdk.org/gecci registrieren. Die SdK wird die dort registrierten Anleiheinhaber mittels Newsletter über die weiteren Entwicklungen sowie rechtliche Möglichkeiten zur Durchsetzung der Ansprüche informieren.

Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.

München, den 17.09.2024

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK hält Anleihen der Gecci Invest KG!

Dienstag, 10. September 2024

ESPG AG leitet Restrukturierungsvorhaben nach StaRUG wegen drohender Zahlungsunfähigkeit ein

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

- Vorstand und Aufsichtsrat der ESPG AG beschließen Anzeige eines Restrukturierungsvorhabens nach StaRUG wegen drohender Zahlungsunfähigkeit

- Restrukturierungsplan soll vorsehen, dass die Gläubiger der Anleihe 2018/2026 gegen eine angemessene Kompensation auf alle Ansprüche aus der Anleihe verzichten; Zinszahlung am 1. Oktober 2024 entfällt

- Investoren sichern für den Fall des Eintritts der Rechtskraft des Restrukturierungsplans frische Liquidität von rund EUR 9,5 Mio. zur Sicherung des Fortbestands der Gesellschaft zu


Köln, 10. September 2024 Vorstand und Aufsichtsrat der ESPG AG („ESPG“ oder „Gesellschaft“) haben beschlossen, beim zuständigen Amtsgericht ein Restrukturierungsvorhaben nach dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) anzuzeigen.

Die Beschlussfassungen erfolgten vor dem Hintergrund, dass alle verfolgten Optionen zur Finanzierung der am 1. Oktober 2024 anstehenden Zinszahlung auf die Anleihe 2018/2026 bisher nicht erfolgreich realisiert werden konnten und der Vorstand diese nun nicht mehr weiterverfolgt. Die Gesellschaft ist damit drohend zahlungsunfähig, und Vorstand und Aufsichtsrat sehen in der Anzeige und Durchführung eines StaRUG-Verfahrens die einzig verbliebene Möglichkeit zur erfolgreichen Restrukturierung der ESPG.

Der Restrukturierungsplan soll einen Verzicht der Anleihegläubiger auf alle Ansprüche aus der Anleihe gegen eine angemessene Kompensation vorsehen. Dabei wird auch die Möglichkeit einer Beteiligung der Anleihegläubiger am weiteren Unternehmenserfolg geprüft. Es ist vorgesehen, den Restrukturierungsplan kurzfristig bei Gericht mit dem Ziel einzureichen, dass dessen Regelungen bis Ende Oktober 2024 wirksam werden können. Die am 1. Oktober 2024 anstehende Zinszahlung auf die Anleihe 2018/2026 wird nicht mehr erfolgen.

Unter bestimmten Bedingungen, insbesondere dem Eintritt der Rechtskraft des Restrukturierungsplans, haben Investoren bereits zugesichert, frische Liquidität von rund EUR 9,5 Mio. zur Sicherung des Fortbestands der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen.

Die Gesellschaft wird den Kapitalmarkt und die Öffentlichkeit entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über den Fortschritt der Restrukturierungsmaßnahmen und den weiteren Verlauf des Prozesses informieren.

Montag, 9. September 2024

Noratis AG lädt zur 2. Gläubigerversammlung für die Anleihe 2020/2025 am 8. Oktober 2024 ein

Corporate News


Eschborn, 9. September 2024 – Die Noratis AG (Aktie: ISIN: DE000A2E4MK4 / WKN: A2E4MK), ein führender Bestandsentwickler von Wohnimmobilien in Deutschland, hat bei der 1. Anleihegläubigerversammlung für die Unternehmensanleihe 2020/2025 (ISIN: DE000A3H2TV6 / WKN: A3H2TV) das erforderliche Quorum von 50 % nicht erreicht. Für die 1. Gläubigerversammlung haben sich 45,12 % der ausstehenden Schuldverschreibungen angemeldet. Damit ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig. Die Gläubigerversammlung findet wie geplant dennoch am 10. September 2024 in Eschborn ohne Abstimmung statt. Daran schließt sich eine Informationsveranstaltung an.

Die Noratis AG wird kurzfristig zu einer 2. Anleihegläubigerversammlung am 8. Oktober 2024 in Eschborn einladen. Die Einladung hierfür wird voraussichtlich am 13. September 2024 im Bundesanzeiger sowie auf der Website der Noratis AG im Investor Relations-Bereich veröffentlicht. Für diese 2. Anleihegläubigerversammlung liegt das notwendige Teilnahmequorum bei 25 % der ausstehenden Anleihen.

Die Tagesordnung für die 2. Anleihegläubigerversammlung entspricht der Agenda der 1. Versammlung. So soll vor allem eine Verlängerung der Laufzeit der Noratis-Anleihe 2020/2025 bis zum 31. Dezember 2028 bei unverändertem Zinssatz beschlossen werden, wobei die Noratis AG zu einer vorzeitigen Rückzahlung berechtigt ist. Hierdurch würde die Gesellschaft mehr Flexibilität bekommen, um die für die Rückzahlung der Anleihe notwendigen Immobilienverkäufe ohne kurzfristigen Zeitdruck realisieren zu können. Die vorgeschlagene Prolongation der Anleihe 2020/2025 ist eine wesentliche Bedingung des Großaktionärs Merz Real Estate, um eine weitere Kapitalerhöhung von bis zu 16 Mio. Euro nach 2024 zu begleiten. Diese Kapitalerhöhung zusammen mit der höheren Flexibilität bei der Veräußerung von Immobilienportfolios sichert die Substanz der Noratis AG und damit die Rückzahlung der Anleihe am Laufzeitende.

Die Anleihegläubiger werden gebeten, an der Versammlung teilzunehmen. Die auch für die 2. Anleihegläubigerversammlung erforderliche Anmeldung kann postalisch (Noratis AG, c/o Computershare Operations Center, 80249 München) oder per E-Mail an noratis@computershare.de erfolgen. Für die Teilnahme benötigen Anleger einen „Besonderen Nachweis und Sperrvermerk“, der bei der depotführenden Bank angefordert werden muss. Ein entsprechendes Musterformular ist auf der Website der Noratis AG unter https://noratis.de/investor-relations/ in der Rubrik „Anleihegläubigerversammlung" hinterlegt. Die Anmeldung sowie der „Besondere Nachweis und Sperrvermerk“ müssen bis spätestens 5. Oktober 2024, 24:00 Uhr (MESZ) unter vorstehender Adresse eingehen. Anleihegläubiger, die nicht persönlich teilnehmen möchten, können den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft eine Vollmacht mit Weisungen erteilen.

André Speth, CFO der Noratis AG: „Wir bitten die Anleihegläubiger, an der 2. Anleihegläubigerversammlung teilzunehmen oder sich vertreten zu lassen. Die Prolongation der Anleihe ist ein notwendiger Baustein unseres Restrukturierungskonzepts und eine wesentliche Komponente für die von der Merz Real Estate in Aussicht gestellten weiteren 16 Mio. Euro Eigenkapital. Sie dient der Sicherung der Zukunft der Noratis AG und der Rückzahlung der Anleihe am Laufzeitende.“

Weitere Informationen zur Gläubigerversammlung finden sich unter https://noratis.de/investor-relations/.

Über Noratis:

Die Noratis AG (www.noratis.de, ISIN: DE000A2E4MK4, WKN: A2E4MK) ist führend in der Bestandsentwicklung von Wohnimmobilien in Deutschland. Das Unternehmen erkennt und realisiert Potenziale für Mieter und Investoren. Damit schafft und erhält Noratis bundesweit attraktiven Wohnraum, der gleichzeitig bezahlbar ist. Noratis ist spezialisiert auf die Aufwertung von in die Jahre gekommenen Wohnimmobilien, meist Werkswohnungen, Quartiere und Siedlungen in Städten ab 10.000 Einwohnern sowie in Randlagen von Ballungsgebieten. Nach erfolgreicher Entwicklung bleiben die Objekte im Bestand oder werden mittelfristig an Investoren beziehungsweise im Einzelvertrieb an bestehende Mieter, Kapitalanleger und Selbstnutzer veräußert. Dabei schafft Noratis einen spürbaren und nachhaltigen Mehrwert für alle Stakeholder: von Investoren/Aktionären, Käufern/Verkäufern, Dienstleistern, Mitarbeitenden bis hin zu aktuellen und zukünftigen Mietern. Die Noratis AG ist an der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet.

Montag, 2. September 2024

Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen: Amtsgericht eröffnet Insolvenzverfahren über FTI Touristik GmbH und BigXtra Touristik GmbH

Pressemitteilung

- Gläubiger der insolventen Gesellschaften können jetzt Forderungen anmelden

- Ein Drittel der FTI-Mitarbeiter in Deutschland hat bereits einen neuen Arbeitsplatz/Rund 700 Beschäftigte erhalten Kündigung/Mehrere hundert Arbeitsplätze durch bereits erfolgte Unternehmensverkäufe gesichert

- Verwertung von Beteiligungen läuft weiter: Gute Verkaufsaussichten für ausländische Hotelgesellschaften mit rund 7.500 Beschäftigten


München, 02. September 2024 – Das Amtsgericht München hat mit Beschluss vom 01. September 2024 die Insolvenzverfahren über das Vermögen der FTI Touristik GmbH und der BigXtra Touristik GmbH eröffnet und Rechtsanwalt Axel Bierbach von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen zum Insolvenzverwalter bestellt. Der Sanierungsexperte war bereits nach den Insolvenzanträgen der FTI Touristik GmbH am 03. Juni 2024 und der BigXtra Touristik GmbH am 06. Juni 2024 zum vorläufigen Insolvenzverwalter beider Gesellschaften bestellt worden.

„Ich bin sehr froh, dass die Insolvenzverfahren über die FTI Touristik GmbH und die BigXtra Touristik GmbH trotz der schwierigen Ausgangslage nun eröffnet werden können. Durch die bereits im vorläufigen Insolvenzverfahren gelungenen Verkäufe von Unternehmensbeteiligungen der FTI GROUP ist die Finanzierung nun insoweit gesichert, dass eine geordnete Abwicklung im Rahmen des eröffneten Verfahrens erfolgen kann. Für die Gläubiger ist jetzt der Weg frei, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden“, sagte Insolvenzverwalter Axel Bierbach am Montag in München. Der Insolvenzverwalter rechnet mit rund 350.000 Forderungsanmeldungen; der Großteil davon sind Kundengläubiger.

Die FTI Touristik GmbH und die BigXtra Touristik GmbH, die den Kern des auf Pauschalreisen spezialisierten Reisegeschäfts des drittgrößten deutschen Reisekonzerns FTI GROUP bilden, haben Insolvenzanträge wegen Überschuldung gestellt. Zahlreiche weitere Konzerngesellschaften im In- und Ausland folgten in den vergangenen Wochen. Insgesamt beschäftigte die FTI GROUP zum Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung rund 11.000 Mitarbeiter, davon rund 2.000 im Tour Operating mit den Hauptveranstaltern FTI Touristik GmbH und BigXtra Touristik GmbH sowie weiteren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften. Rund 9.000 Mitarbeiter waren in den ausländischen Tochtergesellschaften beschäftigt, in denen zahlreiche Hotelgesellschaften und Zielgebietsagenturen (so genannte DMCs) gebündelt sind. Insgesamt umfasste die FTI GROUP zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags rund 110 Gesellschaften im In- und Ausland. Die Gruppe erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2022/23 einen Umsatz von rund 4,1 Milliarden Euro.

Keine Fortführungsaussichten für Geschäftsbetrieb als Ganzes

Insolvenzverwalter Bierbach stellte klar, dass keine Fortführungsaussichten für den Geschäftsbetrieb des Konzerns als Ganzes bestehen. Das Reisegeschäft als Kern von FTI musste mit dem Insolvenzantrag eingestellt werden. „Weder war ausreichend Liquidität vorhanden, noch konnten Sicherungsscheine für Reisende ausgegeben werden. Die Durchführung und der weitere Verkauf von Reisen, insbesondere von Pauschalreisen, waren damit unmöglich“, erklärte Bierbach. „Die Situation war sowohl für das Management von FTI als auch für die gesamte Belegschaft ein Schock. Dennoch haben alle Beteiligten in den vergangenen drei Monaten alles getan, um mich und mein gesamtes Kanzleiteam bei der Bewältigung der enormen Herausforderungen nach Kräften zu unterstützen; insbesondere mit der Geschäftsführung und den Führungskräften von FTI haben wir sehr eng und konstruktiv zusammengearbeitet,“ so der Insolvenzverwalter.

Als erste Maßnahme setzte der vorläufige Insolvenzverwalter alles daran, dass die rund 60.000 Urlauber, die sich zum Zeitpunkt der Insolvenzanmeldung in den Zielgebieten befanden, ihre Reise planmäßig beenden konnten. „Dank der hervorragenden Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, insbesondere mit dem Deutschen Reisesicherungsfonds und dem FTI-Krisenstab in München und in den Zielgebieten, konnten die Kunden ihren Urlaub relativ reibungslos fortsetzen und es kam nur in Ausnahmefällen zu Problemen vor Ort. Aufwändige Rückholaktionen von Urlaubern, wie es sie bei anderen Insolvenzen in der Reisebranche in der Vergangenheit gab, konnten wir glücklicherweise vermeiden“, betonte Bierbach.

In der zweiten Phase wurden intensive Bemühungen unternommen, die rund 175.000 bereits gebuchten und bezahlten Pauschalreisen auf einen anderen Veranstalter umzubuchen, um den Kunden die ursprünglich gebuchte Reise zu ermöglichen. Diese Bemühungen blieben leider erfolglos. Dies ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen, u.a. auf die hohe Dynamik im Reisemarkt, den hohen Zeitdruck und technische Schwierigkeiten bei der Umsetzung.

Ein Drittel der Mitarbeiter beider Gesellschaften hat bereits neuen Job


Für rund 700 Mitarbeiter der FTI Touristik GmbH und der BigXtra Touristik GmbH bedeutet die Einstellung des Reisegeschäfts, dass sie Anfang September, wenn der Zeitraum der Insolvenzgeldzahlung endet, ihre Kündigung erhalten. Knapp 600 Mitarbeitende müssen ab dem 01. September 2024 von der Arbeitspflicht freigestellt werden und das Unternehmen verlassen. 130 Mitarbeiter werden in den kommenden Monaten noch im Abwicklungsteam fortbeschäftigt, bis der Betrieb zum Jahresende endgültig stillgelegt wird.

Es gibt aber auch erfreuliche Nachrichten: Mehr als 320 Mitarbeiter der beiden insolventen Unternehmen haben bereits Aufhebungsverträge unterschrieben und einen neuen Arbeitsplatz gefunden. „Diese Bilanz zeigt, dass die Beschäftigten von FTI sehr gut qualifiziert sind und dass sich die enormen Anstrengungen aller Beteiligten, die Mitarbeiter bei der Jobsuche zu unterstützen, gelohnt haben. Gemeinsam haben wir alles darangesetzt, den betroffenen Mitarbeitern eine gute berufliche Perspektive zu bieten“, so der Insolvenzverwalter. Besonders hob er die enge Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und mit FTI hervor, die zu verschiedenen Aktionen wie einer mehrtägigen Jobbörse in der FTI-Konzernzentrale in München und gezielten Bewerbungscoachings geführt habe. Ausdrücklich dankte Bierbach auch dem FTI-Betriebsrat für die konstruktive Zusammenarbeit.

Verkauf von FTI-Beteiligungen sichert Großteil der Arbeitsplätze des Gesamtkonzerns

Durch den Verkauf von direkten und indirekten Unternehmensbeteiligungen konnten in den drei Monaten seit der Insolvenzanmeldung bereits mehrere hundert Arbeitsplätze in den FTI-Tochtergesellschaften gesichert werden. „Das ist ein großer Erfolg, denn angesichts der komplexen und stark verflochtenen Konzernstruktur der FTI GROUP war es ein Kraftakt, den Verkaufsprozess einzelner Einheiten überhaupt starten zu können“, erklärte Bierbach. So habe es mehrere Wochen gedauert, bis ein abschließender Überblick über die Verwertbarkeit einzelner Geschäftsbereiche oder Tochtergesellschaften möglich war. Bereits veräußert hat der Insolvenzverwalter u.a. die Anteile an der TVG Touristik Vertriebsgesellschaft mbH, das Servicecenter erf24 touristic services GmbH in Erfurt, den Luxusreiseveranstalter WINDROSE Finest Travel GmbH sowie die Marke 5vor Flug.

Im Rahmen des eröffneten Insolvenzverfahrens liegt der Fokus neben der umfassenden und sauberen Abwicklung der einzelnen insolventen Gesellschaften nun vorrangig auf der Veräußerung weiterer werthaltiger Beteiligungen. Zum Verkauf stehen vor allem die ausländischen Hotelgesellschaften, in denen der Großteil der Mitarbeiter der FTI GROUP (rund 7.500) beschäftigt ist. „Die Investorensuche für diesen Bereich läuft sehr erfolgreich. Es gibt eine Vielzahl von Interessenten für die ausländischen Hotelgesellschaften. Wir befinden uns mit mehreren Bietern in intensiven und bereits fortgeschrittenen Verhandlungen und sind zuversichtlich, gute Lösungen für die Gläubiger und die betroffenen Mitarbeiter zu finden“, sagte Bierbach. „Damit stehen die Chancen sehr gut, dass der Großteil der Arbeitsplätze der FTI-Gruppe im Hotelbereich erhalten werden kann - wenn auch künftig unter neuen Eigentümern. Das ist für viele Urlaubsregionen ein ganz erheblicher Wirtschaftsfaktor“, so Bierbach weiter.

Der Geschäftsbetrieb der unter der Meeting Point Hotelmanagement Holding GmbH zusammengefassten ausländischen Hotelgesellschaften läuft derzeit uneingeschränkt weiter. Die 54 Hotels, darunter acht FTI-eigene, hatten in der Vergangenheit nur einen FTI-Kundenanteil von rund 20 Prozent, so dass das Wegbrechen des FTI-Reisegeschäfts keine gravierenden Auswirkungen auf die jeweiligen Gesellschaften hatte. Schwerwiegender wirkte sich die Insolvenz von FTI auf die so genannten DMCs unter der Dachmarke Meeting Point International GmbH aus. Diese in 17 Ländern tätigen Zielgebietsagenturen mit insgesamt rund 1.500 Mitarbeitern haben vor der Insolvenz einen Großteil ihrer touristischen Leistungen für FTI-Kunden erbracht. Nach Einschätzung des Insolvenzverwalters wird zumindest ein Teil dieser Agenturen fortgeführt werden können, wenn auch voraussichtlich in geringerem Umfang als bisher.

Gläubiger können Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden

Für die Gläubiger von FTI bedeutet die Eröffnung der Insolvenzverfahren über das Vermögen der FTI Touristik GmbH und der BigXtra Touristik GmbH, dass sie nun ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden können. Dies betrifft FTI-Kunden, die Einzelleistungen bei FTI Touristik, BigXtra oder der Marke 5vorFlug gebucht haben, sowie alle anderen Leistungspartner und Gläubiger von FTI. Die Gläubiger werden bis spätestens Ende September ein Gläubigeranschreiben vom Insolvenzverwalter erhalten und können dann ihre Forderung mit der darin angegebenen PIN (Persönliche Identifikationsnummer) oder auch ohne PIN schriftlich per Post oder elektronisch über das Verfahrensportal https://fti-inso.de anmelden. Vor Erhalt dieses Aufforderungsschreibens müssen die Gläubiger noch nichts unternehmen.

Nach Erhalt des Schreibens sollten jedoch zunächst nur diejenigen Kunden Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden, deren bereits geleistete Zahlungen nicht anderweitig erstattet werden können. Dies gilt vor allem für Reisende, die bei FTI Einzelleistungen wie Hotels oder Mietwagen gebucht hatten und die keine Erstattung beim Zahlungsvermittler geltend machen.

Den rund 90 Prozent der FTI-Kunden, die eine Pauschalreise bei FTI oder BigXtra gebucht haben, rät der Insolvenzverwalter hingegen, zunächst die ihnen zustehende Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen über den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) abzuwarten und nur eventuell nicht vom DRSF erstattete Teilbeträge zur Insolvenztabelle anzumelden. Der DRSF schützt auftragsgemäß Verbraucher, die eine Pauschalreise oder eine Reise mit verbundenen Reiseleistungen FTI gebucht haben und reguliert den entstandenen Schaden. Das entsprechende Erstattungsverfahren hat der DRSF Anfang August gestartet. Alle wichtigen Informationen rund um das bereits laufende Erstattungsverfahren finden anspruchsberechtigte Verbraucherinnen und Verbraucher auf der Website https://drsf.reise/informationsueberlick-zur-insolvenz-der-fti-group.

„Kein Gläubiger muss befürchten, eine Frist zu versäumen, denn die Anmeldefrist ist keine Ausschlussfrist. Wir bitten daher dringend darum, zunächst die empfohlenen Rückzahlungswege einzuhalten, um das gesamte Verfahren nicht unnötig zu verzögern“, sagte Insolvenzverwalter Bierbach. Er ergänzte dazu: „Kunden sollten sich zunächst auf den erfolgversprechendsten Weg der Rückerstattung konzentrieren. Werden mehrere Anträge gleichzeitig gestellt, blockiert dies die Bearbeitung aller Anträge, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Kunden sonst mehrfach an ihr Geld kommen. Die bei mir zur Tabelle angemeldeten Forderungen kann ich aber nur für denjenigen Teil anerkennen, den die Kunden nicht anderweitig erstattet bekommen,“ sagte Bierbach. Der Insolvenzverwalter kündigte an, dass am Ende des Insolvenzverfahrens voraussichtlich nur eine geringe Quote herauskommen werde und sich das gesamte Verfahren und die Prüfung der Forderungen angesichts der Vielzahl der Gläubiger voraussichtlich über mehrere Jahre hinziehen werde.

Für Kundenanfragen zu den Forderungsanmeldungen stehen folgende Kontaktadressen zur Verfügung: E-Mail: fti@mhbk.de, Hotline: +49 89 2525 4000.

Donnerstag, 29. August 2024

BaFin warnt vor Plattformreihe „Betreten Sie selbstbewusst die Handelsarena“

Die Finanzaufsicht BaFin warnt seit einiger Zeit vor Online-Handelsplattformen, die den Eingangssatz „Betreten Sie mit [Name der Website] selbstbewusst die Handelsarena“ verwenden. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten. Jede dieser Websites hat eine identische Schriftart, eine (nahezu) identische textliche Gestaltung und nutzt denselben Aufbau.

Die BaFin warnt nunmehr vor folgenden weiteren Plattformen, die ebenfalls diesen Slogan verwenden und die auch darüber hinaus weitgehend identisch sind:
  • zwischenportal.com, angeblicher Geschäftssitz London, Vereinigtes Königreich
  • marketglobalfx.com, keine Angaben zum Geschäftssitz
  • cmginternal.top, angeblicher Geschäftssitz London, Vereinigtes Königreich
  • swiss-cap.io, angeblicher Geschäftssitz London, Vereinigtes Königreich
  • luno-invest.org, vorgeblicher Geschäftssitz London, Vereinigtes Königreich
  • trademastercfd.com, angeblich betrieben von der Apex Ventures Ltd., Majuro, Marshallinseln und/oder der GroupUp Green LLC, Kingstown, St. Vincent und die Grenadinen
  • eu-trade.org, angeblicher Geschäftssitz London, Vereinigtes Königreich
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle: BaFin

BaFin-Razzia gegen Betreiber von Krypto-Automaten

In einer deutschlandweiten Aktion stellte die Finanzaufsicht BaFin heute Krypto-Automaten sicher, an denen Bitcoin und andere Krypto-Werte gehandelt werden können. Dabei wurde Bargeld in Höhe von einer knappen Viertelmillion Euro einbehalten. Die 13 beschlagnahmten Geräte werden ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin betrieben und bergen das Risiko der Geldwäsche. An insgesamt 35 Standorten gingen Beamte der BaFin mit Unterstützung von Polizei und Deutscher Bundesbank sowie in Abstimmung mit dem Bundeskriminalamt (BKA) gegen die Aufsteller vor und sammelten mit rund 60 Einsatzkräften die illegal betriebenen Automaten ein.

In vielen deutschen Großstädten stellte die BaFin heute illegal aufgestellte Tauschautomaten sicher. Das Wechseln von Euro in Krypto-Währungen und umgekehrt stellt gewerbsmäßigen Eigenhandel oder ein Bankgeschäft dar und benötigt deshalb laut Gesetz (§ 32 Kreditwesengesetz) die ausdrückliche Erlaubnis der BaFin. Andernfalls wird das Geschäft illegal betrieben. Die Erlaubnispflicht schützt sowohl die Integrität des Finanzsystems als auch Verbraucherinnen und Verbraucher. Mit dem Handel mit Krypto-Werten sind erhebliche Risiken bis hin zum Totalverlust verbunden. Illegal handelnde Betreiber werden von Polizei und Staatsanwaltschaft strafrechtlich verfolgt. Den Tätern drohen bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug.

Manche Wechselautomaten ziehen zudem Nutzer mit kriminellen Absichten an. Wer Krypto-Automaten betreibt, muss zur Geldwäscheprävention die Identität der Kunden feststellen („Know your customer“-Verfahren, KYC), entweder beim Start der Geschäftsbeziehung oder wenn die Kunden außerhalb einer solchen Werte von 1000 Euro oder mehr wechseln. Generell gilt: Werden Anhaltspunkte für die illegale Herkunft des Geldes oder der Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung festgestellt, muss dies an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) gemeldet werden. Tauschautomaten, an denen diese Sorgfaltspflichten nicht eingehalten werden, eignen sich aufgrund der Anonymität zur Geldwäsche.

Die BaFin ist im öffentlichen Interesse tätig. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten. Kundinnen und Kunden von Banken, Versicherern und Wertpapierdienstleistern sollen dem Finanzsystem vertrauen können. Die Abteilung Integrität des Finanzsystems (IF) im Geschäftsbereich Abwicklung und Geldwäscheprävention ist für die Prüfung der Erlaubnispflicht und die Verfolgung unerlaubter Geschäfte zuständig. Sie arbeitet eng mit der Abteilung Geldwäscheprävention der BaFin zusammen.

Quelle: BaFin

Website smartes-investment.com: BaFin warnt vor Angeboten der Handelsplattform „Smart Stocks GPT“

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der SMART-MTA Trust Fund Ltd. mit angeblichen Geschäftssitzen in London, Vereinigtes Königreich, und New York, USA. Es besteht der Verdacht, dass die Gesellschaft unter der Bezeichnung „Smart Stocks GPT“ auf der Website smartes-investment.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle: BaFin

zinsfokus.de: BaFin warnt vor Website und weist auf Identitätsmissbrauch hin

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website zinsfokus.de. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen angeboten.

Die BaFin weist darauf hin, dass die Website bzw. ihr Betreiber in keinerlei Geschäftsbeziehung zu der bei der BaFin lizenzierten und in Berlin ansässigen Lloyds Bank GmbH stehen. Es liegt ein Identitätsmissbrauch zulasten der Gesellschaft vor.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle: BaFin

OTC-500: BaFin warnt vor Webseiten otc-500.ai, otc-500.com und trade-otc-investment.com

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der OTC-500. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seinen Websites otc-500.ai, otc-500.com und trade-otc-investment.com ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen an.

Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienst-leistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen dar-über, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle: BaFin

BaFin warnt vor angeblicher europäischer Aufsichtsbehörde

Die Finanzaufsicht BaFin weist darauf hin, dass die „FINA EU“ keine europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ist. Diesen Eindruck erwecken die auf der Website fin-eu.com veröffentlichten Informationen. Die „FINA EU“ beaufsichtigt aber keine Unternehmen, die im Finanzsektor tätig sind.

Die BaFin bittet daher alle Verbraucherinnen und Verbraucher, Angebote oder Aufforderungen abzulehnen, die auf die FINA EU als Aufsichtsbehörde verweisen. Darüber hinaus empfiehlt sie ihnen, Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten, wenn sie mit Angeboten der angeblichen Aufsichtsbehörde in Kontakt gekommen sind.

Quelle: BaFin

Freitag, 23. August 2024

HPI AG: Ergebnis der Gläubigerversammlung

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, 23. August 2024 – Die HPI AG (die „Gesellschaft“) informiert über das Ergebnis der Gläubigerversammlung der Wandelschuldverschreibung 2011/2024 (ISIN: DE000A1MA6Z2) wie folgt.

Das erforderliche Quorum wurde mit 408 von 714 (57,14 %) anwesenden Anleihegläubigern erreicht. Die Gläubigerversammlung hat die One Square Advisory Services S.à.r.l einstimmig mit sofortiger Wirkung als gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger abberufen.

Sämtliche sonstigen Anträge, Gegen- und Ergänzungsanträge wurden auf Antrag des Versammlungsleiters einstimmig von der Tagesordnung genommen. Damit hat die am 20. August gewährte Stundung der Rückzahlungsverpflichtung der Wandelanleihe 2011/2024 bis zum 28. Februar 2025 weiterhin Bestand.

Mittwoch, 21. August 2024

HPI AG: One Square Advisory Services S.à.r.l: Weitere Stundung der Rückzahlungsverpflichtungen und Zinsen zur Vermeidung der Insolvenz - Niederlegung des Amtes als gemeinsamer Vertreter

Corporate News

Genf, 21.August 2024 - Die HPI AG, München, hat die Anleihegläubiger der 5 % Wandelschuldverschreibung 2011/2024 (ISIN DE 000A1MA6Z2 / WKN A1MA6Z) zu einer am 22. August 2024, ab 10:00 Uhr im Westin Grand Hotel, München stattfinden Gläubigerversammlung eingeladen, um über wesentliche Änderungen der Anleihebedingungen abzustimmen.

Die HPI AG schlägt vor, dass die Anleihegläubiger ab dem 1. Juli 2024 auf Zinsen verzichten und den zum 30. Juni 2024 ausstehenden Valutabetrag in Stückaktien der Anleiheschuldnerin wandeln sollen.

Um die drohende Insolvenz der Gesellschaft abzuwenden und ihr die Möglichkeit zu geben, geeignete Maßnahmen zur nachhaltigen Sanierung der Gesellschaft vorzubereiten und in Abstimmung mit den Gläubigern umzusetzen, spricht der gemeinsame Vertreter eine weitere Stundung der Rückzahlungsverpflichtungen nebst Zinsen aus der HPI AG Wandelanleihe 2011/2024 bis zum 28.02.2025 aus. Die Stundung steht unter der Einschränkung, dass ein ggf. neu gewählter gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der HPI AG Wandelanleihe A1MA6Z das Recht zur Kündigung der gewährten Stundung und Fälligstellung der gestundeten Forderungen erhält.

Weiterhin möchten wir die Anleihegläubiger informieren, dass die One Square Advisory Services S.à.r.l. das Amt des gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger der HPI AG Wandelschuldverschreibung A1MA6Z niedergelegt hat. Hintergrund ist, dass sich der gemeinsame Vertreter auf Basis der in den letzten Monaten geführten Gespräche und der zur Verfügung gestellten Informationen und Konzepte nicht in der Lage sieht, das Amt im besten Interesse der Gläubiger auszuführen. Dem gemeinsamen Vertreter ist eine Plausibilisierung der angedachten Kapitalmaßnahmen der Gesellschaft nicht möglich und sieht sich daher weiterhin nicht in der Lage, den vertretenen Anleihegläubigern eine sinnvolle Handlungsempfehlung zu geben, insbesondere ob bereits im jetzigen Stadium eine Wandlung der Anleiheverbindlichkeiten in Eigenkapital der Gesellschaft ein wirtschaftlich sinnvoller Weg ist.

Freitag, 16. August 2024

Warnung: Website investgurus[dot]de

Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) weist darauf hin, dass keine Verbindung zwischen Schreiben, welche im Namen der Bank Frick AG von den Betreibern der Website www[dot]investgurus[dot]de übermittelt werden und der liechtensteinischen Bank Frick AG, Landstrasse 14, 9496 Balzers (Registernummer: FL-0001.548.501-4) besteht.

Die Betreiber der Website www[dot]investgurus[dot]de bedienen sich in unrechtmässiger Weise des Namens und des Logos der Bank Frick AG.

Die Betreiber der Website www[dot]investgurus[dot]de verfügen über keine aufsichtsrechtliche Bewilligung oder Registrierung der FMA und sind damit nicht berechtigt, bewilligungs- oder registrierungspflichtige Dienstleistungen in Liechtenstein zu erbringen. Sie unterstehen nicht der Aufsicht durch die FMA.

Die FMA rät dringend davon ab, Investitionen im Zusammenhang mit den Betreibern der Website www[dot]investgurus[dot]de zu tätigen, insbesondere nicht auf Angebote zu reagieren oder Gelder zu überweisen.

Quelle: FMA Liechtenstein

Warnung: freedom-finance[dot]nl

Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) weist darauf hin, dass der Betreiber der Website freedom-finance[dot]nl über keine aufsichtsrechtliche Bewilligung oder Registrierung der FMA verfügt.

Somit ist es diesem nicht gestattet, bewilligungs- oder registrierungspflichtige Finanzdienstleistungen in Liechtenstein zu erbringen. Die FMA rät dringend davon ab, Investitionen über die Website freedom-finance[dot]nl zu tätigen, insbesondere auf Angebote zu reagieren oder Gelder zu überweisen oder Kryptowährungen zu übertragen.

Quelle: FMA Liechtenstein

Montag, 12. August 2024

HPI AG: One Square Advisory Services S.à.r.l: Weitere Gläubigerversammlung der HPI AG – Stellungnahme des gemeinsamen Vertreters

Corporate News

Genf, 12. August 2024 - Die HPI AG, München, hat die Anleihegläubiger der 5 % Wandelschuldverschreibung 2011/2024 (ISIN DE 000A1MA6Z2 / WKN A1MA6Z) am 7. August 2024 zu einer weiteren Gläubigerversammlung eingeladen. Diese Gläubigerversammlung soll ausdrücklich keine zweite, sondern eine neue erste Gläubigerversammlung sein und findet am 22. August 2024, ab 10:00 Uhr im Westin Grand Hotel, München statt.

Damit diese Versammlung abstimmungsfähig ist, ist somit wieder eine Präsenz von mind. 50% des ausstehenden Nominalvolumens notwendig. In der ersten Gläubigerversammlung wurde das Quorum mehr als deutlich verfehlt und die Versammlung war damit nicht beschlussfähig.

Für den gemeinsamen Vertreter ist es nicht nachvollziehbar und unverständlich, warum die Gesellschaft bewusst auf das Recht, eine sogenannte zweite Versammlung mit einem niedrigeren Quorum für die Beschlussfähigkeit von nur 25% einzuberufen verzichtet und damit bewusst in Kauf nimmt, dass eine Abstimmung auch in der Versammlung vom 22. August an der mangelnden Präsenz scheitert.

Der Vorschlag der Gesellschaft hat sich zudem nicht wesentlich geändert. Die HPI AG schlägt weiterhin vor, dass die Anleihegläubiger ab dem 1. Juli 2024 auf Zinsen verzichten und den zum 30. Juni 2024 ausstehenden Valutabetrag in Stückaktien der Anleiheschuldnerin wandeln sollen (Wandlungspreis € 1,05 / aktueller Kurs € 0,12).

In Vorbereitung der ersten Gläubigerversammlung und um den Anleihegläubigern eine eigenständige Entscheidung zu ermöglichen, hatte der gemeinsame Vertreter die fällige Hauptforderung sowie die Zinsen bis zum 31. Juli 2024 gestundet. Um über eine weitere, angefragte Stundung der seit dem 01.08.2024 fälligen Haupt- und Zinsforderung aus der HPI AG Wandelanleihe 2011/2024 zu entscheiden, hat der gemeinsame Vertreter die Gesellschaft aufgefordert, Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine Beurteilung der Beschlussvorschläge erlauben und es ermöglichen, das durch den Debt-to-Equity-Swap in Aussicht gestellte Wertaufholungspotenzial zu bewerten.

Dieser Informationspflicht gegenüber dem gemeinsamen Vertreter ist die Gesellschaft nicht nachgekommen.

Aufgrund der Entscheidung der Gesellschaft, eine neue erste Versammlung einzuberufen und damit auf den Vorteil eines verminderten Quorums zu verzichten, bestehen beim gemeinsamen Vertreter erhebliche Zweifel an dem Sanierungswillen des Vorstands. Der gemeinsame Vertreter hat den Vorstand daher ausdrücklich auf die Risiken und die potenzielle Haftung im Falle einer mutwillig herbeigeführten Insolvenz hingewiesen. Der gemeinsame Vertreter ist nach wie vor bereit, eine weitere Stundung auszusprechen, um den Anleihegläubigern eine Entscheidung zu ermöglichen.

Mangels fehlender, entscheidungsrelevanter Informationen und erheblichen Zweifeln am Sanierungswillen des Vorstands sowie um mögliche Vermögensverschiebungen zu vermeiden, sieht sich der gemeinsame Vertreter aktuell jedoch nicht mit den notwendigen Informationen ausgestattet, um eine weitere Stundung oder eine Empfehlung für die Anleihegläubiger auszusprechen.

Der gemeinsame Vertreter ist bereits im Austausch mit relevanten Anleihegläubigern und fordert alle Anleihegläubiger der HPI AG Wandelschuldverschreibung 2011/2024 (ISIN DE 000A1MA6Z2 / WKN A1MA6Z) auf, sich unter info@onesquareadvisors.com zu melden und ebenfalls in den Dialog mit dem gemeinsamen Vertreter zu treten.

Donnerstag, 8. August 2024

Bitcoin Bank Breaker: BaFin warnt vor der Website bitcoinb-breaker.com

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Online-Handelsplattform Bitcoin Bank Breaker. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website bitcoinb-breaker.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Die BaFin hat bereits am 31. Juli 2023 vor dem identischen Angebot auf der Website bitcoin-bankbreaker.com gewarnt.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle. BaFin

Luxemburgische und österreichische Aufsicht erlassen Maßnahmen gegenüber Töchtern der FWU AG

Aufgrund der Insolvenz des Mutterunternehmens ordnen die luxemburgische und die österreichische Versicherungsaufsicht Maßnahmen gegenüber den Versicherungsunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A. und FWU Life Insurance Austria AG an.

Die Versicherungs-Holdinggesellschaft FWU AG mit Sitz in Grünwald hat zum 19. Juli 2024 Insolvenz beim Amtsgericht München angemeldet. Die FWU AG ist Mutterunternehmen unter anderem der ausländischen Versicherungsunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A. mit Sitz in Luxemburg und der FWU Life Insurance Austria AG mit Sitz in Österreich. Diese beiden Versicherer betreiben in Deutschland das Lebensversicherungsgeschäft.

Die luxemburgische Versicherungsaufsicht Commissariat aux Assurances (CAA) hat die BaFin darüber informiert, dass sie dem luxemburgischen Versicherungsunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A. die freie Verfügungsbefugnis über ihre Vermögenswerte untersagt habe. Dies betreffe auch Auszahlungen an Versicherungsnehmerinnen und -nehmer. Grund hierfür sei die unzureichende Solvabilität des Unternehmens. Ziel der Maßnahme sei es, die Interessen der Versicherungsnehmerinnen und -nehmer und der Begünstigten zu schützen. Das Versicherungsunternehmen müsse innerhalb eines Monats einen kurzfristigen realistischen Finanzierungsplan zur Genehmigung durch das CAA vorlegen. Über weitere Einzelheiten dieser Maßnahme informiert das CAA auf seiner Website.

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat der BaFin mitgeteilt, dass sie anlässlich der Insolvenz des Mutterunternehmens Maßnahmen gegenüber dem österreichischen Lebensversicherungsunternehmen FWU Life Insurance Austria AG angeordnet habe. Deren Ziel sei es, den laufenden Betrieb und die Betreuung der Kundinnen und Kunden sicherzustellen. Über die Einzelheiten der Maßnahmen informiert die FMA auf ihrer Website.

Da sich der Sitz der beiden Versicherer nicht in Deutschland befindet, obliegt die Finanzaufsicht über die beiden Versicherer nicht der BaFin, sondern dem CAA bzw. der FMA.

Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher:

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich mit Fragen unmittelbar an ihren Vertragspartner, FWU Life Insurance Lux S.A. oder FWU Life Insurance Austria AG, oder an ihre Vermittlerin bzw. ihren Vermittler wenden.

Commissariat aux Assurances
11, rue Robert Stumper, L-2557
Luxembourg
Webseite: https://www.caa.lu/fr/accueil

Finanzmarktaufsicht
Otto-Wagner-Platz 5
A-1090 Wien
Webseite: https://www.fma.gv.at/

Auch die BaFin steht als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Verbrauchertelefon der BaFin: 0800 2 100 500

Quelle: BaFin

Montag, 5. August 2024

on-traders.com: BaFin ermittelt erneut gegen ONTraders International

Die Finanzaufsicht BaFin warnt erneut vor Angeboten der ONTraders International. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet das Unternehmen auch auf seiner Website on-traders.com ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen an. Die Gesellschaft wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle: BaFin

BaFin warnt vor Website festgeldzinsenonline.de

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der angeblich in Düsseldorf und Brüssel ansässigen FESTGELD ZINSEN ONLINE. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website festgeldzinsenonline.de ohne Erlaubnis Festgeld- und Tagesgeldanlagen sowie die Vermögensverwaltung an.

Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle: BaFin

Identitätsdiebstahl: BaFin warnt vor Websites euinv-24.com und fxtestingapp.com

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der angeblich in Frankfurt am Main ansässigen Euinv-24, die auch unter EUINVEST firmiert. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf den Websites euinv-24.com und fxtestingapp.com ohne Erlaubnis an, Handelskonten zu eröffnen. Über diese können angeblich Geschäfte mit Forex, Crypto, Aktien, Rohstoffe, ETFs und Indizes abgewickelt werden. Das Unternehmen behauptet, der Aufsicht der BaFin zu unterliegen. Das ist nicht der Fall.

Ferner erwecken die Betreiber den Anschein, mit der Hamburger Sutor Bank GmbH zusammenzuarbeiten. Auch das ist nicht der Fall, es bestehen keinerlei Geschäftsbeziehungen.

Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle: BaFin

Börsen Verein Menger: BaFin warnt vor Website bv-menger.com

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website bv-menger.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet der Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

Der Betreiber der Website tritt unter den Bezeichnungen Börsen Verein Menger bzw. Börsen Verein Menger (Schweiz) AG auf. Er gibt unterschiedliche Geschäftsadressen in der Schweiz an. Gemäß Angaben auf der Website verwaltet die Coinelco SA die Börsen Verein Menger (Schweiz) AG. Hierbei dürfte es sich jedoch um einen Identitätsmissbrauch zulasten der in der Schweiz registrierten Coinelco SA handeln.

Wer in Deutschland Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle: BaFin

Samstag, 3. August 2024

ACCENTRO Real Estate AG nimmt ihre Aufforderung zur Stimmabgabe an die Anleihegläubiger der 2020/2026-Anleihe betreffend die Stundung der Zinsen zurück

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Berlin, 3. August 2024 – Die ACCENTRO Real Estate AG (die „Gesellschaft“) nimmt ihre Aufforderung zur Stimmabgabe ohne Versammlung an die Anleihegläubiger der 2020/2026-Anleihe (ISIN DE000A254YS5 / WKN A254YS, „2020/2026-Anleihe“) unter anderem über die Stundung der am 13. August 2024 fälligen Zinszahlung zurück.

Gleichzeitig und im Rahmen laufender konstruktiver Verhandlungen zwischen der Gesellschaft, einer bedeutenden Gruppe von Anleihegläubigern der 2020/2026-Anleihe (die „Ad Hoc Gruppe“) und dem Anleihegläubiger der 2021/2029-Anleihe (ISIN DE000A3H3D51 / WKN A3H3D5, „2021/2029-Anleihe“) unter anderem über die jeweils anstehenden Zinszahlungen aus der 2020/2026-Anleihe und der 2021/2029-Anleihe sowie eine umfassende Restrukturierungslösung, wurde die Gesellschaft von den jeweiligen Beratern dieser Parteien darüber informiert, dass die Ad Hoc Gruppe und der Anleihegläubiger der Anleihe 2021/2029 im Grundsatz und vorbehaltlich weiterer Prüfung, Verhandlungen und Ausarbeitung der Dokumentation hinsichtlich einer Lösung, die unter anderem eine mögliche Zwischenfinanzierung der jeweiligen Zinszahlungen vorsieht, abgestimmt sind.

Mittwoch, 31. Juli 2024

One Square Advisory Services S.à.r.l.: Deutsche Lichtmiete AG – Sachstandsbericht gegen aktuellen Nachweis der Anleihegläubigerstellung verfügbar

Genf, 31. Juli 2024 – Die Insolvenzverwaltung der Deutsche Lichtmiete AG hat der One Square Advisory Services S.à.r.l. in ihrer Eigenschaft als gemeinsamer Vertreter der Anleihen 2018/2023 (WKN: A2NB9P), 2019/2025 (WKN: A2TSCP) und 2021/2027 (WKN: A3H2UH) einen aktuellen Bericht über die Entwicklungen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche Lichtmiete AG zur Verfügung gestellt.

Anleihegläubiger können eine Kopie des Berichts des Verwalters gegen Nachweis der Gläubigerstellung durch Übersendung eines aktuellen (Online-)Depotauszuges (nicht älter als 10 Werktage) bei der One Square Advisory Services S.à.r.l. anfordern. Entsprechende Anfragen und Nachweis, sind per E-Mail zu richten an lichtmiete@onesquareadvisors.com oder per Fax an +49 89 15 98 98 22.

Bitte beachten Sie, dass der Bericht Informationen enthalten kann, deren Verwendung und/oder Offenlegung als Insiderinformation nach Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) oder aufgrund anderer anwendbarer Rechtsnormen reglementiert und/oder beschränkt sein kann. Die One Square Advisory Services S.à.r.l. wird nicht prüfen, ob der Bericht tatsächlich derlei Informationen enthält, oder (potenziell) solche Informationen unkenntlich machen.

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche Lichtmiete AG um ein nicht-öffentliches Verfahren handelt. Eine Weitergabe des Berichts oder seines Inhaltes ist daher nicht gestattet.

Dienstag, 30. Juli 2024

EQS Group AG: Hauptversammlung beschließt Squeeze-out

München – 30. Juli 2024

Nach Vollzug des öffentlichen Übernahmeangebots des Investors Thoma Bravo und dem erfolgten Delisting hat die ordentliche Hauptversammlung der EQS Group heute den aktienrechtlichen Squeeze-out beschlossen. Damit wurde auch die Übertragung der EQS-Aktien der Minderheitsaktionäre der EQS Group auf die Pineapple German Bidco GmbH beschlossen, eine von Thoma Bravo-Fonds kontrollierte Holding-Gesellschaft. Die Pineapple German Bidco GmbH ist mit einem Anteil von rund 98 % am Grundkapital der EQS Group die Hauptaktionärin der Gesellschaft.

Die Minderheitsaktionäre erhalten eine Barabfindung von 40,00 Euro pro EQS-Aktie. Der Handel der EQS-Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse wurde bereits am 6. Mai 2024 eingestellt.

„Wir bedanken uns bei den Aktionären für ihr Vertrauen in den 18 Jahren seit unserem Börsengang. Diese Zeit war für beide Seiten eine Erfolgsgeschichte. In den kommenden Jahren werden wir EQS wieder als privates Unternehmen führen, um mit Thoma Bravo als starkem Partner den nächsten Schritt unserer Wachstumsstrategie zu gehen“, sagt Achim Weick, Gründer und CEO der EQS Group.

Veränderungen im Aufsichtsrat

Im Rahmen der Hauptversammlung, die bereits zum fünften Mal in Folge virtuell stattfand, wurde auch ein neuer fünfköpfiger Aufsichtsrat gewählt. Während die Mandate des Aufsichtsratsvorsitzenden Robert Wirth und von Stephan Ritter mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung endeten, legten die weiteren Mitglieder Catharina van Delden, Prof. Dr. Kerstin Lopatta und Laurenz Nienaber ihre Ämter zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung nieder.

Robert Wirth, bisheriger Aufsichtsratsvorsitzender der EQS Group: „Vielen Dank an meine Kolleginnen und Kollegen im Aufsichtsrat und an den Vorstand für die langjährige Zusammenarbeit, die von Vertrauen und freundschaftlichem Miteinander geprägt war. Wir werden der EQS immer verbunden bleiben. Den neuen Aufsichtsräten wünsche ich alles Gute für ihre neue Tätigkeit.“

Die Hauptversammlung wählte fünf neue Aufsichtsräte:

- Irina Hemmers, Partnerin bei Thoma Bravo, die auch die Nachfolge von Robert Wirth als Aufsichtsratsvorsitzende antritt.

- William Downing, Vice President bei Thoma Bravo, der auch die Nachfolge von Laurenz Nienaber als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender antritt.

- Zudem wurden David Tse, Vice President bei Thoma Bravo, Eugene Austin, Operating Partner bei Thoma Bravo und Anthony Palladino, Operating Partner bei Thoma Bravo, in den Aufsichtsrat gewählt.

„Die bisherigen Aufsichtsräte haben unsere Geschichte in den vergangenen Jahren maßgeblich mitgeschrieben und wertvolle Unterstützung geleistet. Dafür bedanken wir uns herzlich bei allen ausscheidenden Mitgliedern“, so Achim Weick. „Gleichzeitig freuen wir uns sehr auf die künftige Zusammenarbeit mit den neuen Aufsichtsräten und auf die noch engere Partnerschaft mit Thoma Bravo. Ihre umfassende Branchenexpertise hat sich bereits als äußerst wertvoll erwiesen, und wird uns helfen, unsere strategischen Ziele zu erreichen, weiter zu wachsen und die führende Compliance-Plattform in Europa zu etablieren. Wir sehen dieser neuen Etappe mit großer Zuversicht entgegen.“

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Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Endor AG: Endor AG stellt Insolvenzantrag

Corporate News

- Sanierung nach StaRUG gescheitert

- Geschäftsbetrieb wird uneingeschränkt fortgesetzt

- Ergebnisoffener Prozess zur Übernahme des Unternehmens gestartet

- Ausländische Gesellschaften nicht von Insolvenz betroffen

Landshut, 30. Juli 2024 – Die Endor AG (WKN 549166 / ISIN: DE0005491666) hat heute beim Amtsgericht Landshut einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit gestellt. Von dem Antrag sind die ausländischen Gesellschaften der Endor AG nicht betroffen.

Der Versuch, die Endor AG nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -Restrukturierungsgesetz (StaRUG) zu sanieren, ist gescheitert. Grund dafür war der Antrag des früheren Vorstandsvorsitzenden und Mehrheitsaktionärs, eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen, um eine Sanierung nach dem StaRUG zu verhindern, ohne ein belastbares Alternativszenario vorzulegen.

Parallel dazu fanden in den vergangenen Wochen Verhandlungen mit dem Mehrheitsaktionär über eine finanzielle Sanierung unter Beteiligung aller Aktionäre statt. Diese Verhandlungen mussten jedoch aufgrund unrealistischer Forderungen ergebnislos abgebrochen werden.

Der strategische Investor CORSAIR hat daraufhin entschieden, keine weiteren Zahlungen aus der Brückenfinanzierung mehr zu leisten, da die fortlaufenden Störungen eine Sanierung nach dem StaRUG unmöglich machten. Auch die kreditgebenden Banken haben eine weitere Finanzierung auf Grund der Überschuldung abgelehnt.

Der Vorstand bedauert, dass die bereits weit fortgeschrittenen Verhandlungen mit dem strategischen Investor CORSAIR nicht abgeschlossen werden konnten. Nun wird im Rahmen der Insolvenz ein weiterer ergebnisoffener Prozess zur Rettung des Unternehmens gestartet, mit dem Ziel, das Unternehmen zu sanieren sowie den Standort Landshut und die Arbeitsplätze zu sichern.

Der Vorstand ist zuversichtlich, dass das Unternehmen im Zuge des Insolvenzverfahrens von einem Investor übernommen werden wird, zugleich geht der Vorstand davon aus, dass CORSAIR weiter an einer Übernahme der Endor AG interessiert ist.

Während des Insolvenzverfahrens wird die Endor AG den Geschäftsbetrieb unverändert aufrechterhalten: Der Verkauf und der Garantie- und Reparaturservice werden uneingeschränkt fortgeführt, und Kunden erhalten weiterhin Treiber- und Software-Updates.

Andres Ruff, CEO von Endor, sagte: „Wir bedanken uns für das Vertrauen und die Unterstützung unserer Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner in den vergangenen Monaten. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens werden wir die Restrukturierung fortsetzen und mit Hochdruck an der Sanierung des Unternehmens arbeiten. Wir sind zuversichtlich, gestärkt aus dieser Situation hervorzugehen und auf einen nachhaltigen, profitablen Wachstumspfad zurückzukehren.“

Der Vorstand sieht die Gründe für die massive Unternehmenskrise in zahlreichen falschen Managemententscheidungen in den vergangenen Jahren. Beispiele sind der überdimensionierte Neubau der Firmenzentrale, falsch kalkulierte Chip- und Warenbestellungen, die zu hohen Abschreibungsbedarfen führten sowie millionenschwere Versäumnisse bei Prozess- und Systemeinführungen.

Insbesondere in der Wachstumsphase nach 2020 stieg die Bankenverschuldung der Endor AG auf 70 Mio. Euro. Hinzu kommen hohe, aufgelaufene Schulden bei Lieferanten und anderen Geschäftspartnern sowie der notwendig gewordene Überbrückungskredit von CORSAIR. Die Verbindlichkeiten sind dadurch inzwischen im Konzern auf mehr als 95 Mio. Euro gewachsen. Das führte, angesichts eines Jahresumsatzes von rund 100 Mio. Euro, zur Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit.

HPI AG: Abstimmung ohne Versammlung über Umwandlung der Wandelschuldverschreibungen 2011/2024 in Aktien der Gesellschaft erreicht Quorum nicht – Einberufung von Gläubigerversammlung in Präsenz folgt

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, 30. Juli 2024 – Die HPI AG (die „Gesellschaft“) hat in der bis gestern möglichen Abstimmung ohne Versammlung zur Umwandlung ihrer bestehenden Wandelschuldverschreibung 2011/2024 (die „HPI-Anleihe“ / ISIN DE000A1MA6Z2 / WKN A1MA6Z) in Aktien der Gesellschaft nicht das notwendige Quorum erreicht. Die Gesellschaft wird daher kurzfristig zu einer Gläubigerversammlung in Präsenz einladen. Die Einladung wird im Bundesanzeiger und auf der Website der Gesellschaft unter www.hpi-ag.com veröffentlicht.

Mittwoch, 24. Juli 2024

HPI AG: One Square Advisory Services S.à.r.l: Abstimmung ohne Versammlung der HPI AG – Empfehlung des gemeinsamen Vertreters

Corporate News

Genf, 24. Juli 2024

Die HPI AG, München, hat die Anleihegläubiger der 5 % Wandelschuldverschreibung 2011 2024 ISIN DE 000A1MA6Z2 / WKN A1MA6Z zu einer Abstimmung ohne Versammlung gemäß §18 Schuldverschreibungsgesetz eingeladen. Die Abstimmung beginnt am 26. Juli 2024 um 0:00 Uhr und endet am 29. Juli 2024 um 0:00 Uhr.

Die HPI AG schlägt vor, ab dem 1. Juli 2024 auf Zinsen zu verzichten und den zum 30. Juni 2024 ausstehenden Valuta Betrag in Höhe von Euro 764.822,52 mit Wirkung für sämtliche Anleihegläubiger der Wandelanleihe nach Maßgabe von §7 der Anleihebedingungen in voll eingezahlte, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Anleiheschuldnerin mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, zu wandeln.

Als gemeinsamer Vertreter haben wir die Gesellschaft aufgefordert, statt einer Abstimmung ohne Versammlung eine Präsenzversammlung durchzuführen. Damit sollte den Anleihegläubigern Gelegenheit gegeben werden, Fragen an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und sich direkt über die Logik der Beschlussvorschläge der Anleiheschuldnerin zu informieren. Leider ist die Gesellschaft unserer Bitte nicht gefolgt und führt stattdessen eine Abstimmung ohne Versammlung durch.

Um die Notwendigkeit der geplanten Maßnahmen einschätzen zu können, haben wir Informationen zu den Geschäftsjahren 2022, 2023, 1HJ 2024 der HPI AG sowie der 3KV GmbH angefordert und die nicht testierten Jahresabschlüsse erhalten. Die Gesellschaft teilt ergänzend dazu mit, dass sich

• der Jahresabschluss der HPI AG 2022 aufgrund einer (nun beigelegten) Klage gegen die
Abschlüsse 2019-2021 verzögert hat und voraussichtlich im August 2024 fertiggestellt wird und

• dieser aufgrund der unklaren Situation bezüglich der Verbindlichkeiten, wie in 2021, einen Versagungsvermerk enthalten wird und,

• dass, schwerwiegende Probleme bei der Tochtergesellschaft 3KV GmbH mit dem
Hauptlieferanten aufgrund von Verbindlichkeiten bestehen, die den Umsatz und die Profitabilität
der 3KV GmbH maßgeblich beeinflussen werden.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass nach unserer Einschätzung sowohl die HPI AG als auch die 3KV GmbH bilanziell überschuldet sind. Ob es Rangrücktritte gibt, die diese Situation heilen würden, ist uns nicht bekannt.

Die Notwendigkeit der Wandlung der HPI AG Wandel-Anleihen in HPI AG Aktien wird mit der drohenden Insolvenz begründet. Weitere Begründungen liegen nicht vor, insbesondere wurde kein Business Plan vorgelegt. Eine Beurteilung, ob und mit welchen Maßnahmen die Gesellschaften wieder in die Gewinnzone geführt werden können, ist daher nicht möglich. Ebenfalls fehlt eine Berechnung einer hypothetischen Insolvenzquote als Vergleichsmaßstab für die vorgeschlagenen Beschlüsse.

Unsere Empfehlung an die Anleihegläubiger ist daher, an der ersten Gläubigerversammlung nicht teilzunehmen und die gesetzlich vorgeschriebene Präsenz in der zweiten Versammlung zu nutzen, um weitere, entscheidungsrelevante Informationen zu erhalten.

Kontakt
One Square Advisory Services S.à.r.l.
Rue de Lausanne 17
CH-1201 Genf
Fax +49-89-15 98 98-22
E-Mail: info@onesquareadvisors.com
www.onesquareadvisors.com

Freitag, 19. Juli 2024

One Square Advisory Services S.à.r.l. : Anleihegläubigerinformation im Insolvenzverfahren der Deutsche Lichtmiete AG

Corporate News

Genf, 19. Juli 2024

Sehr geehrte Anleihegläubigerinnen,
sehr geehrte Anleihegläubiger,

in unserer Funktion als gemeinsamer Vertreter der Anleihen 2018/2023 (WKN: A2NB9P), 2019/2025 (WKN: A2TSCP) und 2021/2027 (WKN: A3H2UH) der Deutschen Lichtmiete AG, möchten wir Sie gerne über den aktuellen Stand im Insolvenzverfahren der Deutsche Lichtmiete AG und über wesentliche Entwicklungen der gläubigergeführten Auffanglösung bei der NOVALUMEN informieren.

- Solvente Liquidation der NOVALUMEN – Weitere Strafanzeigen gegen Herrn Hahn und Herrn RA Dr. Schirp

- Verwertung der Installationen – Erlöse für die Direktinvestoren

- Kaufangebot der Light Now AG – Ablehnung durch den Gläubigerausschuss

- Liquidationserlöse

- Einberufungsverlangen zur Abwahl des gemeinsamen Vertreters angekündigt

Solvente Liquidation der NOVALUMEN GmbH – Weitere Strafanzeigen gegen Herrn Hahn und Herrn RA Dr. Schirp

Aufgrund andauernder persönlicher Angriffe, Verunglimpfungen und Drohungen durch Herrn Hahn, den ehemaligen Geschäftsführer der Deutschen Lichtmiete Gruppe und Gründer der Light Now AG, oder dem anwaltlichen Vertreter der Light Now AG, Herrn Rechtsanwalt Dr. Schirp, verbunden mit der wiederholten Verbreitung von Unwahrheiten hat der Geschäftsführer der NOVALUMEN GmbH, Maik Weber, sein Amt niedergelegt.

Die vorangehend beschriebenen Angriffe und Falschinformationen haben zu einer erheblichen Verunsicherung auf Kundenseite sowie unter den Mitarbeitern geführt. Zudem führt Herr Hahn einen Rechtstreit gegen die NOVALUMEN, mit dem er der NOVALUMEN untersagen lassen will, u.a. die Marken Deutsche Lichtmiete und DLM zu nutzen und damit den Neuabschluss von Miet- oder Kaufverträgen. Aus Sicht unserer Rechtsanwälte ist ein Berufen auf Markenrechte hinsichtlich solcher Leuchten, die sich in der Vermietung befinden und alternativ auch als Besicherung für die Anleiheemissionen vorsehen waren unzulässig bzw. rechtsmissbräuchlich.

Herr Hahn hatte die Rechte aus diesen Marken seinerzeit ohne erkennbare Gegenleistung seiner Frau abgetreten, die aus diesen Rechten von der Deutschen Lichtmiete Gruppe jährliche Lizenzgebühren in Höhe von ca. EUR 600.000 erhalten hatte. Diese Zahlungen waren Gegenstand einer Steuerprüfung und führten letztlich zu den Ermittlungen gegen Herrn Hahn u.a. wegen gemeinschaftlichem Betrug, zur Beschlagnahmung aller Vermögenswerte durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg und letztlich zur Insolvenz der Deutschen Lichtmiete.

Im Zuge dieser Ermittlungen wurde ebenfalls festgestellt, dass Herr Hahn bzw. die Deutsche Lichtmiete Gruppe Leuchten an sogenannte Direktinvestoren im Gesamtwert von ca. EUR 61,3 Mio. verkauft hatte. Allerdings waren bei weitem nicht alle verkauften Leuchten existent. Eine Bestandsaufnahme durch den Insolvenzverwalter hat ergeben, dass von 430.272 an Direktinvestoren und Anleger vermarkteten Leuchten gemäß den Ermittlungen der Insolvenzverwaltung nur 161.237 Leuchten produziert wurden.

Zudem liegen uns Vertragsdokumente zur Besicherung der Anleihen vor, aus denen hervorgeht, dass Herr Hahn Leuchten zur Sicherheit übereignet hat, die in den Warenwirtschaftssystemen nicht auffindbar sind, und damit die Auszahlung von Anleihegeldern veranlasst hat.

Seit Beginn des Insolvenzverfahrens führt Herr Hahn einen Feldzug gegen den Insolvenzverwalter, den gemeinsamen Vertreter und die NOVALUMEN. Dabei schreckt Herr Hahn auch vor mehr als fragwürdigen Methoden nicht zurück. So hat er sich beispielsweise in einem Telefonat mit dem VDE – Verband Deutscher Elektrotechniker Elektronik Informationstechnik e.V. als Mitarbeiter der NOVALUMEN und als Leiter des Qualitätsmanagements ausgegeben, um so an Informationen über den in Zusammenarbeit mit dem VDE laufenden Zertifizierungsprozess unserer Leuchten zu gelangen.

Leider ist dieser Feldzug nicht ohne Wirkung geblieben. Aktuelle Kunden wollen aufgrund der bestehenden Rechtsunsicherheit (z.B. missbräuchliches Berufen auf Markenrechte, pauschal behauptetes Eigentum der Direktinvestoren) sowie der nicht endenden Angriffe von Herrn Hahn überwiegend keine weitere Geschäftsbeziehung mit der NOVALUMEN, die als Nachfolgeorganisation der Deutschen Lichtmiete gesehen wird.

Auch haben die nicht endenden, zum größten Teil verleumderischen Veröffentlichungen von Herrn Hahn oder RA Dr. Schirp neue Kunden abgeschreckt, die mit der ganzen Thematik nicht in Verbindung gebracht werden möchten. NOVALUMEN hat sich gegen die Angriffe gewehrt und u.a. jeweils zwei einstweilige Verfügung gegen Publikationen von Herrn Hahn sowie der Light Now AG erwirkt. Trotz inzwischen verhängtem und bis heute von der Light Now AG nicht bezahltem Ordnungsgeld konnte den verleumderischen und mit Un- und Halbwahrheiten gespickten Veröffentlichungen kein Riegel vorgeschoben werden.

Der Geschäftsbetrieb der NOVALUMEN hat darunter massiv gelitten und der vorgesehene Businessplan war nicht mehr mit überwiegender Wahrscheinlichkeit umzusetzen. Die NOVALUMEN hat diese Vorgänge den Staatsanwaltschaften in Oldenburg und Berlin zur Kenntnis gebracht und Strafanzeige gegen Herrn Hahn und Herrn Dr. Schirp u.a. wegen Verleumdung und übler Nachrede gestellt. Gegen RA Dr. Schirp wurde weiterhin Strafanzeige wegen versuchtem Prozessbetrug gestellt und auch die zuständige Rechtsanwaltskammer Berlin wurde über die Aktivitäten von RA Dr. Schirp in Kenntnis gesetzt.

In der Konsequenz erfolgte die Entscheidung zur „solventen“ Liquidation der NOVALUMEN GmbH in enger Abstimmung mit der Insolvenzverwaltung und den Gläubigerausschüssen der Deutschen Lichtmiete Gesellschaften, die auch die Parteien des Kaufvertrages vom September 2022 waren.

Zu Liquidatoren wurden Peter Brauer vom Beratungshaus AMBG und Frank Günther benannt.

Die Liquidation wird laufend vom Insolvenzverwalter überwacht und soll bis Mitte 2025 abgeschlossen sein.

Verwertung der Installationen – Leuchten der Direktinvestoren

Eine wesentliche Aufgabe im Rahmen der Liquidation besteht in der Regelung der weiterhin bei der Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH bestehenden Mietverträge. Wie oben schon beschrieben sind in einer Vielzahl von Mietverträgen auch Leuchten von Kapitalanlegern der Deutsche Lichtmiete, den sogenannten Direktinvestoren verbaut, welche nicht im Eigentum der NOVALUMEN stehen und nicht ohne deren Zustimmung oder den Austausch dieser Leuchten verwertet oder verkauft werden können.

Inzwischen hat die Light Now AG, deren Alleinvorstand Herr Hahn ist, nach eigenen Aussagen 90% Leuchten von Direktinvestoren erworben, dafür allerdings keinen Euro in bar bezahlt. Vielmehr wird den Direktinvestoren versprochen, dass sie aus den mit den Leuchten zu erzielenden Mieterträgen bezahlt werden und so angeblich eine Vollbefriedigung der Direktinvestoren erreicht werden sollen.

Die Leuchten der Direktinvestoren, die die Light Now AG erworben hat und die sich auf Lager befinden, sind in der EU aufgrund fehlender Zertifizierungen nicht einsetzbar. Wir gehen davon aus, dass die betroffenen Direktinvestoren darüber nicht informiert wurden. Miet- oder Verkaufserlöse sind im gegenwärtigen Zustand– zumindest in der EU – nicht zu erzielen. Die NOVALUMEN hat die Light Now AG daher aufgefordert, diese Lagerleuchten abzuholen, eine Antwort darauf ist seitens der Light Now AG nicht erfolgt. NOVALUMEN sieht für diese Leuchten keine Verwendung.

Die in Installationen befindlichen Leuchten hängen ausschließlich an von der NOVALUMEN erworbenem Zubehör. Sofern über diese Leuchten zwischen der NOVALUMEN und der Light Now AG keine Einigung erzielt werden kann, werden diese Leuchten deinstalliert und müssen von der Light Now AG abgeholt werden. Diese Leuchten haben in der Regel nur noch Schrottwert und müssen entsorgt werden. Damit ist ebenfalls kein nennenswerter Wert zu erwarten.

Für die betroffenen Mietverträge hat NOVALUMEN deshalb in enger Abstimmung mit der Insolvenzverwaltung mehrere Szenarien und Angebote für die Mietkunden und die Direktinvestoren entwickelt, die eine rechtssichere Verwertung gewährleisten. Diese Verhandlungen mit den Direktinvestoren und den Kunden stehen unter einem gewissen Zeitdruck, da der Insolvenzverwalter voraussichtlich bis Oktober 2024 für sämtliche Endkundenverträge die „Nichterfüllung“ erklären wird.

Das betriebsnotwendige Zubehör, wie Deckenaufhängungen der Leuchten, Stromeinspeiser und weitere Komponenten, steht bei allen Anlagen im Eigentum von NOVALUMEN. Ohne dieses Zubehör können die Leuchten nicht genutzt werden. NOVALUMEN bietet daher allen Direktinvestoren eine gemeinsame Verwertung der Leuchten an und stellt dafür Verwertungsaufträge bereit. Scheitert eine gemeinsame Verständigung müssen die Leuchten der Direktinvestoren allerdings ausgetauscht werden.

Das wirtschaftlich sinnvollste Konzept wäre eine gemeinsame Verwertung der Installationen und verbauten Leuchten. Damit wäre ein einfacher und rechtssicherer Verkauf an die Endkunden ohne Betriebsunterbrechung und aufwändiges Austauschen der den Direktinvestoren gehörenden Leuchten möglich. Die NOVALUMEN hat Herrn Hahn bzw. der Light Now AG ein entsprechendes Angebot unterbreitet und vorgeschlagen, die Erlöse nach einem gemeinschaftlich zu definierenden Verteilungsschlüssel zuzuordnen. Damit könnte sowohl für die Direktinvestoren als auch für die Insolvenzmasse der höchste Wert generiert werden. Leider hat Herr Hahn als Vorstand der Light Now AG diesen Vorschlag abgelehnt, da er eine Fortführung seines bereits damals nicht profitabel gestalteten Geschäftsbetriebs bevorzugt.

Ein weiterer, wenngleich aufwändigerer Weg wäre die Aufteilung der bestehenden Verträge in Verträge, die entweder der NOVALUMEN oder der Light Now AG zuzurechnen wären. Auch bei diesem Ansatz könnte ein kostenintensiver Austausch von Leuchten der Direktinvestoren sowie eine Betriebsunterbrechung vermieden werden. Herr Hahn sieht diesen Vorschlag als Plan B, sofern das inzwischen von der Light Now AG vorgelegte Angebot zur Übernahme der NOVALUMEN vom Gläubigerausschuss abgelehnt werden sollte. Die NOVALUMEN hat bereits alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, eine solche Regelung zu verhandeln und zeitnah umzusetzen.

Die NOVALUMEN bietet daher allen Direktinvestoren eine gemeinschaftliche Verwertung der Installationen an. Dieses Angebot gilt auch für Direktinvestoren, die bereits mit der Light Now AG einen Kaufvertrag abgeschlossen haben und nunmehr erkennen mussten, dass ein Kaufpreis nicht oder jedenfalls nicht in der versprochenen Höhe zu erwarten ist. NOVALUMEN geht davon aus, dass ein Großteil der Verträge aktuell widerruflich ist, da aus der uns vorliegenden Vertragsdokumentation nicht ersichtlich ist, dass die zum größten Teil mit Verbrauchern geschlossenen Verträge der Light Now AG die Direktinvestoren über ihr gesetzlich zustehendes Verbraucherwiderrufsrecht belehrt haben. Damit sind die Verträge bis zu einem Jahr und 14 Tage nach Vertragsschluss ohne Angaben von Gründen widerruflich.

Entsprechende Verwertungsvereinbarungen liegen vor und werden den betroffenen Direktinvestoren auf Wunsch von der NOVALUMEN über direktinvestoren@nova-lumen.de direkt übermittelt.

Kaufangebot der Light Now AG

Die Light Now AG, eine 40-prozentige Beteiligung der OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-AG, hat angeboten, die Assets und das Personal der NOVALUMEN GmbH sofort zu übernehmen. Die Light Now hat angeboten, einen Kaufpreis in Höhe von EUR 14 Mio. sowie einen nicht näher definierten Besserungsschein zugunsten der Masse in Höhe von EUR 10 Mio. zu bezahlen. Zusätzlich soll auch das Produktions- und Lagergebäude in Hatten für EUR 5 Mio. übernommen oder angemietet werden.

Beide Kaufpreise sind jedoch nicht als Barkaufpreise zu verstehen, sondern müssten im Wege eines Verkäuferdarlehens von den Gläubigern vorfinanziert werden. Lediglich zum Ende 2024 soll EUR 1 Mio. als Barkaufpreis tatsächlich fließen.

Zu den Darlehenskonditionen hat Herr Hahn bzw. die Light Now folgendes kommuniziert:

- Laufzeit bis Ende 2030

- Verzinsung von 0%

- Regelmäßige monatliche Tilgung in Höhe von EUR 25.000 beginnend zu 31.1.2025

Damit würden der Insolvenzmasse Ende 2024 EUR 1 Mio. und bis Ende 2030 aus den Tilgungen weiter EUR 1,5 Mio. zufließen. Ein Finanzierungsnachweis wurde nicht vorgelegt. Herr Hahn ist allerdings bereit, eine persönliche Bürgschaft zu übernehmen.

Die restliche Tilgung soll aus den Jahresüberschüssen der Light Now AG geleistet werden. Ein konkreter Businessplan, aus dem sich eine Tragfähigkeit der angedachten Fortführung ergibt, wurde bis heute nicht vorgestellt. Inwieweit die Light Now AG aufgrund der gegenüber den Direktinvestoren eingegangenen Verpflichtungen überhaupt einen Überschuss erwirtschaften kann, ist mehr als fraglich. Neben der Auskehr von 80% der mit Leuchten von Direktinvestoren erzielten Mieten, hat sich die Light Now AG zur Vermietung der – aktuell nicht zertifizierten – Lagerleuchten sowie zur Produktion der nicht existenten Leuchten und anschließenden Vermietung dieser Leuchten verpflichtet.

Allein der erforderliche Zukauf von Material zur Produktion dieser Leuchten dürfte Investitionen in erheblicher Millionenhöhe erfordern. Auch die in Vermietungbringung der Lagerleuchten würde neben der zuvor erforderlichen Zertifizierung erhebliche Investitionen erfordern. Die Deutsche Lichtmiete Gruppe musste in der Vergangenheit teils in erhebliche Vorleistungen für u.a. Installationskosten gehen, die sich erst nach mehreren Jahren amortisiert hatten. Erst ab diesem Zeitpunkt konnte ein positiver Deckungskostenbeitrag erzielt werden, welcher sodann auch für die Lizenzzahlungen an die Ehefrau von Herrn Hahn verwendet werden musste. Woher die Light Now AG die Gelder für diese Investitionen aufbringen möchte, ist nicht bekannt.

Zudem sieht das Angebot eine Verrechnung angeblich bestehender Forderungen der Light Now AG gegen die Insolvenzmasse in Höhe von EUR 7,4 Mio. vor. Ob und in welcher Höhe aufrechenbare Forderungen bestehen, ist jedenfalls umstritten und Gegenstand weiterer Auseinandersetzungen zwischen der Light Now AG und der Insolvenzverwaltung.

Da Herr Hahn den Weg gewählt hatte, das Angebot mittels Pressemitteilungen zu übermitteln, ist es gestattet, die Kommentare aus Handelsblatt, Finance oder Diebewertung.de zu zitieren:

„Der potenzielle Käufer ist durchaus umstritten. Alexander Hahn hat die Lichtmiete 2008 gegründet und ist ehemaliger Geschäftsführer. Seit der Pleite im Jahr 2022 versucht er die Pläne von Insolvenzverwalter und der NOVALUMEN zu attackieren. So gründete er die Light Now AG. Mit dieser Firma tritt er an die Direktinvestoren heran, deren Leuchten die Lichtmiete an ihre Kunden vermietet hatte. Das Geschäftsmodell der ehemaligen Lichtmiete basiert auf dem Konzept „Light as a Service“, also Beleuchtungslösungen zur Miete. Laut Light Now vertritt das Unternehmen nunmehr etwa 90 Prozent der Forderungen der Direktanleger. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg ermittelt gegen Hahn und drei weitere Führungskräfte wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Betrugs. Die Staatsanwälte werfen den ehemaligen Lichtmiete-Verantwortlichen vor, dass das von ihnen betriebene Investorenmodell nicht tragfähig gewesen sei und sie trotzdem weiter Geld eingeworben hätten. Ein Abschluss der Ermittlungen könne aber auch nach zweieinhalb Jahren „derzeit nicht prognostiziert werden“, zitiert das „Handelsblatt “ die Behörde. Hahn weise unterdessen alle Vorwürfe vehement zurück.“

Willkommen zur neuesten Folge von „Wie rette ich mein Unternehmen, nachdem ich es gegen die Wand gefahren habe?“! Heute präsentiert: Die OAB AG und ihre glorreiche Beteiligung Light Now AG – die Retter in strahlender Rüstung für die gescheiterte Novalumen GmbH!

Unser Held des Tages, Alexander Hahn, ehemaliger Lichtmiete-Chef und jetziger Vorstand der OAB AG und Light Now AG, bietet großzügig an, die Überreste seines ehemaligen Unternehmens für einen Schnäppchenpreis zu übernehmen. Wie selbstlos!

Aber Moment, war da nicht was mit einer Insolvenz und Betrugsvorwürfen? (Natürlich gilt auch hier die Unschuldsvermutung weiterhin) Ach, Schnee von gestern! Jetzt geht es darum, die „Interessen der Direktanleger“ zu schützen – natürlich völlig uneigennützig.

Und was wäre eine gute Rettungsaktion ohne Schuldzuweisungen? Die böse Staatsanwaltschaft, der gierige Insolvenzverwalter, die unfähige Auffanggesellschaft – alle haben Dreck am Stecken, nur unser strahlender Held Alexander Hahn nicht!

Als Sahnehäubchen bietet er sogar seine persönliche Bürgschaft an. Wie beruhigend für die Anleger, die schon einmal ihr Geld verloren haben. Diesmal wird bestimmt alles anders!

Also, liebe Gläubiger, freut euch! Eure Rettung naht in Form eines zweistelligen Millionenbetrags – was davon bei euch ankommt, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Aber hey, besser als nichts, oder?

Tune in next week für die nächste spannende Folge von „Wie ich versuchte, mein gescheitertes Geschäftsmodell wiederzubeleben“!“


Die Gläubigerausschüsse der Deutschen Lichtmiete Gesellschaften, die Parteien des Kaufvertrags gewesen sind, haben am 16. Juli über dieses Angebot beraten und entschieden, das „Angebot“ abzulehnen.

Die NOVALUMEN bietet der Light Now AG und Herrn Hahn nach wie vor eine gemeinsame Verwertung der Installationen an. Ohne Zweifel wäre dies sowohl für die Anleihegläubiger als auch die Direktinvestoren die wirtschaftlich sinnvollste Lösung.

Alternativ ist die NOVALUMEN offen für Angebote der Light Now AG, bestimmte Installationen gegen einen Barkaufpreis zu erwerben. Ebenfalls in Frage kommt eine Aufteilung der Installationen, damit eine separate Verwertung erfolgen kann.

Liquidationserlöse

Die NOVALUMEN-Liquidationserlöse fließen zunächst auf ein Treuhandkonto. Die Insolvenzverwaltung wird diese Erlöse nach Abzug der Verfahrenskosten an alle Gläubiger der betroffenen Insolvenzverfahren im Deutsche Lichtmiete-Komplex verteilen.

Einberufungsverlangen zur Abwahl des gemeinsamen Vertreters angekündigt

Die Light Now AG, Herr Hahn und Herr Dr. Schirp haben am 17. Juli angekündigt, Einberufungsverlangen für Anleihegläubigerversammlungen der von der Deutsche Lichtmiete AG emittierten Inhaberschuldverschreibungen 2018/2023 (WKN: A2NB9P), 2019/2025 (WKN: A2TSCP) und 2021/2027 (WKN: A3H2UH) zu stellen. Sie fordern die Abwahl von One Square Advisory Services S.à.r.l. als gemeinsamen Vertreter und die Wahl eines neuen gemeinsamen Vertreters.

Wir begrüßen die Einberufung der Anleihegläubigerversammlungen, da dies die Gelegenheit bietet, die Gläubiger in diesem Kreis ausführlich über die Machenschaften sowie die seitens der Herren Hahn und Schirp verbreiteten Verleumdungen und Unwahrheiten zu informieren und aufzuklären.

Mittwoch, 17. Juli 2024

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK ruft Anleiheinhaber der M Objekt Real Estate Holding (MOREH) zur Interessensbündelung auf

Die M Objekt Real Estate Holding („MOREH“) hat am 15.07.2024 bekannt gegeben, dass die zum 22.07.2024 fällige Tilgung auf die Unternehmensanleihe 2019/2024 der Gesellschaft (WKN: A2YNRD; ISIN: DE000A2YNRD5) nur teilweise in Höhe von 400,00 Euro je Teilschuldverschreibung erfolgen wird. Die Zinszahlung auf die Anleihe erfolge plangemäß in voller Höhe. Die Gesellschaft gehe davon aus, dass die fehlende Tilgungsleistung bis zum 22.01.2025 in einer oder mehreren Tranchen aufgeholt wird.

Die Mitteilung der Gesellschaft kommt aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“) nicht überraschend. Die letzte Finanznachricht der Gesellschaft stammt von Juli 2019, als der Zeichnungsstart der Anleihe bekannt gegeben wurde. Der letzte veröffentlichte Jahresabschluss betrifft das Geschäftsjahr 2020, darin wurden die Verbindlichkeiten aus der Anleihe mit ca. 12 Mio. beziffert. Das genaue Platzierungsvolumen ist unbekannt.

Die Anleihe wird nach den Anleihebedingungen am 21.07.2024 fällig. Die Emittentin ist nach den Anleihebedingungen nicht befugt, durch einseitige Erklärung die Laufzeit der Anleihe zu verlängern. Dies wäre aus unserer Sicht nur möglich, wenn im Rahmen einer Anleihegläubigerversammlung ein entsprechender Beschluss nach dem Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) durch die Anleihegläubiger mit der entsprechend notwendigen Mehrheit gefasst werden würde. Zwar enthalten die Anleihebedingungen keine expliziten Regelungen, was bei einer Nichtzahlung bzw. Teilzahlung wie vorliegend passiert. Allerdings könnte unserer Einschätzung nach ein Kündigungsrecht bestehen mit der Folge, dass die Anleiheinhaber den gesamten ausstehenden Nominalwert (bzw. den Restnennwert nach Zahlung in Höhe von 600,00 Euro) zzgl. aufgelaufener Zinsen verlangen könnten. Da die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft unklar ist, könnte dies zu einer Insolvenz der Gesellschaft führen.

In einem „Investorenbrief“ hat die Gesellschaft mitgeteilt, dass der Treuhänder eine Stundung bis zum 22.01.2025 erklärt habe. Die Hintergründe sind unklar, zumal weder die Anleihebedingungen noch der Treuhandvertrag eine Stundungsoption vorsehen.

Die SdK rät daher den betroffenen Anleiheinhabern, ihre Interessen zu bündeln. Um eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können, organisiert die SdK eine Interessensgemeinschaft für die betroffenen Anleiheinhaber. Betroffene Anleger können sich hierzu unter www.sdk.org/moreh registrieren. Die SdK wird die dort registrierten Anleiheinhaber mittels Newsletter über die weiteren Entwicklungen informieren.

Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.

München, den 17.07.2024

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK ist Anleiheinhaberin der M Objekt Real Estate Holding!