Samstag, 25. Januar 2020

Österreichische Finanzmarktaufsicht warnt vor Prestige Financial Markets

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 24.01.2020 teilt die FMA daher mit, dass

Prestige Financial Markets
(Euro Wealth OÜ, vormals AllProTech OÜ)
Lõõtsa 6, 11415 Tallinn, Estland
Tel.: +442039663668
+4917677181647
+41445083193
+3728804630
Web: https://www.prestigefm.io
https://www.prestige.fm/
E-Mail: support@prestige.fm
banking@prestige.fm

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.

Quelle: FMA

Donnerstag, 23. Januar 2020

Österreichische Finanzmarktaufsicht warnt vor CapCorp Ltd („FX Crypto Club“)

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) 1. Satz durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 16.01.2020 teilt die FMA daher mit, dass die

CapCorp Ltd („FX Crypto Club“)
Trust Company Complex
Ajeltake Road, Ajeltake Island
Majuro, Marshall Islands MH96960
support@fxcryptoclub.cc, compliance@fxcryptoclub.cc
+442080893079

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung (§ 1 Abs 1 Z 1 erster Fall BWG) nicht gestattet.

Quelle: FMA

Anstehende Spruchverfahren

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt Minderheitsaktionäre insbesondere in folgenden anstehenden Spruchverfahren:
  • AVW Immobilien AGSqueeze-out
  • comdirect bank AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out (nach Überschreiten der 90 %-Schwelle durch die Commerzbank)
  • First Sensor AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der TE Connectivity Sensors Germany Holding AG als herrschender Gesellschaft
  • IC Immobilien Holding AG: Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 17. Dezember 2019
  • innogy SE: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out angekündigt
  • Weber & Ott AG: Squeeze-out, Übertragungsbeschluss am 30. Oktober 2019 eingetragen und am 31. Oktober 2019 bekannt gemacht (Fristablauf: 31. Januar 2020)
  • WESTGRUND Aktiengesellschaft: Squeeze-out Ende 2016 angekündigt

(Angaben ohne Gewähr)

Donnerstag, 9. Januar 2020

BaFin untersagt der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG das öffentliche Angebot von Anteilen, die eine Beteiligung am Ergebnis der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG gewähren

Die CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG darf keine Anteile, die eine Beteiligung am Ergebnis der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG gewähren (Genossenschaftsanteile), zum Erwerb anbieten.

Die BaFin hat am 27. Dezember 2019 das öffentliche Angebot von Anteilen, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren, der CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) untersagt.

Die Untersagung erfolgte, weil die CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage veröffentlicht hat, der die nach dem VermAnlG erforderlichen Angaben enthält.

Diese Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig. Sie ist aber sofort vollziehbar.

Quelle: BaFin

Dienstag, 7. Januar 2020

SdK: Wahl zum Unternehmen des Jahres 2019

Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. lässt auch für das gerade abgelaufene Jahr 2019 das „Unternehmen des Jahres“ wählen. Gesucht wird der achte Gewinner dieser Privatanlegerauszeichnung. Unter allen Teilnehmern der Abstimmung werden auch in diesem Jahr wieder attraktive Preise (Bücher, Gutscheine, Barbeträge) verlost. Als Hauptgewinn winken 500 Euro in bar!

Bis zum 1. März 2020 haben Anleger die Möglichkeit, unter zehn zuvor von der SdK ausgewählten Unternehmen das Unternehmen des Jahres 2019 zu wählen. Neben den DAX-Schwergewichten Allianz SE, RWE AG, Vonovia SE und MTU Aero Engines AG stehen mit der Amadeus FiRe AG, der Bechtle AG, der Carl Zeiss Meditec AG, der GRENKE AG, der Morphosys AG und der WashTec AG auch Unternehmen aus der zweiten Reihe zur Wahl.

Bei der Auswahl hat die SdK Unternehmen einbezogen, die sich in den zurückliegenden Jahren operativ gut entwickelt haben und mit anlegerfreundlicher Investor-Relations überzeugen konnten. In der Zeitschrift AnlegerLand und unter www.sdk.org/unternehmen-des-Jahres werden die Kandidaten kurz vorgestellt. In den vergangenen Jahren wurden u.a. Linde (2012), BMW (2014), Fresenius (2015) und SAP (2016) zum Unternehmen des Jahres gewählt.

Anleger können ihren diesjährigen Favoriten unter www.sdk.org/unternehmen-des-Jahres wählen. Das Votum findet ausschließlich online statt. Das Siegerunternehmen wird in der SdK Publikation AnlegerPlus 3/2020 bekanntgegeben.

München, 7. Januar 2020

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hackenstr. 7b
80331 München

Fon: +49 / 89 / 2020846-0
Fax: +49 / 89 / 2020846-10
E-Mail: info@sdk.org

BaFin: CREDIT FINANCIER INVEST LTD (firmierend auch unter: Pro Uni Credit Ltd) kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der CREDIT FINANCIER INVEST LTD (firmierend auch unter Pro Uni Credit Ltd) keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die CREDIT FINANCIER INVEST LTD spricht potenzielle deutsche Kunden per E-Mail an und wirbt im Internet unter den anonym registrierten Domains www.prounicredit.com und www.euro-uni-credit.com unter anderem für den Abschluss von Privatkrediten, Gewerbekrediten und Immobilienkrediten. Das Unternehmen wirbt damit, dass es weltweit mit Banken, Investmentgesellschaften und privaten Geldgebern kooperiere. Das Unternehmen firmiert auch unter Pro Uni Credit Ltd und behauptet, seinen Sitz in Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, und Niederlassungen in Zürich, Schweiz, und London, Großbritannien, zu haben.

Die BaFin weist darauf hin, dass unerlaubt tätige Unternehmen häufig Namen wählen, die bei potenziellen Kunden Vertrauen wecken. Die CREDIT FINANCIER INVEST LTD suggeriert mit ihrer Firmierung und der von ihr verwendeten Adresse als beaufsichtigtes Institut tätig zu sein.

Quelle: BaFin

BaFin: Deutsche Kapital und Sachwerte AG - Anhaltspunkte für fehlende Prospekte

Die BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Deutsche Kapital und Sachwerte AG in Deutschland Wertpapiere in Form von Anleihen (3,5%-5,5% p.a. / Laufzeit 2-5 Jahre) der Deutsche Kapital und Sachwerte AG öffentlich anbietet.

Entgegen Artikel 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/1129 wurden hierfür keine Prospekte veröffentlicht.

Quelle: BaFin

BaFin: Bitcoin Era kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie Anbietern, die unter der Bezeichnung „Bitcoin Era“ Geschäfte über Kryptowährungen anbieten, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Die Anbieter unterstehen nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Angebote werden ausdrücklich deutschen Anlegern im Internet unter secured4u.net angedient. Über ein Impressum verfügt die Seite nicht. Es ist unklar, wer Initiator dieses Angebots ist.

Quelle: BaFin

Österreichische Finanzmarktaufsicht warnt vor Crypto Profit

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) 1. Satz durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 31.12.2019 teilt die FMA daher mit, dass

Crypto Profit
https://t.me/CryptifyTradingBot?start=403109432

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage (§ 1 Abs 1 Z 1 BWG) nicht gestattet.

Quelle: FMA

Österreichische Finanzmarktaufsicht warnt vor ictrades

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) 1. Satz durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 31.12.2019 teilt die FMA daher mit, dass die

ictrades
Pro Star Griffith Corporate Centre,
Beachmont Kingstown,
Saint Vincent and the Granedines
www.ictrades.com
support@ictrades.com
+44 2039 948 804

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.

Quelle: FMA