Die EU-Kommission hat bei der Untersuchung des Privatkundengeschäfts im Bankensektor erhebliche Wettbewerbsschranken festgestellt. Das ergibt sich aus dem Abschlussbericht zu ihrer Untersuchung des Retail-Bankgeschäfts, den sie am 31.1.2007 vorgestellt hat. Hiernach herrschen im Bankensektor weit verbreitete Wettbewerbsbeschränkungen, die die Kosten der Bankdienstleistungen - insbesondere bei Zahlungskarten - unnötig in die Höhe treiben. Die Kommission will nunmehr gegen schwere Missbräuche vorgehen.
Im Einzelnen hat die Kommission folgende mögliche Wettbewerbsschranken festgestellt:
Die etablierten Banken können aufgrund der stark konzentrierten Märkte in vielen Mitgliedstaaten - insbesondere im Bereich des Erwerbs von Zahlungskarten den Eintritt neuer Marktteilnehmer verhindern und hohe Kartengebühren berechnen.
Außerdem lassen die großen Unterschiede bei den Händlergebühren für Zahlungskarten auf Wettbewerbsprobleme schließen. So müssen Unternehmen in Mitgliedstaaten mit hohen Gebühren den Banken drei bis vier Mal mehr von ihrem mit Kartenverkäufen erzielten Umsatz zahlen als Unternehmen in Mitgliedstaaten mit niedrigen Gebühren.
Es bestehen zudem große Unterschiede bei den Interbanken-Abwicklungsgebühren, die sich möglicherweise nicht in vollem Maße in geringeren Gebühren für die Karteninhaber niederschlagen.
In einigen Mitgliedstaaten verfügen die Banken über eine erhebliche Marktmacht und können den Unternehmen und Kunden daher hohe Kartengebühren aufzwingen.
Es bestehen Regeln und Praktiken, die den Wettbewerb im Retailgeschäft abschwächen, zum Beispiel die Berechnung einer durchschnittlichen Pauschale bei den Händlergebühren und das Verbot, Preisaufschläge zu erheben.
Bestimmte Kreditregister mit vertraulichen Daten, die die Kreditgeber zur Festlegung der Kreditzinsen verwenden, können möglicherweise eingesetzt werden, um den Eintritt neuer Marktteilnehmer in das Privatkundengeschäft zu verhindern.
Gewisse Aspekte der Kooperation zwischen Banken, einschließlich Sparkassen und Genossenschaftsbanken, können den Wettbewerb beschränken und den Eintritt neuer Marktteilnehmer verhindern.
Quelle: EU-Kommission
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