von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die Aktien der Firma United Commodity AG (WKN: A0M0F0) werden derzeit insbesondere durch nicht erbetene Telefonanrufe (cold calling) massiv gepusht. Dies ist aus unserer Sicht ein Warnsignal. Anleger sollten besonders sorgfältig prüfen, ob eine Investition in diesen Wert tatsächlich sinnvoll ist.
Die My Brunswick Plus AG hatte das Angebot am 18. April 2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Dabei hielt sie nicht das durch das WpÜG und die WpÜG-Angebotsverordnung vorgeschriebene Verfahren ein. Die BaFin untersagte daher die Übernahme. Die Untersagungsverfügung ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig. Rechtsgeschäfte, die auf Grundlage eines untersagten Angebots abgeschlossen wurden, sind nichtig.
Derzeit gibt es auch sonst keine von der BaFin genehmigten Angebote zum Erwerb von Aktien der Omiris AG. Die Gesellschaft ist zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen.
Quelle: BaFin