Freitag, 4. Oktober 2019

Österreichische Finanzmarktaufsicht warnt vor Worldwide Financing Group

Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 4 Abs 7 Bankwesengesetz (BWG) die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 31.08.2019 teilt die FMA daher mit, dass

Worldwide Financing Group
Tokyo (Global Headquarters)
3-1-21 Ariake,
Koto-Ku,
Tokyo,
Japan.
E-Mail.: info@worldwidefinancinggroup.com
Tel: + 813 4586 9975

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Der Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit Wertpapieren (Effektengeschäft) gemäß § 1 Abs. 1 Z 7 lit. e BWG ist dem Anbieter daher nicht gestattet.

Quelle: FMA

Keine Kommentare: