Freitag, 4. Oktober 2019

Österreichische Finanzmarktaufsicht warnt vor MarketsSoft / Horizon Ventures Ltd

Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 4 Abs 7 Bankwesengesetz (BWG) die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 17.08.2019 teilt die FMA daher mit, dass die

MarketsSoft
Horizon Ventures Ltd
 Suite 305, Griffith Corporate Centre, Kingstown, St. Vincent & the Grenadines
Web: https://www.marketssoft.com/
E-Mail: billing@marketssoft.com info@marketssoft.com
support@marketssoft.com
christian.richter@marketssoft.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.

Quelle: FMA

Keine Kommentare: