Freitag, 4. Oktober 2019

Österreichische Finanzmarktaufsicht warnt vor UKFinvest / UKFinancial Investments / ALDIMA LTD

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) 1. Satz durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 14.08.2019 teilt die FMA daher mit, dass die

UKFinvest / UKFinancial Investments / ALDIMA LTD
32 London Bridge St,
SE1 9SG London UK
 office@ukfinvest.com
support@ukfinvest.com
+41415087510

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.

Quelle: FMA

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