Freitag, 4. Oktober 2019

Österreichische Finanzmarktaufsicht warnt vor European Investment Systems SL

Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 4 Abs 7 Bankwesengesetz (BWG) die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.#

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 28.09.2019 teilt die FMA daher mit, dass

European Investment Systems SL
Carrer de Còrdova,
7 07181 Calvià Illes Balears
España
und
Platz der Einheit 1
60327 in Frankfurt am Main
Tel: +34 971 570 948
Tel: +34 971 570 957
Tel: +49 69 97503421
Tel: +43 800 300063
Mail: info@eu-is.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Entgegennahme fremder Gelder als Einlage (Einlagengeschäft) (§ 1 Abs 1 Z 1 zweiter Fall BWG) nicht gestattet.

Quelle: FMA

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