Die Goldenstate Investment BV ist Betreiberin der Webseite goldenstate-investment.com und bietet in diesem Zusammenhang Anlegern die Investition in Anleihen mit verschiedenen Laufzeiten an. Zudem bietet die Gesellschaft Kunden die Depotführung für Aktien an.
Damit betreibt die Goldenstate Investment BV das Einlagengeschäft und das Depotgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Am 29. August 2019 hat die BaFin der Goldenstate Investment BV diese Geschäftstätigkeit in Deutschland untersagt und die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet.
Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Mit bereits bestandskräftigem Bescheid vom 31. Mai 2019 hat die BaFin der Golden Horn Investment BV zudem entsprechende, über andere Websites betriebene Geschäfte untersagt.
Damit betreibt die Goldenstate Investment BV das Einlagengeschäft und das Depotgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Am 29. August 2019 hat die BaFin der Goldenstate Investment BV diese Geschäftstätigkeit in Deutschland untersagt und die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet.
Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Mit bereits bestandskräftigem Bescheid vom 31. Mai 2019 hat die BaFin der Golden Horn Investment BV zudem entsprechende, über andere Websites betriebene Geschäfte untersagt.
Quelle: BaFin
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen