Die Altum Pharmaceuticals Inc. darf keine eigenen Aktien im Inland öffentlich anbieten.
Die BaFin hat mit Bescheid vom 25. September 2019 der Altum Pharmaceuticals Inc. untersagt, Aktien der Altum Pharmaceuticals Inc. in Deutschland öffentlich anzubieten, weil hierfür entgegen der EU-Prospektverordnung kein Prospekt veröffentlicht wurde.
Diese Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig.
Die BaFin hat mit Bescheid vom 25. September 2019 der Altum Pharmaceuticals Inc. untersagt, Aktien der Altum Pharmaceuticals Inc. in Deutschland öffentlich anzubieten, weil hierfür entgegen der EU-Prospektverordnung kein Prospekt veröffentlicht wurde.
Diese Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig.
Quelle: BaFin
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