Die Mining Inter Group PLC darf keine Stamm- und Vorzugsaktien zum Erwerb im Inland öffentlich anbieten.
Die BaFin hat dem Unternehmen mit Bescheid vom 18. Juli 2019 das öffentliche Angebot von Stamm- und Vorzugsaktien wegen Verstoßes gegen das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) untersagt.
Die Untersagung erfolgte, weil die Mining Inter Group PLC keinen gebilligten Wertpapierprospekt für diese Wertpapiere veröffentlicht hat, der die nach dem WpPG erforderlichen Angaben enthält.
Die BaFin hat dem Unternehmen mit Bescheid vom 18. Juli 2019 das öffentliche Angebot von Stamm- und Vorzugsaktien wegen Verstoßes gegen das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) untersagt.
Die Untersagung erfolgte, weil die Mining Inter Group PLC keinen gebilligten Wertpapierprospekt für diese Wertpapiere veröffentlicht hat, der die nach dem WpPG erforderlichen Angaben enthält.
Quelle: BaFin
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