Die FMA kann durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 06.09.2019 teilt die FMA daher mit, dass
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
Quelle: FMA
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 06.09.2019 teilt die FMA daher mit, dass
DAX-300 (ELRICS Brothers Ltd.)
Suite 305, Griffith Corporate Centre, Beachmont, Box 1510 Kingstown,
St. Vincent and the Grenadines
www.dax-300.com
support@dax-300.com
+44 20 80891542
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
Quelle: FMA
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