OLG Dresden, Urt. v. 06.12.2006 - 12 U 1394/06
Leitsatz des Gerichts:
Es ist eine Frage der Würdigung der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalles, ob einem Rechtsgeschäft wegen Sittenwidrigkeit die Wirksamkeit zu versagen ist. Eine starre "Bagatellgrenze" bei der Eingehung von Verpflichtungen in einer Größenordnung von 15.000 Euro bis 25.000 Euro, unterhalb derer die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu finanziell krass überforderten Bürgen und Mithaftenden nicht anwendbar wäre, kommt jedenfalls nicht in Betracht.
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