OLG Stuttgart, Urteil vom 22.2.2007, 2 U 132/06
Unternehmen dürfen nicht ohne weiteres Kundendaten inklusive Bankverbindung an Partnerunternehmen weitergeben.
Unternehmen dürfen die Daten ihrer Kunden inklusive Bankverbindung nicht ohne die Einwilligung der Kunden an ein Partnerunternehmen verkaufen, damit dieses die Daten zu Wettbewerbszwecken nutzen kann. In einem solchen Fall haben die Betroffenen aus § 28 BDSG in Verbindung mit § 4 Nr.11 UWG einen Unterlassungsanspruch gegen das die Daten weitergebende Unternehmen.
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