OLG Celle, Urt. v. 17.1.2007 - 3 U 198/06
Leitsatz des Gerichts:
Führt die im Lastschriftabkommen zwischen Banken vereinbarte Beschränkung der bei jedem Geschäftvorfall zu übermittelnden Daten zu einer Fehlbuchung, so beruht diese auf einem (bewussten) Organisa tionsverschulden, das eine Schadensersatzpflicht der Bank begründet.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen