Montag, 30. April 2012

Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Bankgeschäfte mit Unicorn Finance Group

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 24. April 2012 teilt die FMA daher mit, dass die Unicorn Finance Group mit angeblichem Sitz in 29/F Times Square Tower 2. 1 Matheson Street Causeway Bay Hong Kong Tel: 085258080456 Fax: 085230147817 www.unicornfinancegroup.com info(at)unicornfinancegroup.com nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Der gewerbliche Handel mit Wertpapieren auf eigene oder fremde Rechnung nach § 1 Abs. 1 Z 7 lit. e BWG ist dem Anbieter daher nicht gestattet.

Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Wertpapiergeschäfte mit Sumitomo Global

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 21. April 2012 teilt die FMA daher mit, dass die Sumitomo Global mit angeblichem Sitz in Sumitomo-Shoji Kanda-Izumi-cho Bldg., 9F 1-13, Kanda-Izumi-cho, Chiyoda-ku, Tokyo 101-0024 www.sumitomoglobal.com Email: contactus(at)sumitomoglobal.com Tel: +81 3 4496 6016 Fax: +81 3 4496 6026 nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2007) nicht gestattet.

Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Bankgeschäfte mit Classicus AG

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 19. April 2012 teilt die FMA daher mit, dass die Classicus AG Feldkircher Straße 48 9494 Schaan Liechtenstein service(at)classicus.li nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Die gewerbliche Vermittlung des Einlagengeschäfts (§ 1 Abs 1 Z 18 lit a BWG) ist dem Anbieter daher nicht gestattet.

Dienstag, 17. April 2012

Hinweis der BaFin zu unbefugt erteilten Wertpapierorders

Nach Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kommt es zu Wertpapiergeschäften, die nicht von den berechtigten Personen in Auftrag gegeben wurden. Dies betrifft insbesondere Geschäfte in illiquiden ausländischen Freiverkehrswerten.

Die BaFin weist hierzu auf Folgendes hin:

Achten Sie darauf, Ihre Konto- und Depotdaten nicht an unberechtigte oder unbekannte Personen weiterzugeben. Dies gilt insbesondere für Anrufer, die sich als vermeintliche Anlageberater, Vermittler oder auch Mitarbeiter der BaFin ausgeben. Teilen Sie diesen keine Konto- oder Depotnummern, Bankleitzahlen, Geheimzahlen oder Kennwörter mit. Übermitteln Sie keine Wertpapierabrechnungen oder sonstigen Depotunterlagen. Seien Sie vorsichtig, wenn Sie unaufgefordert angerufen werden oder Sie Faxe oder E-Mails von Unbekannten mit vermeintlichen Schnäppchen oder Gewinnmitteilungen erhalten, und Sie aufgefordert werden, dazu Konto- und Depotdaten preiszugeben.

Nach Kenntnis der BaFin sind seit dem 01.01.2011 bislang die folgenden Aktien betroffen:
Ältere Hinweise wurden archiviert)

Stand: 05.04.2012

Aktie ISIN

Aurum Mining Resources PLC, GB00B45H0921
Clayton Point Energy Ltd, CA1844001091
CSP China Steel PLC, GB00B3YTTW86
Curcas Oil N.V., NL0009805621
Exmovere Holdings Inc., US3020862021
First Global Energy PLC, GB00B4QXPT47
FIRST PACIF.OIL+GAS CORP., CA33600A1021
Formula Resources Inc. Registered Shares o.N., CA34641T1003(WKN: A1H65K)
GB Global Mining AG, CH0033040814
Lucky Punch Inc., CA5495511092
Meteor AG, DE0006638935
Pet Core International Inc., CA7158112044
Stethuscope International Inc., CA8598321070
Wavetech AG (Inhaberaktien), CH0107130988
Worldwide Energies INC., US9815741064
W-Tech Assets PLC (jetzt: Baltic Finance PLC), GB00B642LK05

In diesem Zusammenhang macht die BaFin auch noch einmal auf ihren Hinweis zum vermehrten Auftauchen von Umtauschangeboten an Inhaber von Aktien, Zertifikaten und Fondsanteilen sowie auf ihre Verbraucherbroschüre »Wertpapiergeschäfte - Was Sie als Anleger beachten sollten« aufmerksam.

Bonn/Frankfurt a.M., den 5. April 2012

Quelle: www.bafin.de

Samstag, 24. März 2012

SdK lehnt Zinsverzicht der Anleiheinhaber der Praktiker AG ab

Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) lehnt einen Zinsverzicht der Inhaber der von der Praktiker AG im Jahr 2011 emittierten Inhaberschuldverschreibung (WKN A1H3JZ) unter den gegebenen Bedingungen ab.

Die Praktiker AG fordert aufgrund der wirtschaftlich schwierigen Situation der Gesellschaft von ihren Anleihegläubigern einen Zinsverzicht in Höhe von 4,875 % p.a. bis zum Laufzeitende der Anleihe im Jahr 2016. Durch diesen Zinsverzicht würden die Anleihegläubiger bis 2016 auf Zinsen in Höhe von ca. 49 Mio. Euro verzichten.

Die SdK sieht zwar den Sanierungsbedarf der Gesellschaft als gegeben an, lehnt aber einen Zinsverzicht in der vorgeschlagenen Form ab. Zu einer Sanierung müssen aus Sicht der SdK alle Parteien beitragen. Bisher ist jedoch nur ein Beitrag der Arbeitnehmer gewährleistet. Der Beitrag der anderen Beteiligten, vor allem der Banken und der Vermieter hingegen ist nicht ersichtlich. Ferner erhalten die Anleihegläubiger keinen Ausgleich für den Verzicht und der Verzicht ist zeitlich nicht begrenzt.

Die SdK hält daher den von der Praktiker AG vorgeschlagenen Zinsverzicht für nicht zustimmungsfähig. Mitglieder der SdK, welche Inhaber der Anleihen der Praktiker AG sind, können sich unter http://sdk.org/praktiker_ag.php für einen Newsletterverteiler registrieren. Darüber stellen wir betroffen Anleiheinhabern künftig Möglichkeiten zur Wahrung ihrer Rechte vor.

München, den 19. März 2012
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Quelle: www.sdk.org
Pressekontakt: Lars Labryga, labryga@sdk.org, Tel.: 089 - 20 20 846 28

Sonntag, 11. März 2012

Britische Finanzmarktaufsicht warnt vor Regent & Langley Consulting Group

The Financial Services Authority (“FSA”) of the United Kingdom would like to alert all recipients that:

REGENT & LANGLEY CONSULTING GROUP
WEST 44TH STREET
NEW YORK CITY
USA
Tel: 001 585 219 5962
Website: www.regentandlangleyconsulting.com

is NOT authorised under the Financial Services and Markets Act 2000 (“FSMA”) to carry on a regulated activity in the United Kingdom. Regulated activities include, amongst other things, advising on investments and dealing and arranging deals in investments ("investments" include stocks and shares).

The FSA believes that this organisation may be targeting UK customers. Therefore, we have added this firm to our lists of unauthorised firms/individuals and unauthorised overseas firms operating in the United Kingdom. These lists can be found at: www.fsa.gov.uk/warnings

If you have any further questions on this matter please email our Consumer Contact Centre at consumer.queries(at)fsa.gov.uk, or alternatively by telephone on 0845 606 1234. Overseas callers can contact us on (+44) 20 7066 1000.

Samstag, 10. März 2012

BaFin gibt Herrn Peter Fitzek als Betreiber der "Neudeutschen Gesundheitskasse" die Abwicklung des Versicherungsgeschäftes auf und bestellt Abwickler

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Peter Fitzek, Wittenberg, als Betreiber der "NeuDeutschen Gesundheitskasse" mit Verfügung vom 2. Februar 2012 die Abwicklung der von diesem betriebenen Versicherungsgeschäfte aufgegeben.

Herr Fitzek bot potentiellen Kunden über Vermittler und über seine Internetseite "Unterstützungsleistungen" im Krankheitsfall an. Interessenten sollten "Mitglied" der "NeuDeutschen Gesundheitskasse" werden, als deren "Vorstandsvorsitzender" Herr Fitzek auftrat.

Herr Fitzek betreibt damit das Versicherungsgeschäft ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Herr Fitzek ist durch die Maßnahme der BaFin verpflichtet, sämtliche zum 2. Februar 2012 bestehenden "Mitgliedsverträge", mit denen er "Unterstützungsleistungen" mit Rechtsanspruch gewährt, mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.

Zur Durchsetzung der Abwicklungsanordnung vom 2. Februar 2012 und der bereits bestandskräftigen Verfügung vom 1. Dezember 2010 wurde

Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Oppermann
c/o Rechtsanwaltskanzlei Dr. Pöhlmann, Dr. Oppermann
Äußere Sulzbacher Straße 118
90491 Nürnberg

zum Abwickler bestellt. Er ist insbesondere zur Kündigung der Mitgliedsverträge im Namen des Herrn Fitzek befugt, mit denen Herr Fitzek einen Rechtsanspruch auf "Unterstützungsleistungen" bzw. einen "Absicherungsschutz" gewährt.

Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Bonn/Frankfurt a.M., den 2. März 2012

Hinweis der BaFin zu unbefugt erteilten Wertpapierorders

Nach Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kommt es zu Wertpapiergeschäften, die nicht von den berechtigten Personen in Auftrag gegeben wurden. Dies betrifft insbesondere Geschäfte in illiquiden ausländischen Freiverkehrswerten.

Die BaFin weist hierzu auf Folgendes hin:

Achten Sie darauf, Ihre Konto- und Depotdaten nicht an unberechtigte oder unbekannte Personen weiterzugeben. Dies gilt insbesondere für Anrufer, die sich als vermeintliche Anlageberater, Vermittler oder auch Mitarbeiter der BaFin ausgeben. Teilen Sie diesen keine Konto- oder Depotnummern, Bankleitzahlen, Geheimzahlen oder Kennwörter mit. Übermitteln Sie keine Wertpapierabrechnungen oder sonstigen Depotunterlagen. Seien Sie vorsichtig, wenn Sie unaufgefordert angerufen werden oder Sie Faxe oder E-Mails von Unbekannten mit vermeintlichen Schnäppchen oder Gewinnmitteilungen erhalten, und Sie aufgefordert werden, dazu Konto- und Depotdaten preiszugeben.

Nach Kenntnis der BaFin sind seit dem 01.01.2011 bislang die folgenden Aktien betroffen:
(Ältere Hinweise wurden archiviert)

Stand: 09.02.2012
Aktie ISIN
Aurum Mining Resources PLC GB00B45H0921
Clayton Point Energy Ltd CA1844001091
CSP China Steel PLC GB00B3YTTW86
Curcas Oil N.V. NL0009805621
Exmovere Holdings Inc. US3020862021
First Global Energy PLC GB00B4QXPT47
GB Global Mining AG CH0033040814
Lucky Punch Inc. CA5495511092
Meteor AG DE0006638935
Pet Core International Inc. CA7158112044
Stethuscope International Inc. CA8598321070
Wavetech AG (Inhaberaktien) CH0107130988
Worldwide Energies INC. US9815741064
W-Tech Assets PLC (jetzt: Baltic Finance PLC) GB00B642LK05

In diesem Zusammenhang macht die BaFin auch noch einmal auf ihren Hinweis zum vermehrten Auftauchen von Umtauschangeboten an Inhaber von Aktien, Zertifikaten und Fondsanteilen sowie auf ihre Verbraucherbroschüre "Wertpapiergeschäfte - Was Sie als Anleger beachten sollten" aufmerksam.

Bonn/Frankfurt a.M., den 9. Februar 2012

BaFin: Die "EVV Group" ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass das Unternehmen "EVV Group" keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäften besitzt. Das Unternehmen bzw. dessen inländische Niederlassung ("EVV Group Germany") unterliegt daher nicht der Aufsicht der BaFin.

Die BaFin hat Grund zu der Annahme, dass das Unternehmen Finanzdienstleistungen erbringt, die einer Erlaubnis nach § 32 KWG bedürfen.

Die EVV Group gibt auf ihrer Webseite an, dass sie bei der BaFin registriert sei und von ihr beaufsichtigt werde. Dies trifft nicht zu. Auch die dort genannten Anschriften der "EVV Group Germany" in Hohberg und Frankfurt am Main sind keinem Unternehmen mit dieser Bezeichnung zuzuordnen.

Die EVV Group bzw. dessen vermeintliche inländische Niederlassung ist nicht in einem deutschen Handelsregister eingetragen.

Britische Finanzmarktaufsicht warnt vor Mont-Bec Asset Management

The Financial Services Authority (“FSA”) of the United Kingdom would like to alert all recipients that:

Mont-Bec Asset Management
6th Fl., New Takao Haitsu
5-13, Azabu Juban 1-chome,
Minato-ku, Tokyo 106-0032
Tel: 0081 34578 0068
Fax 0081 36745 8647
Website: mont-becassetmanagement.com

is NOT authorised under the Financial Services and Markets Act 2000 (“FSMA”) to carry on a regulated activity in the United Kingdom. Regulated activities include, amongst other things, advising on investments and dealing and arranging deals in investments ("investments" include stocks and shares).

The FSA believes that this organisation may be targeting UK customers. Therefore, we have added this firm to our list of unauthorised overseas firms operating in the United Kingdom. This list can be found at: www.fsa.gov.uk/pages/Doing/Regulated/Law/Alerts/overseas.shtml

If you have any further questions on this matter please email our Consumer Contact Centre at consumer.queries(at)fsa.gov.uk, or alternatively by telephone on 0845 606 1234. Overseas callers can contact us on (+44) 20 7066 1000.

Schwedische Finanzmarktaufsicht warnt vor R J Haynes & Associates

Finansinspektionen (the Swedish Financial Supervisory Authority) has today published this statement in order to warn investors against dealing with unauthorised firms. R J Heynes & Associates is not authorised by Finansinspek-tionen and is therefore not entitled to provide financial services. Finansinspek-tionen has not received any notification of cross-border activities from other EES countries.

R J Haynes & Associates has a website (www.rjhaynesandassociates.com) using the following address: 28F Sun Hung Kai Centre, 30 Harbour Road, Wan Chai, Hong kong Island, Hong Kong.

R J Haynes & Associates' representatives contact investors in Sweden through unsolicited telephone calls.

To find out whether a company or individual is authorised, check Finansin-spektionen's website at: www.fi.se under "Authorisation".

Britische Finanzmarktaufsicht warnt vor The Bradford Group

The Financial Services Authority (“FSA”) of the United Kingdom would like to alert all recipients that:

The Bradford Group
60 Albert St. Singapore 189969
T: 0065 3158 2525
Website: www.bradford-grp.com

is NOT authorised under the Financial Services and Markets Act 2000 (“FSMA”) to carry on a regulated activity in the United Kingdom. Regulated activities include, amongst other things, advising on investments and dealing and arranging deals in investments ("investments" include stocks and shares).

The FSA believes that this organisation may be targeting UK customers. Therefore, we have added this firm to our list of unauthorised overseas firms operating in the United Kingdom. This list can be found at: www.fsa.gov.uk/pages/Doing/Regulated/Law/Alerts/overseas.shtml

If you have any further questions on this matter please email our Consumer Contact Centre at consumer.queries(at)fsa.gov.uk, or alternatively by telephone on 0845 606 1234. Overseas callers can contact us on (+44) 20 7066 1000.

Britische Finanzmarktaufsicht warnt vor Accredited Global Services Group (AGSG)

The Financial Services Authority (“FSA”) of the United Kingdom would like to alert all recipients that:

ACCREDITED GLOBAL SERVICES GROUP (AGSG)
Addresses used:
ST JOHN’S HOUSE 57 PITTS LANE
53-54 ST JOHN’S SQUARE EARLEY
LONDON READING
EC1V 4JJ BERKS RG6 1BX
Tel: 0207 193 8420
Fax: 0207 900 3854
Website: www.agsg.info

is NOT authorised under the Financial Services and Markets Act 2000 (“FSMA”) to carry on a regulated activity in the United Kingdom. Regulated activities include, amongst other things, advising on investments and dealing and arranging deals in investments ("investments" include stocks and shares).

The FSA believes that this organisation may be targeting UK customers. Therefore, we have added this firm to our lists of unauthorised firms/individuals and unauthorised overseas firms operating in the United Kingdom. These lists can be found at: www.fsa.gov.uk/warnings

If you have any further questions on this matter please email our Consumer Contact Centre at consumer.queries(at)fsa.gov.uk, or alternatively by telephone on 0845 606 1234. Overseas callers can contact us on (+44) 20 7066 1000.

Britische Finanzmarktaufsicht warnt vor Abel Myers Consulting

Die britische Finanzmarktaufsichtsbehörde Financial Services Authority warnt vor einem nicht zugelassen Finanzdienstleistungsunternehmen.

- - -

The Financial Services Authority (“FSA”) of the United Kingdom would like to alert all recipients that:

Abel Myers Consulting,
Ostenbachgasse 5,
CH8001,
Zurich,
Switzerland.
Tel: 0041(0)445 087 349
Fax: 0044(0)208 1962246
Website: www.abelmyers.com

is NOT authorised under the Financial Services and Markets Act 2000 (“FSMA”) to carry on a regulated activity in the United Kingdom. Regulated activities include, amongst other things, advising on investments and dealing and arranging deals in investments ("investments" include stocks and shares).

The FSA believes that this organisation may be targeting UK customers. Therefore, we have added this firm to our list of unauthorised overseas firms operating in the United Kingdom. This list can be found at:
www.fsa.gov.uk/pages/Doing/Regulated/Law/Alerts/overseas.shtml
www.fsa.gov.uk/pages/Doing/Regulated/Law/Alerts/unauthorised.shtml

If you have any further questions on this matter please email our Consumer Contact Centre at consumer.queries(at)fsa.gov.uk, or alternatively by telephone on 0845 606 1234. Overseas callers can contact us on (+44) 20 7066 1000.

SdK lehnt erzwungenen Schuldenschnitt Griechenlands ab und prüft rechtliche Schritte

Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) lehnt einen zwangsweisen Schuldenschnitt, wie er nun von der griechischen Regierung geplant wird, strikt ab und prüft aktuell juristische Schritte gegen die beteiligten Parteien.

Das von Griechenland vorgelegte Umtauschangebot ist aus Sicht der SdK wirtschaftlich durchaus interessant, auch für private Investoren. Jedoch ist die technische Umsetzung für Kleinanleger völlig inakzeptabel und das Umtauschangebot deshalb für diese Anlegergruppe nicht annehmbar. Das Vorhaben der griechische Regierung, die Inhaber von nach griechischem Recht begeben Anleihen nun anhand von rückwirkend eingeführten Zwangsumschuldungsklauseln, den so genannten CACs, zur Teilnahme am Schuldenschnitt zu zwingen, verstößt nach Ansicht der SdK gegen grundlegende Rechtsgrundsätze. "Sollte Griechenland durch nachträglich eingeführte Umschuldungsklauseln Anleiheinhaber zum Schuldenschnitt zwingen, und dies von der Euro-Gruppe unterstützt werden, dann ist damit ein fatales Signal an alle Investoren verbunden. In Europa würden somit Zustände wie in einer Bananenrepublik herrschen. Frau Merkel sollte tunlichst vermeiden, diese staatliche Willkür mit deutschen Steuergeldern zu unterstützen." so SdK Vorstand Daniel Bauer.

Aufgrund der Verwendung von Zwangsumschuldungsklauseln kann von einer freiwilligen Umschuldung, wie bisher stets von allen führenden Politikern Europas angeführt wird, keine Rede mehr sein. Ferner ist die Besserstellung der Europäischen Notenbank EZB und der nationalen Notenbanken ist eine klare Gläubigerbenachteiligung, welche in der Art und Weise nicht hinnehmbar ist. Wäre auch das Notenbanksystem in die Zwangsumschuldung miteinbezogen worden, so wäre der Schuldenschnitt für die anderen beteiligten Parteien weitaus geringer ausgefallen.

Da die Nutzung der CACs vermutlich ein Kreditereignis auslöst, hätten somit diejenigen Hedgefonds Gewinne erzielt, welche auf eine Pleite Griechenlands gewettet haben. Dies dürfte in der Folge zu ähnlichen Wetten gegen Länder wie Portugal, Irland, Spanien und Italien führen. Aufgrund all dieser Umstände ist damit zu rechnen, dass die Risikoprämien somit auch für diese Länder der Eurozone in Zukunft ansteigen werden. Mit Blick auf diese Gemengelage stellen daher Staatsanleihen aus der Eurozone nach Ansicht der SdK künftig keine geeigneten Anlagealternativen für private Investoren mehr dar.

Die SdK prüft aktuell rechtliche Schritte gegenüber allen an der Zwangsenteignung der Anleiheinvestoren beteiligten Parteien für ihre Mitglieder und rechnet mit einem jahrelangen Rechtsstreit, der vermutlich bis vor den Europäischen Gerichtshof gehen wird.

München, den 9. März 2012
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK und an der Erstellung der Pressemitteilung beteiligte
Personen halten Anleihen Griechenlands!

Quelle: www.sdk.org
Pressekontakt: Lars Labryga, labryga@sdk.org, Tel.: 089 - 20 20 846 28

Mittwoch, 22. Februar 2012

Norwegische Finanzmarktaufsicht warnt vor nicht zugelassener Paramount Financial Group

Warning against Paramount Financial Group

Finanstilsynet has been informed that Paramount Financial Group (address: Lindengasse 48 1070, Vienna, Austria) has approached Norwegian investors offering investment services. The company also offers services from a website paramountfg.com. Finanstilsynet wishes to make it clear that Paramount Financial Group is not authorised to provide investment services in Norway, and therefore lacks the licence required under Norwegian law. The company is consequently not subject to Finanstilsynet’s supervisory oversight, nor has Finanstilsynet approved the services offered by the company. Finanstilsynet therefore recommends investors not to enter into agreements with or transfer assets to Paramount Financial Group.

Finanstilsynet's registry (www.finanstilsynet.no/registry) gives details of all companies authorised to offer investment services in Norway. A list (not complete) of companies operating in the market without a licence can be found on Finanstilsynet's website (www.finanstilsynet.no/markedsadvarsler/).

Dänische Finanzmarktaufsicht warnt vor HadleyRichards

Warning against HadleyRichards

The Danish Financial Supervisory Authority has been informed that HadleyRichards unsolicited has offered to carry out financial services. The company's homepage is www.hadleyrichards.com and the company is using the following address: Shinjuku Monolith 12F, 2-3-1 Nishi-Shinjuku, Shinjuku-ku, 163-0913, Tokyo, Japan.

HadleyRichards does not have authorization from the Danish Financial Supervisory Authority in accor-dance with the Financial Business Act to carry out such services in Denmark.

The company has not been notified in Denmark from any foreign Financial Supervisory Authority.

Companies which are authorized to carry out financial services in Denmark can be found in the data-base "Companies under supervision".

Belgische Finanzmarktaufsicht warnt vor Lakepont Capital Advisors, Browell Limited und IRS Clearing Consultancy

Die belgische Finanzmarktaufsicht (Financial Services and Markets Authority) warnt vor mehreren nicht als Finanzdienstleistungsunternehmen zugelassenen Firmen:

Warning against Lakepointe Capital Advisors / Browell Limited / IRS Clearing Consultancy

The Financial Services and Markets Authority (FSMA) warns the public against the activities of Lakepointe Capital Advisors, Browell Limited and IRS Clearing Consultancy, three companies that act in concert and claim to provide investment services.

None of these three companies is an authorized investment firm in Belgium. They are therefore not allowed to offer investment services in or from within Belgium.

The FSMA thus advises against responding to any offers of financial service made by Lakepointe Capital Advisors, Browell Limited and IRS Clearing Consultancy and against transferring any money to an account these companies might mention.

Lakepointe Capital Advisors claims to be established at Level 10 The Plaza, 100 Old Hall Street, Liverpool, L39QJ, United Kingdom.

Browell Limited claims to be established at 16/Fn Sterling Centre, 11 CHEUNG, YUE Street, CHEUNG SHA WAN, HK – KOWLOON, HONG KONG.

IRS Clearing Consultancy claims to be established at CBC BLDG Business Center, 66766 Paseo de Roxas, Makati, PH – PHILIPPINES.

Would you like to enquire more generally as to the regularity of a transaction being proposed? If so, please consult the Consumers page on the FSMA website (www.fsma.be) or contact the 'Relations with Consumers of Financial Services' department (tel.: +32 2 220 59 10; email address: peri(at)fsma.be).

Belgische Finanzmarktaufsicht warnt vor Goldwater Global Management

Warning against Goldwater Global Management / Belgian Financial Services Agency / Belgian Commodities and Futures Exchange

The Financial Services and Markets Authority (FSMA) warns the public against the activities of Goldwater Global Management, a company that claims to offer investment services.

The FSMA also warns against the activities of the ‘Belgian Financial Services Agency’ and the ‘Belgian Commodities and Futures Exchange’, which improperly claim to be a Belgian financial supervisor and a Belgian stock exchange respectively.

Goldwater Global Management is not an authorized investment firm in Belgium. It is therefore not allowed to provide investment services in or from within Belgium.

The FSMA thus advises against responding to any offers of financial service made by Goldwater Global Management and against transferring money to any account number they might mention.

Goldwater Global Management claims to be established at “134 - 136 Avenue des Vaillants 12, Brussel”.

In its communications, Goldwater Global Management refers to the Belgian Financial Services Agency and the Belgian Commodities and Futures Exchange.

The Belgian Financial Services Agency improperly presents itself as a Belgian financial supervisor. The Belgian Commodities and Futures Exchange improperly presents itself as a Belgian stock exchange. They use the websites www.belgianfsa.org and www.bcfex.com respectively.

These institutions appear to be used as a cover to give the impression that investments offered to the public by persons who do not have the necessary authorization are reliable. The FSMA warns against investments offered to the public by companies that claim to be recognized by the Belgian Financial Services Agency and/or the Belgian Commodities and Futures Exchange.

Would you like to enquire more generally as to the regularity of a transaction being proposed? If so, please consult the Consumers page on the FSMA website (www.fsma.be) or contact the 'Relations with Consumers of Financial Services' department (tel.: +32 2 220 59 10; email address: peri(at)fsma.be).

PARTNER&CO pusht Baranco Gold-Aktien

Mittels unverlangter Telefonanrufe empfiehlt die angeblich in London sitzende Firma PARTNER&CO (http://partnerundco.com) derzeit massiv Aktien der Firma Baranco Gold Inc. (www.baranco-gold.com). Die Baranco-Aktien (WKN: A1J SCQ) werden lediglich in Frankfurt gehandelt, allerdings nur mit minimalen Umsätzen. Vor wenigen Tagen lag der Kurs noch bei einem Cent, aktuell schon bei EUR 0,195. Der freundliche Telefonverkäufer erzählte sogar etwas von 30 Cent und einem Kursziel von einem Euro. Ob es im brasilianischen Urwald tatsächlich eine Goldmine gibt, die diese Verhundertfachung des Kurses rechtfertigen könnte? Laut Webseite ist bislang nur der Erwerb geplant. Warum wird auf der Webseite kein einziges Vorstandmitglied oder wenigstens ein Mitarbeiter genannt? Angeblich soll das "Management- und Operations-Team" von Baranco aus "Profis" bestehen (die wohl lieber ungenannt bleiben wollen).

RA Martin Arendts

_ _ _ _

Nachtrag 23. Februar 2011:

Heute meldete sich der für "Sicherheit" zuständige Mitarbeiter der Firma PARTNER&CO wegen des obigen Blogbeitrags (leider ohne angezeigte Telefonnummer). Auch auf mehrere Nachfragen konnte er leider nicht mitteilen, wo die Firma PARTNER&CO im Handelsregister eingetragen ist, welche Rechtsform sie hat und wer die zuständige Aufsichtsbehörde ist. Man sei halt in London, da dort die Steuern und Gebühren günstiger seien und die Bezahlung besser sei. Man habe mehr als 200 Mitarbeiter und verdiene nur an der Gewinnbeteiligung. Von Anlagebetrug oder Marktmanipulation wollte er daher nichts hören.

Bei Baranco Gold handele es sich um eine von mehreren "Visieraktien", d.h. Aktien, die man im Visier habe und laufend beobachte. Auch auf mehrere Nachfragen konnte er jedoch keine Angaben zu dem Umsätzen von Baranco Gold machen. Deren Geschäftsbericht gebe es nur für langjährige Kunden, d.h. Kunden, die mehr als fünf Jahr dabei seien. Die Geschäftsaussichten seien jedoch sehr gut. In der nächsten Woche gebe es "Neuigkeiten". Der gestrige Mitarbeiter sei mit seinem Kursziel von einem Euro "konservativ" gewesen. Er rechne mit einem Kurs von EUR 2,50 je Baranco Gold-Aktie zum Jahresende 2012.

Baranco Gold notiert in Frankfurt derzeit bei EUR 0,24 (allerdings nur bei einem Umsatz von EUR 240,-), in Berlin sogar bei EUR 0,348 (bei einem Umsatz von EUR 348,-, d.h. ebenfalls 1.000 Stück). Die von PARTNER&CO als Anlagesumme empfohlenen EUR 30.000,- bis EUR 50.000,- dürften daher nur schwer im Markt unterzubringen sein.

Donnerstag, 16. Februar 2012

Europäische Wertpapieraufsicht ESMA warnt vor Forex Trading über nicht zugelassene Firmen

ESMA (die European Securities and Markets Authority)
- warnt Investoren vor Geschäftsbeziehungen mit nicht zugelassenen Unternehmen, die Forex-Investitionen anbieten, und
- macht Privatanleger auf die mit Forex-Trading verbundenen wesentlichen Risiken aufmerksam.

Wesentliche Punkte

- Machen Sie Ihre Hausaufgaben! Prüfen Sie nach, ob das Unternehmen die erforderlichen Zulassungen besitzt.
- Setzen Sie kein Geld aufs Spiel, dessen Verlust Sie nicht verschmerzen können! Ihr etwaiger Verlust könnte größer sein als Ihre ursprüngliche Investition.
- Halten Sie sich vor Augen, dass manche Produkte bzw. angebotenen Dienstleistungen irreführend sein könnten!
- Machen Sie sich schlau und informieren Sie sich über die damit verbundenen Risiken!

Warum erlässt die ESMA diese Warnmeldung?

1. In manchen EU-Ländern ist uns ein Anstieg an nicht zugelassenen Unternehmen aufgefallen, die Transaktionen (bzw. Handelsplattformen) mit Währungsderivaten am Forex-Markt anbieten (z.B. Differenzgeschäfte [contracts for difference - CFDs], Devisentermingeschäfte [FX forwards] und Devisenkassageschäfte [rolling spot contracts]). Wir warnen daher Investoren, Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen einzugehen, die über keine Zulassung für das Anbieten von Forex-Investitionen verfügen.
2. Außerdem machen wir auch Privatanleger auf die mit Forex Trading verbundenen wesentlichen Risiken aufmerksam.

Was sind Forex-Investitionen (FOReign EXchange) bzw. was ist Forex Trading?

3. Beim Devisenmarkt (auch Forex-Markt, FX-Markt oder Währungsmarkt genannt) handelt es sich um einen globalen Finanzmarkt, auf dem alle Währungen der Welt gehandelt werden. Genauer gesagt ist der Devisenmarkt ein internationales Netzwerk, das über keinen festen, physischen Standort verfügt (d.h. dezentralisiert ist), und ein OTC-Markt („over the counter“ bzw. außerbörslich), auf dem Makler und Händler (Intermediäre) direkt miteinander verhandeln.
4. Forex-Marktteilnehmer (z.B. Banken, Wertpapierfirmen, Hedgefonds, private Devisenmakler und Sie, als Privatanleger) kaufen, verkaufen und handeln mit Währungen. Sofern Sie Zugriff auf einen Computer und das Internet haben, können Sie bereits mit einem geringen Betrag mittels verschiedener Online-Handelsplattformen, die Forex Broker zur Verfügung stellen, einfach am Markt teilhaben.
5. Investitionen am Devisenmarkt sind - wie auch jede andere Investition in komplexe bzw. volatile Produkte - für den unvorsichtigen oder risikoscheuen Investor nicht geeignet. Wenn Sie ein Privatanleger sind und eine Teilnahme an diesem Markt in Erwägung ziehen, sollten Sie den Markt auch gut verstehen und sich der mit dem Devisenhandel verbundenen wesentlichen Risiken bewusst sein, damit Sie eine fundierte Investitionsentscheidung fällen können.
6. Sollten Sie auch nur die leisesten Zweifel haben, konsultieren Sie einen professionellen Finanzberater, der unabhängig vom Forex Broker agiert und dem Sie vertrauen.

Warum sollten Investoren Geschäftsbeziehungen mit nicht zugelassenen und nicht regulierten Unternehmen vermeiden?

7. Viele Unternehmen bzw. Forex Broker bieten legal Forex-Dienstleistungen und -Produkte an. Manche Unternehmen sind jedoch nicht reguliert bzw. verfügen über keine Zulassung, derartige Dienstleistungen oder Produkte anzubieten (dies schließt Handelsplattformen mit ein).
8. Wenn Sie einen Online-Forex Broker suchen oder von Unternehmen oder Einzelpersonen kontaktiert werden, die derartige Produkte oder Dienstleistungen anbieten, könnten Ihnen einige unter-kommen, die keine Angaben darüber machen, ob sie reguliert sind bzw. könnten diese auch fälschlicherweise angeben, dass sie registriert, zugelassen oder reguliert sind. Manche von ihnen geben sogar an, von der ESMA registriert, zugelassen oder beaufsichtigt zu sein. Die Europäische Wertpapier- und Markt-Aufsichtsbehörde ist jedoch für die Zulassung oder Regulierung von Maklern oder jedweder anderen Art von Wertpapierfirmen nicht zuständig. Dafür sind die Aufsichtsbehörden in den einzelnen EU-Ländern zuständig.
9. Seien Sie sich darüber im Klaren, dass immer wieder unerlaubte Geschäfte angeboten werden! Bevor Sie ein Engagement eingehen, prüfen Sie bei der in Ihrem Land zuständigen Aufsichtsbehörde, ob der Makler gelistet bzw. registriert ist und über eine Zulassung für das Anbieten dieser Produkte und Dienstleistungen verfügt.
10. Viele Aufsichtsbehörden führen Listen von Unternehmen (bzw. Webseiten), die Forex-Investitionen ohne Zulassung anbieten.
11. Wenn ein Unternehmen nicht zugelassen (bzw. reguliert) ist, muss es Regeln des Anlegerschutzes nicht befolgen, darunter fallen z.B. Schutz des Kundenvermögens, verständliche Informationen, Offenlegung von Risiken, Eignung und Beschwerdemanagement. Sollte es zu unliebsamen Entwicklungen kommen, haben Sie in dem Fall auch keinen Zugang zu Beschwerdeverfahren (Finanzombudsmann) oder Anlegerentschädigungssystemen.

Welche wesentlichen Risiken sind mit privatem Devisenhandel verbunden?

Komplexität

12. Nicht alle Forex-Transaktionen sind einfach zu verstehen! Wenn Sie die Komplexität mancher Transaktionen mit Währungsderivaten nicht durchschauen, sollten Sie Vorsicht walten lassen.
13. Bevor Sie sich zu einem Handel entschließen, sollten Sie sich sorgfältig überlegen, was Ihre Investitionsziele sind und wie hoch Ihr Erfahrungsschatz sowie Ihre Risikobereitschaft ist.

Volatilität

14. Wechselkurse schwanken je nach verschiedenen Faktoren, darunter fallen z.B. das politische Umfeld, Zinsen, Währungspolitik und Inflation. Wechselkursschwankungen sind nicht vorhersehbar und der Markt könnte sich auch plötzlich in eine Richtung entwickeln, die Ihren Interessen zuwiderläuft, was sich auf Ihren Forex-Kontrakt bzw. einhergehende potenzielle Gewinne oder Verluste auswirkt.

Leverage

15. Um den Handel aufzunehmen, hinterlegen Sie bei Ihrem Forex-Broker einen Betrag (auch Margin, Konto oder Depot genannt). Schon mit einem geringen Betrag können Sie große Summen am Devisenmarkt handeln. Der Grund dafür ist der, dass manche Devisenprodukte einen hohen Leverage (Hebel) haben.
16. Je geringer der hinterlegte Betrag in Bezug auf den zugrundeliegenden Wert des Kontrakts, desto größer ist der Leverage. Und je höher der Leverage, desto wahrscheinlicher ist es, dass Sie Ihre ge-samte Investition verlieren, wenn sich der Wechselkurs in eine unvorhergesehene Richtung entwickelt.
17. Bevor Sie eine Investition mit Leverage eingehen, sollten Sie bei Ihrem Forex Broker nachfragen, was im Falle eines Verlusts mit Ihrer Investition passiert. Es ist äußerst wichtig sich dessen bewusst zu sein, dass ein Leverage zwar die Erträge aus Ihrer Investition erhöhen, jedoch andererseits Ihre Verluste auch vergrößern kann. Denn es besteht das Risiko, dass Sie einen Teil Ihres ursprünglichen Investitionsbetrags, den gesamten Betrag oder sogar mehr als den investierten Betrag verlieren könnten!
18. Wird ein Verlust erzielt, dann könnte Ihr Forex Broker zur Abwicklung der Investition berechtigt sein, was dazu führt, dass Sie Ihren Leverage-Margin verlieren und sich Ihre Kosten für die Investition deutlich erhöhen.
19. Ein Beispiel: Sie investieren € 100,- mit einem Leverage von 200. Wenn der Wert Ihrer Investition um 10 % zurückgeht, dann verlieren Sie € 2.000,- (10 % von 100 multipliziert mit 200). Zusätzlich könnten Transaktions- und/oder Finanzierungsgebühren anfallen.

20. Es deutet vieles darauf hin, dass in einigen EU-Ländern Privatanleger erhebliche Verluste auf diesem Markt erleiden mussten. Sie sollten daher kein Geld investieren, dessen Verlust Sie nicht verschmerzen könnten.

Werbekampagnen

21. Wie auch bei jedem anderen Finanzprodukt ist es wichtig, dass Sie das Werbematerial sowie den Vertrag bzw. andere Rechtsdokumente sorgfältig studieren. Lassen Sie Vorsicht walten: Manche Anzeigen können irreführend sein und Sie ermutigen wollen, eine Investition zu tätigen, ohne Sie über die Risiken oder Gebühren aufzuklären. Trainingsangebote oder der Handel mit „virtuellen Portfolios“ könnten Sie auch zu einer Investition verleiten. Manche Forex Brokers locken auch mit Werbeangeboten wie: „Eröffnen Sie noch im November ein Konto und holen Sie sich 10 % Cashback von bis € 500,-. Bewerben Sie sich gleich jetzt!“ Schenken Sie angeblichem Gratisgeld keinen Glauben!
22. Vergessen Sie nicht, dass alle Finanztransaktionen mit einem gewissen Risiko verbunden sind. Nichts ist „sicher“, dafür könnten Sie auch Ihr ganzes Geld verlieren. Lassen Sie sich nicht zu einer Investition verleiten , wenn Sie Forex Trading nicht voll und ganz verstehen!

Internethandel

23. Wenn Sie elektronische Online-Plattformen für Forex Trading verwenden, sollten Sie sich vor Software in Acht nehmen, die Forex-Transaktionen automatisch ausführt. Sie könnten die Übersicht über die ausgeführten Transaktionen verlieren.
24. Lassen Sie auch Vorsicht walten, wenn Sie vor Beginn eines Forex Tradings aufgefordert werden, Ihre Kreditkartendetails bekanntzugeben. Ihr Kreditkartenkonto könnte ohne Ihre Zustimmung belastet werden und es könnte sich in der Folge als sehr schwierig gestalten, Ihr Geld zurückzufordern.

Weitere Informationen

25. Wenn Sie Fragen haben oder Zweifel hegen, sollten Sie die in Ihrem Land zuständige Aufsichtsbehörde kontaktieren. Eine Liste aller nationalen Aufsichtsbehörden inkl. URLs finden Sie auf unserer Website.

Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Wertpapiergeschäfte mit KAYABAS HEADQUARTERS

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 14. Jänner 2012 teilt die FMA daher mit, dass die

KAYABAS HEADQUARTERS
mit angeblichem Sitz in
Kayabas Level 25,
One Raffles Quay, South Tower,
Singapore 048583
www.kayabas.com
E-mail: info(at)kayabas.com
Tel: +65 6491 5214
Fax: +65 6491 5215

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Dem Anbieter ist daher weder die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2007) noch die gewerbliche Annahme und Übermittlung von Aufträgen, sofern diese Tätigkeiten ein oder mehrere Finanzinstrumente zum Gegenstand haben, (§ 3 Abs 2 Z 3 WAG 2007) gestattet.

Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Wertpapiergeschäfte mit Mizuho Holdings Headquarters

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 18. Jänner 2012 teilt die FMA daher mit, dass die

Mizuho Holdings Headquarters
mit angeblichem Sitz in
6 Battery Road #12-01
Singapore. 049909
Telephone +65 6491 5117
Fax +65 6491 5191
www.mizuho-holdings.com
Email info(at)mizuho-holdings.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2007) nicht gestattet.

Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Wertpapiergeschäfte mit LUX Investment Group

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 31. Jänner 2012 teilt die FMA daher mit, dass die

LUX Investment Group
mit angeblichem Sitz in
6 Boulevard Konrad Adenauer
Luxembourg
Tel: +352 208 809 68
Fax: +352 246 113 27
Email: mail(at)luxig.lu
Internet: www.luxig.lu

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2007) nicht gestattet.

Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Wertpapiergeschäfte mit LCB (London City Broker) International, Inc.

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 11. Februar 2012 teilt die FMA daher mit, dass die

LCB (London City Broker) International, Inc.
mit angeblichem Sitz in
4th Floor, 100 New Bond Street
Mayfair, London W1S 1 SP
Großbritannien
www.lcbroker.net
info(at)lcbroker.net
Tel: +44 (0) 207 692 8248
Fax: +44 (0) 207 692 8249

sowie:
280 Madison Avenue, #912 – 9th
Floor New York, NY 10016
Tel: +1 212 252 44648
USA

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Dem Anbieter ist daher die Annahme und Übermittlung von Aufträgen, sofern diese Tätigkeiten ein oder mehrere Finanzinstrumente zum Gegenstand haben (§ 3 Abs. 2 Z 3 WAG 2007) nicht gestattet.