Samstag, 24. März 2012

SdK lehnt Zinsverzicht der Anleiheinhaber der Praktiker AG ab

Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) lehnt einen Zinsverzicht der Inhaber der von der Praktiker AG im Jahr 2011 emittierten Inhaberschuldverschreibung (WKN A1H3JZ) unter den gegebenen Bedingungen ab.

Die Praktiker AG fordert aufgrund der wirtschaftlich schwierigen Situation der Gesellschaft von ihren Anleihegläubigern einen Zinsverzicht in Höhe von 4,875 % p.a. bis zum Laufzeitende der Anleihe im Jahr 2016. Durch diesen Zinsverzicht würden die Anleihegläubiger bis 2016 auf Zinsen in Höhe von ca. 49 Mio. Euro verzichten.

Die SdK sieht zwar den Sanierungsbedarf der Gesellschaft als gegeben an, lehnt aber einen Zinsverzicht in der vorgeschlagenen Form ab. Zu einer Sanierung müssen aus Sicht der SdK alle Parteien beitragen. Bisher ist jedoch nur ein Beitrag der Arbeitnehmer gewährleistet. Der Beitrag der anderen Beteiligten, vor allem der Banken und der Vermieter hingegen ist nicht ersichtlich. Ferner erhalten die Anleihegläubiger keinen Ausgleich für den Verzicht und der Verzicht ist zeitlich nicht begrenzt.

Die SdK hält daher den von der Praktiker AG vorgeschlagenen Zinsverzicht für nicht zustimmungsfähig. Mitglieder der SdK, welche Inhaber der Anleihen der Praktiker AG sind, können sich unter http://sdk.org/praktiker_ag.php für einen Newsletterverteiler registrieren. Darüber stellen wir betroffen Anleiheinhabern künftig Möglichkeiten zur Wahrung ihrer Rechte vor.

München, den 19. März 2012
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Quelle: www.sdk.org
Pressekontakt: Lars Labryga, labryga@sdk.org, Tel.: 089 - 20 20 846 28

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