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Montag, 30. April 2012
Die FMA warnt Anleger vor dem Abschluss konzessionspflichtiger Bankgeschäfte mit Unicorn Finance Group
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung" oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 24. April 2012 teilt die FMA daher mit, dass die
Unicorn Finance Group
mit angeblichem Sitz in
29/F Times Square Tower 2.
1 Matheson Street
Causeway Bay
Hong Kong
Tel: 085258080456
Fax: 085230147817
www.unicornfinancegroup.com
info(at)unicornfinancegroup.com
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Der gewerbliche Handel mit Wertpapieren auf eigene oder fremde Rechnung nach § 1 Abs. 1 Z 7 lit. e BWG ist dem Anbieter daher nicht gestattet.
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