Montag, 19. Oktober 2020

Österreichische Finanzmarktaufsicht warnt vor Victoria Finance LLC

Die FMA kann durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 05.08.2020 teilt die FMA daher mit, dass

Victoria Finance LLC
Tbilisi Isani District, Krtsanisi Street,
Il Turn No. 15, Block 3, App. 43,
Georgien
+43 664 5112135
hallo@victoriafinance.com
www.victoriafinance.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.

Quelle: FMA

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