Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 06.08.2020 teilt die FMA daher mit, dass
BitQT
Web: https://bit-qt.com/
E-Mail: info@bit-qt.com
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung (§ 1 Abs 1 Z 1 BWG erster Fall) nicht gestattet.
Quelle: FMA
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen