Samstag, 17. Oktober 2020

Österreichische Finanzmarktaufsicht warnt vor Raxtrade / ROI STOCK LIMITED

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG ) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 10.09.2020 teilt die FMA daher mit, dass

Raxtrade
bzw.
ROI STOCK LIMITED
Mit angeblichem Sitz in
C/O Suite 305, Griffith Corporate Centre, Beachmont, Box 1510, Kingstown,
St. Vincent and the Grenadines
Tel.: +44 2039 361 222
E-Mail: office@raxtrade.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG ) nicht gestattet.

Quelle: FMA

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