Montag, 19. Oktober 2020

Österreichische Finanzmarktaufsicht warnt vor 10CryptoMarket / 10CryptoMarket.com / Joshua Development Limited

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) 1. Satz durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 25.07.2020 teilt die FMA daher mit, dass

10CryptoMarket / 10CryptoMarket.com / Joshua Development Limited
Web: www.10cryptomarket.com/
E-Mail: support@10CryptoMarket
compliance@10CryptoMarket
erich.k@10cryptomarket.com
linda.m@10cryptomarket.com
Tel. Nr.: 0043 720 828349
0043 7208 28408

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.

Quelle: FMA

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