Das Unternehmen „IG Club“ betreibt die Internetseite igclub.de und behauptet deutschen Kunden gegenüber, von der BaFin lizensiert zu sein. Das trifft nicht zu.
„IG Club“ verweist zudem auf „IG Markets Limited, UK, Niederlassung Deutschland“. Damit entsteht der unzutreffende Eindruck, dass „IG Club“ in einem Zusammenhang mit der - in Deutschland auf Grund des Europäischen Passes derzeit zulässigerweise tätigen - Zweigniederlassung Deutschland der IG Markets Limited, London, steht.
Die BaFin weist darauf hin, dass sie weder der „IG Club“ noch igclub.de eine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin und ist nicht berechtigt, in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anzubieten.
Quelle: BaFin
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