Die BaFin hat der Tix Automobil eG, Irrel, mit Bescheid vom 14. Mai 2018 aufgegeben, das Einlagengeschäft unverzüglich abzuwickeln.
Die Tix Automobil eG nahm auf der Grundlage von Darlehensverträgen unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums an. Hierdurch betreibt sie das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Sie ist verpflichtet, die Gelder per Überweisung vollständig an die Darlehensgeber zurückzuzahlen.
Die Pflicht zur Rückzahlung der Gelder gilt auch insoweit, als die Tix Automobil eG mit den Darlehensgebern zwischenzeitlich die „Umwandlung“ der Darlehensverträge in Genossenschaftsbeteiligungen vereinbart hat.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Die Tix Automobil eG nahm auf der Grundlage von Darlehensverträgen unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums an. Hierdurch betreibt sie das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Sie ist verpflichtet, die Gelder per Überweisung vollständig an die Darlehensgeber zurückzuzahlen.
Die Pflicht zur Rückzahlung der Gelder gilt auch insoweit, als die Tix Automobil eG mit den Darlehensgebern zwischenzeitlich die „Umwandlung“ der Darlehensverträge in Genossenschaftsbeteiligungen vereinbart hat.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Quelle: BaFin
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